Nachprüfung zur Vesetzung

  • Moinsen,


    bei uns soll ein Schüler die Chance zur Versetzung durch eine Nachprüfung bekommen.

    Dies wurde aber auf der Konferenz nicht abgestimmt. Es wurde die Nichtversetzung abgestimmt.

    Unser Schulleiter setzt jetzt aber einfach eine Nachprüfung fest, ohne Rücksprache mit den Kollegen.

    Des Weiteren setzt er nur eine mündlich Nachprüfung fest, obwohl in dem Fach der Nachprüfung auch schriftliche Arbeiten geschrieben wurden.


    Was haltet ihr davon? Rechtlich ist diese Vorgehensweise doch sehr fragwürdig, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Du bist in NDS, oder?

    Meiner Auffassung nach (sowohl die Entscheidung über die Klassenkonferenz hinweg als auch schriftlich/mündlich) sehr fragwürdig. Bei Ersterem gibt es sicher einen Passus im Schulgesetz / in einer Verordnung, dass im Zweifel der SL entscheidet, bei Zweiterem kann ich es mir nicht vorstellen.

    Euer Landes- (und überhaupt)profi Seph wird das Rätsel lösen ;)


    Wenn du die betroffene Lehrkraft bist (oder selbst Teil der Konferenz bist/warst), denk ggf. ans Remonstrieren.

  • Es wurde die Nichtversetzung abgestimmt.

    Richtig. Bis zum Bestehen der Nachprüfung gilt erst mal die Nichtversetzung.


    Unser Schulleiter setzt jetzt aber einfach eine Nachprüfung fest

    Lt. Erlass (für dieses Schuljahr, nicht immer) haben der Schüler / seine Eltern die Auswahl, in welchem der zwei mit 5 benoteten Fächer die Nachprüfung stattfinden soll. Es sei denn, eines dieser beiden Fächer wurde in den letzten Zeugnissen bereits mit 5 bewertet. Dann kann die Prüfung nur in dem anderen Fach stattfinden.

    Des Weiteren setzt er nur eine mündlich Nachprüfung fest, obwohl in dem Fach der Nachprüfung auch schriftliche Arbeiten geschrieben wurden.

    Richtig so. Achtet darauf, dass normalerweise die mdl. Prüfung (nach der schriftlichen) nur 15 Minuten dauert. Gibt es nur eine mündliche Prüfung, so dauert diese 20 Minuten (natürlich zzgl. der Vorbereitungszeit).

  • Moin,


    erstmal vielen Dank für Eure tollen und informativen Antworten.

    Gilt die Regel bezüglich der 5 auf dem letzten Zeugnis auch während Corona?

    Eine 5 hat er immer gehabt in dem Fach der Nachprüfung.


    Gibt es irgendwo Infos zum formellen Ablauf der Nachprüfung?

    Ich würde jetzt einfach die Prüfung erstellen mit Inhalten aus dem ganzen Schuljahr.

    Bedarf es einen Erwartungshorizont, wie auch bei einer mündlichen Abiturprüfung?

  • Informationen zur Organisation, Inhalten etc. finden sich teilweise im Erlass (§§7-9: http://www.schure.de/22410/weschvo.htm , http://www.schure.de/22410/eb-weschvo.htm ).


    Z.B. heißt es dort "Das Thema der mündlichen Prüfung muss im betreffenden Schuljahr eingehend behandelt worden sein."


    Die Organisation ähnlich wie beim mdl. Abitur erscheint mir sinnvoll. Inklusive des Erwartungshorizonts. Der macht es dem Protokollanten einfacher, am Rand abzuhaken und ergänzende Kommentare hinzuzufügen.

    Der EWH macht es auch leichter, mit der Prüfungskommission zu diskutieren, ob die Leistung nun ausreichend war oder nicht (mehr muss nicht wirklich entschieden werden - wenn ausreichend, dann erfolgt die Versetzung). Insbesondere, wenn die Leistung NICHT ausreichend war, ist so ein EWH eine gute "Gesprächsgrundlage", was alles gefehlt hat, wieso nur mit 5 oder 6 bewertet wurde.

    So eine Nichtversetzung bedeutet ja ein ganzes Schuljahr zusätzlich, manche Eltern fragen da nochmal "intensiver" (manchmal auch mit "Unterstützung") nach. Die Arbeit, die man in einen EWH steckt, macht sich mindestens beim Protokoll, ggf. auch danach noch sehr bezahlt.

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