A13 für alle in Stufen Auswirkungen auf Tarifbeschäftigte

  • Aussage oder Prognose?

    Es gibt dazu keine Aussage bislang,

    Prognose: Nordstream 2 grosse lange Röhre wo man reinschauen kann / Zynismus Off. Ernsthaft waren die zumindest im Realschulbereich dafür geschaffen, den Kollegen langfristig doch noch für die Pension die A13 zu verschaffen.Letztlich hätte man das alte Realschullehramt ja mit A13 besoldet.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Sissymaus

    Die Rückstufung gibt es nur für Tarifbeschäftigte, nicht für den Beamtenreich. Sie ist ausschließlich den Tiefen des TVl geschuldet und macht nicht wirklich Sinn, außer vielleicht dem Finanzminister Geld zu sparen.

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  • 1. Berlin war vielleicht zu dem Zeitpunkt deiner Höhergruppierung nicht Mitglied des TdLs.

    Doch, natürlich war Berlin zu dem Zeitpunkt schon Mitglied im TDL, denn das sind sie seit 2013 wieder. Es geschah die Höherstufung 2019.


    2. Diese Tabelle ist die Tabelle, die jetzt gilt und für den TV-L. Wie es damals in Berlin zum Zeitpunkt deiner Höhergruppierung war, vermag ich nicht sagen. Diese Info war für die Allgemeinheit.

    Ja, demnach hätte sie auch in Berlin gelten müssen, wurde aber nicht genommen, weil es hieß, das gilt nicht für solche Höherstufungen und das kann eben in anderen Bundesländern genauso dann gemacht werden.


    War also die Mitteilung an die Allgemeinheit, dass im selben Fall, eben nicht nach der Tabelle verfahren wurde.

  • Susannea

    Vorsicht, Berlin hat schon mit der generellen Vorwegnahme des Stufenaufstiegs Ärger mit der TdL bekommen. Möglich, dass die auch hier wieder abgewichen sind, was ich den Berlinern gönne🤷. Nur wo steht das?

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  • War also die Mitteilung an die Allgemeinheit, dass im selben Fall, eben nicht nach der Tabelle verfahren wurde.

    Danke für die Info! Ich versuche den Erlass zu finden, weshalb nicht so verfahren wurde.

    Eigentlich ist das eine tarifwidrige Implementierung ...


    Es geschah die Höherstufung 2019.

    Ah, siehst du. Ich wußte nicht, dass es erst so spät in Berlin erfolgte.

  • In Euren Abrechnungen. D.h. aber nicht, dass das TdL konform ist. Wo steht das das TdL konform ist? Befürchte nämlich, dass ansonsten NRW einen feuchten Kehricht interessiert was Berlin macht. Die NRWler werden bei der TdL nachfassen.

    An alle Deutschlehrer:
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  • In Euren Abrechnungen. D.h. aber nicht, dass das TdL konform ist. Wo steht das das TdL konform ist? Befürchte nämlich, dass ansonsten NRW einen feuchten Kehricht interessiert was Berlin macht. Die NRWler werden bei der TdL nachfassen.

    Nochmal, es war die Frage, wie es andere Bundesländer gemacht haben, das war die Antwort darauf und auch wir haben nachgefragt und gesagt bekommen, das wäre so korrekt, für jede Entgeltstufe höher eine Erfahrungsstufe runter.

    Zumal ich es so rauslese, dass die Matrix 2019 noch gar nicht galt, weil dort ja etwas steht von Tarifvertrag 2019-2021.

  • Die Wirklichkeit ist komplizierter. Das sich hierbei ergebende Gehalt darf z.b. nicht geringer sein als das vorherige Gehalt, ansonsten kommt es zu keiner Herabstufung. Das Ganze ist also sehr individuell durchzurechnen

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  • Naja, das konnte man ja leicht umgehen, da ja eh die Stufe 5 gezahlt wird, damit haben sie ja bei Einstellung schon alle in 1 gestuft, obwohl Erfahrung da war.

    So war man ja nach dem Ref schlechter eingruppiert als vorher, weil eine Verabredung besagte, dass alle in 1 eingestuft werden.

    Das sollte dann später nachträglich geändert werden, nach einem Jahr gabs dann die Mitteilung, das dürfte man nachträglich doch nicht mehr korrigieren. Also Berlin kann da schon immer mehr als andere.

  • Danke für die Info! Ich versuche den Erlass zu finden, weshalb nicht so verfahren wurde.

    Eigentlich ist das eine tarifwidrige Implementierung ...


    Ah, siehst du. Ich wußte nicht, dass es erst so spät in Berlin erfolgte.

    Mir fiel gerade ein, dass ich nachschauen wollte und wie ich gesagt hatte, ich bin von 11/3 in 13/2 gekommen, also leider eben wirklich nicht nach der Tabelle oder bin ich bloß zu blöd, sie zu lesen?

    Ich lese raus, dass ich in 13/3 hätte landen müssen.

    In 13/3 bin ich aber erst im August 2021 gelandet, also nach zwei weiteren Jahren in 13/2.

  • Wenn die Behörde die Regeln richtig angewendet hätte, dann wäre es E11/3 --> E12/3 --> E13/3.

    Sie haben aber offensichtlich E11/3 --> E13/2 gemacht, also die E12 übersprungen.


    Der Tarifvertrag sagt:


    Nach einer Höhergruppierung werden die Beschäftigten in ihrer neuen Entgeltgruppe derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten. Da es sich bei diesen Beschäftigten in aller Regel nicht mehr um Neueinstellungen handelt, werden sie jedoch unabhängig von der Höhe ihres bisherigen Verdienstes mindestens der Stufe 2 zugeordnet. Die Tarifvertragsparteien sind davon ausgegangen, dass Höhergruppierungen aus der Stufe 1 heraus in der Praxis die Ausnahme bilden werden. Bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte.


