A13 für alle in Stufen Auswirkungen auf Tarifbeschäftigte

  • So jetzt Brauch ich Mal Euer Schwarmwissen, NRW möchte A13 für alle einführen. Nach jetzigem Stand für Neueingestellte sofort, für alle anderen in Stufen.

    Aber was bedeutet dies für Tarifbeschäftigte. Ich nehme an für Neueinsteiger orientiert sich das an A13 also E12 für studierte Nichterfüller und E13 für Erfüllter oder beste Nichterfüller.

    Was aber geschieht mit Altkräften? Orientieren sich die Vergütungen dann sofort and die jetzt üblichen Einstiegsämter? Falls nein, sind sie dann verpflichtend erst dann anzuwenden, wenn auch die früheren Beamten A13 erhalten? Gibt es da überhaupt einen der Lego innenliegenden Mechanismus oder wird man dies wieder auf die TdL schieben? Es gibt ja noch andere Bundesländer die A13 für alle eingeführt haben (während Lego?) , Vielleicht habt Ihr ja Ideen?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Bei uns haben alle, die den Abschluss hatten gleich E13 bekommen, alle DDR-Ausbildungen brauchten noch einen Kurs oder ein Jahr "Bewährung" (und sind z.T. dann jetzt vergessen worden. Die damaligen Jugendleiter oder wie das hieß haben einen Brief bekommen, dass sie die Bedingungen nie erfüllen werden, da ist die GEW und der Personalrat noch dran.

    Quereinsteiger haben gleich nach dem Ref dann E13 bekommen.


    Alles übrigens mit Rückstufung in den Erfahrungsstufen.

  • Gemäß TV-EntgO-L Abschnitt 1, Absatz 1, Satz 1:


    Zitat

    Die Lehrkraft ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, die nach Satz 3 der beim Ar- beitgeber geltenden Besoldungsgruppe entspricht, in welche sie eingestuft wäre, wenn sie unter Zugrundelegung ihrer fachlichen und pädagogischen Voraussetzun- gen im Beamtenverhältnis stünde.

    Demnach müßten die (besten) Erfüller, die E11 (A12) erhalten E13 (A13) erhalten.

    Die Nichterfüller erhielten eine Entgeltgruppe niedriger, wie es im TV-L gehandhabt wird, so dass E10 --> E12 wird.


    Bei den Tarifbeschäftigten ergibt sich meines Erachtens ein Problem: Tarifbeschäftigte erhalten das Entgelt ihrer nicht nur vorübergehenden Tätigkeit und müssen dieses unabhängig jeglicher Haushaltssituation erhalten.


    Ein A9 Beamter kann auf einem Posten mit einer A11 Wertigkeit sitzen, nach A11 muss er nicht befördert werden. Ein E9 TB muss hingegen sofort nach E11 entgolten werden.


    Demnach müßten alle TB-Lehrer mit sofortiger Wirkung höhergruppiert werden.


    Weil du im Personalrat bist: ein Hinweis auf den Verlust der bisherigen Stufenlaufzeiten müßte unbedingt erfolgen.

  • Nachfrage: die komplette Stufenlaufzeit oder Regelung wie bei Höhergruppierung?

    An alle Deutschlehrer:
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  • Das Andere war auch meine Interpretation, bei der ich mir noch nicht sicher war.

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  • Also wie bei der Beförderung, kann aber in der Tat, je nachdem in welcher Stufe man sich befindet schädlich sein

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  • Bei uns waren es meine ich wirklich zwei Erfahrungsstufen, die wegfielen, definitiv nicht nur eine.

    Und das war bei vielen dann eben gleich die 1 wieder (was sich ja bei uns nicht bemerkbar macht, da eh 5 bezahlt wird).


    Müsste ich aber zuhause auf den Abrechnungen genauer angucken, der Hinweis war übrigens nirgends drauf, dass das zu Rückstufungen führt, da bin ich recht sicher.

  • Weil du im Personalrat bist: ein Hinweis auf den Verlust der bisherigen Stufenlaufzeiten müßte unbedingt erfolgen.

    Darauf bezog ich mich, das ist definitiv nicht erfolgt.

