Hallo in die Runde,
Ich hoffe, jemand aus dem Beruflichen Gymnasium kann mir bei der folgenden Frage weiterhelfen. BL ist Hessen.
Wir haben einen Schüler, der nach einem mittelmäßigen FOS Abschluss in Wirtschaft und Verwaltung nun in die Q-Phase des BG des selben Schwerpunktes wechseln möchte. So weit, so gut.
Da der Schüler in der Realschule keine zweite Fremdsprache belegt hat, muss er diese folglich bis zur Q4 zwangsbelegen. Logischerweise fehlt die E-Phase, in der man Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1/A2 lernt. Die OAVO gibt in Paragraph 19 her, dass der Schüler einen Nachweis erbringen muss, dass er dieses Niveau hat. Lässt aber völlig offen, wie dieser Nachweis zu erbringen ist.
Meiner Ansicht nach müsste dies durch ein offizielles Sprachzertifikat erfolgen, beispielsweise durch die VHS oder dem Cervantes Institut, mein Abteilungsleiter möchte aber, dass ich in den Ferien eine Prüfung erstelle, um festzustellen, dass der Schüler die erforderlichen Kenntnisse hat und wir ihn aufnehmen können oder auch nicht. Im Prinzip kein Ding, aber ich zweifele dran, ob ich das überhaupt darf. Außerdem wäre ich der Buhmann bei Nichtbestehen. SL hält sich raus und verweist auf AL.
Hat jemand damit Erfahrung? Wie gesagt, in der OAVO ist dies schwammig formuliert und spricht nur von "einem Nachweis" erbringen.
Vielen Dank im Voraus