    Bei dir haben sie diesen Zwischenschritt (vgl. letzter Satz) nicht gemacht, sondern nur den ersten Teil gemacht.

    Also, tarifwidriges Verhalten.


    Da solltest du sofort deine Ansprüche für die letzten 6 Monate geltend machen!

  • Da solltest du sofort deine Ansprüche für die letzten 6 Monate geltend machen!

    Welche Ansprüche? Das genau ist ja in Berlin das Problem, bezahlt werden wir ja alle mit Erfahrungsstufe 5 und daher haben wir keine Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen und mir ist bereits 2019 mitgeteilt worden, dass sie Einstufung so korrekt wäre (nach einer Tabelle, die in Berlin galt zu der Zeit) und es dagegen keine Möglichkeit gibt vorzugehen (weil wir ja alle in der richtigen Höhe bezahlt werden).

  • undichbinweg

    Jetzt aber Mal ein Gedankenspiel. Beabsichtigt scheint ja für die Beamten eine stufenweise Anhebung zu sein, zumindest für die Altfälle. Was gilt in diesem Fall für die Altfälle der Tarifbeschäftigten. Kann sich die Behörde auf den Standpunkt stellen, dass so lange die Altfälle Beamte noch nicht endgültig in A13 gehoben sind, die Altfälle der Tarifbeschäftigten keinen Anspruch auf neue Eingruppierung haben oder ist für Lego ausschließlich die Eingruppierung die für neue Lehrkräfte erfolgt maßgebend?

    An alle Deutschlehrer:
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  • Welche Ansprüche? Das genau ist ja in Berlin das Problem, bezahlt werden wir ja alle mit Erfahrungsstufe 5 und daher haben wir keine Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen und mir ist bereits 2019 mitgeteilt worden, dass sie Einstufung so korrekt wäre (nach einer Tabelle, die in Berlin galt zu der Zeit) und es dagegen keine Möglichkeit gibt vorzugehen (weil wir ja alle in der richtigen Höhe bezahlt werden).

    Das Erreichen der Stufe 6 wird aber dadurch beeinträchtigt!

    Behaupten kann allerdings jeder.


    Jetzt aber Mal ein Gedankenspiel. Beabsichtigt scheint ja für die Beamten eine stufenweise Anhebung zu sein, zumindest für die Altfälle. Was gilt in diesem Fall für die Altfälle der Tarifbeschäftigten. Kann sich die Behörde auf den Standpunkt stellen, dass so lange die Altfälle Beamte noch nicht endgültig in A13 gehoben sind, die Altfälle der Tarifbeschäftigten keinen Anspruch auf neue Eingruppierung haben oder ist für Lego ausschließlich die Eingruppierung die für neue Lehrkräfte erfolgt maßgebend?

    Schwierig. TBs sind zwar stets richtig einzugruppieren.

    Ich befürchte allerdings, dass es sich um Zulagen handeln wird, so dass eine richtige Eingruppierung erst 2027 erfolgt.

  • undichbinweg

    Schwierig richtig, wenn es ganz mies läuft sind die Tarifbeschäftigten dann die letzten die 2027 von der Erhöhung profitieren. Das darf nicht passieren! Vielleicht bin ich auch zu pessimistisch, jedoch sind wir Tarifbeschäftigten oft genug hinten rüber gefallen.

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  • Das Erreichen der Stufe 6 wird aber dadurch beeinträchtigt!

    Behaupten kann allerdings jeder.

    Das ist angeblich nicht interessant, denn auch die vorherige Stufe 3 war ja nicht korrekt, hätte ja mindestens schon 4 sein müssen, denn ich war ja nach dem Ref (1 Jahr!) schlechter eingestuft als vorher, aber dazu gabs wohl eine Nebenabrede um Tarifvertrag, dass alle bei 1 anfangen bei der Einstellung, weil sie ja eh mit 5 bezahlt werden.


    Aber nun gut, immerhin hat man im Gegensatz zu vielen Kollegen mir diese Nebenabrede mit Stufe 5 nicht wieder entziehen wollen, das kam dann ja auch noch.

  • Sissymaus

    Die Rückstufung gibt es nur für Tarifbeschäftigte, nicht für den Beamtenreich. Sie ist ausschließlich den Tiefen des TVl geschuldet und macht nicht wirklich Sinn, außer vielleicht dem Finanzminister Geld zu sparen.

    Besonders absurd ist ja, dass man an Erfahrung (sstufe) verliert, aber genau dieselbe Arbeit weitermacht....Wo verliert der tarifbeschäftigte Lehrer denn an Erfahrung, wenn sich an seinem Arbeitsinhalt überhaupt nichts ändert? (nur sie halt statt in TVL 11 auf TVL 13 verrichtet wird).


    Aber rechtlich geht das, weil es so halt im TVL steht .....(und nuja, irgendwelche Fairness haben TBs vom Arbeitgeber halt nicht zu erwarten - und in den Tarifverhandlungen ist sowas halt kein Schwerpunkt, weil Beamte von einer Änderung nix hätten, ist ja nicht auf Beamtensystem übertragbar, da dort schon längst umgesetzt)


    Susannea: Tja, diese Berlingeschichten verwirren bei solchen Themen halt häufig - einfach, weil es in 15 Ländern anders als in Berlin ist - und zwar in allen 15 Bundesländern gleich anders

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