    Da die Einstufung eines TB kein Verwaltungsakt ist, muss nicht darauf hingewiesen werden.

    Ich weiß also nicht genau, was du mir damit sagen willst!

  • NRW möchte A13 für alle einführen. Nach jetzigem Stand für Neueingestellte sofort, für alle anderen in Stufen.

    Hast du eine genaue Quelle, mich interessieren die Stufen. Wann soll es für uns "Alte" so weit sein? Mich interessiert vor allem die Anrechnung für die Pension. Man muss ja (als Grundschulklehrerin) mindestens 2 Jahre A 13 bekommen, bevor es Grundlage für die Pension ist. Ich habe nur noch ein paar Jahre... Aber wahrscheinlich gibt es für uns sowieso Sonderregelungen.

  • Ich habe gegen meine Rückstufung erfolgreich Widerspruch eingelegt. Ich wurde zunächst von 11/4 in 13/3 eingestuft. Da sich meine Tätigkeit ja nicht geändert hat, sondern nur der Sachgrund für E11 weggefallen ist, wurde dem stattgegeben. Allerdings nur durch die Vorweggewährung von Stufen. Ich hab auch kurz überlegt, ob hier ein weiterer Widerspruch Sinn ergibt, hab es aber dann nicht gemacht, da ich auf die Verbeamtung gepokert habe. Hat dann auch geklappt.


    Ehrlich gesagt finde ich die Rückstufung in diesem Fall eine Unverschämtheit! Als würde sich die Berufserfahrung plötzlich in Luft auflösen. Neue Verantwortungsbereiche hat man auch nicht. Also womit ist hier die Rückstufung begründet, wenn keine Beförderung im klassischen Sinne vorliegt?

  • Hast du eine genaue Quelle, mich interessieren die Stufen. Wann soll es für uns "Alte" so weit sein? Mich interessiert vor allem die Anrechnung für die Pension. Man muss ja (als Grundschulklehrerin) mindestens 2 Jahre A 13 bekommen, bevor es Grundlage für die Pension ist. Ich habe nur noch ein paar Jahre... Aber wahrscheinlich gibt es für uns sowieso Sonderregelungen.

    Gilt das nicht nur für die Tarifangestellten? Ich bin jedenfalls von A13 auf A14 in der Stufe geblieben.

  • Diese Matrix traf in Berlin definitiv nicht zu, denn egal, ob ich nun 11/3 oder 11/4 gewesen wäre, ich hätte niemals danach in 13/2 oder 13/1 rauskommen dürfen, so wie geschehen.

    1. Berlin war vielleicht zu dem Zeitpunkt deiner Höhergruppierung nicht Mitglied des TdLs.

    2. Diese Tabelle ist die Tabelle, die jetzt gilt und für den TV-L. Wie es damals in Berlin zum Zeitpunkt deiner Höhergruppierung war, vermag ich nicht sagen. Diese Info war für die Allgemeinheit.


    Ich weiß also nicht genau, was du mir damit sagen willst!

    Dir wollte ich nichts sagen.


    Ich wollte der Allgemeinheit mitteilen, daß die Einstufung eines Beamten in eine Erfahrungsstufe ein Verwaltungsakt ist, wo man Widerspruch einlegen kann.

    Ebenfalls wird dies dem Beamten mitgeteilt.


    Die Einstufung eines TB ist kein Verwaltungsakt ist, wird nicht auf einen eventuellen Verlust der Stufenlaufzeit bzw. Verlust einer Erfahrungsstufe hingewiesen. Somit gibt es keine auch formelle Möglichkeit eines Widerspruchs im Sinne des Verwaltungsverfahrungsgesetz (VwVfG).

  • Es gibt nur den Koalitionsvertrag sowie die Zusicherung, dass man in den weiteren 100 Tagen hier Klarheit schaffen will. Insoweit muss dies jetzt kontinuierlich im Auge behalten werden.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Ich glaube nichts, so lange ich es nicht sehe. Vor allem als Angestellter ist man da sehr kritisch gegenüber den Äußerungen. Warten wir es mal ab. Die sind ja noch nicht lange in der Verantwortung und es stehen doch tatsächlich viele Dinge an, die in Angriff genommen werden müssen.

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