Vorlage von schriftlichen Leistungsnachweisen

  • Wir hier in Hessen haben immerhin 3 Wochen Zeit für die Korrektur.

    Und ihr sammelt dann die Hefte zu Hause/im der Schule und bringt sie beim nächsten Mal mit. Funktioniert sowas auch an BS? Einige meiner Kids würden das innerhalb einer Woche nicht schaffen bzw glänzen ständig mit Abwesenheit, ich müsste den Heften hinterherrennen

  • Ist aber nach §25 GSO nicht erlaubt.

    Da steht "sollen", nicht "werden".

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Die begründete Ausnahme vom Normalfall ist hier schon vorstellbar, wenn wiederholt der Rücklauf (der im Übrigen durch eine Muss-Regelung normiert ist) nicht klappt und daher eine Alternative gefunden werden muss. Der eingeschränkte Ermessenspielraum wird hier m.E. fehlerfrei genutzt.

  • Ich bin völlig verwirrt und entsetzt über die absurden Regelungen in Bayern. Das (und die Tatsache, dass man sich kaum schulscharf bewerben kann) ist die Regelbeförderung auf A14 nicht wert.

  • Die begründete Ausnahme vom Normalfall ist hier schon vorstellbar, wenn wiederholt der Rücklauf (der im Übrigen durch eine Muss-Regelung normiert ist) nicht klappt und daher eine Alternative gefunden werden muss. Der eingeschränkte Ermessenspielraum wird hier m.E. fehlerfrei genutzt.


    Kann man evtl. so rechtfertigen, ich würde aber eher hier das Nicht-Zurückgeben durch eine Ordnungsmaßnahme o.ä. sanktionieren als einen weiteren Rechtsbruch zu begehen.

  • Ah, interessant. Erzähl mehr: Welche Ordnungsmaßnahme fändest du denn hier angemessen? Verweis? Verschärfter Verweis? Androhung des Schulausschlusses? Schulausschluss?

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  • Ich bin völlig verwirrt und entsetzt über die absurden Regelungen in Bayern

    Solltest du mal durchfahren: Denk dran, ein paar Klassenarbeiten mitzuführen, die du dann auf Nachfrage dem nächsten Schulleiter aushändigen kannst. Es wird streng kontrolliert!

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  • Welche Ordnungsmaßnahme fändest du denn hier angemessen? Verweis? Verschärfter Verweis?

    Bei einer wiederholten Pflichtverletzung durch Schüler i.d.R. natürlich erst einmal erzieherische Maßnahmen, aber dann auch ein Verweis oder einen verschärften Verweis. Das sind nämlich die richtigen Instrumente um auf Pflichtverletzungen durch Schüler (nichts anderes ist es ja) zu reagieren. Wie ich bereits gesagt habe, eine Pflichtverletzung durch einen Rechtsbruch zu sanktionieren halte ich für sehr fragwürdig.

  • Ich vermag immer noch keinen Rechtsbruch in der von mir angeregten Vorgehensweise zu sehen. BayEuG Art. 86 spricht übrigens nicht von "Pflichtverletzungen", sondern führt folgendes aus:

    Zitat

    (1) 1Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können Erziehungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden. 2Dazu zählt bei nicht hinreichender Beteiligung der Schülerin oder des Schülers am Unterricht auch eine Nacharbeit unter Aufsicht einer Lehrkraft. 3Soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen, können Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. 4Maßnahmen des Hausrechts bleiben stets unberührt. 5Alle Maßnahmen werden nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgewählt.

    Ich weiß nicht, welchen Stellenwert ein Verweis in NRW hat - in Bayern ist er ein relativ scharfes Schwert. Ich habe während meiner gesamten Schullaufbahn (1980-heute) nicht einen Verweis erhalten noch erteilt. Ich kann mich auch an keinen Mitschüler erinnern, der einen bekommen hätte. Vielleicht sprechen wir also von verschiedenen Dingen.

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  • Ich weiß nicht, welchen Stellenwert ein Verweis in NRW hat - in Bayern ist er ein relativ scharfes Schwert. Ich habe während meiner gesamten Schullaufbahn (1980-heute) nicht einen Verweis erhalten noch erteilt. Ich kann mich auch an keinen Mitschüler erinnern, der einen bekommen hätte. Vielleicht sprechen wir also von verschiedenen Dingen.

    In NRW ist ein Verweis nicht das Papier wert, auf das er geschrieben wird. Der Verweis, obwohl er auch sehr selten erteilt wird, ist die erste Stufe in der Reihe der ganzen Maßnahmen, deshalb muss man mit ihm einsteigen.

    Was passiert denn bei euch da unten mit den Schülern, die einen Verweis hatten? Hier haben die den nach einigen Wochen wieder vergessen.

  • Direkt "passieren" tut nach einem Verweis natürlich nichts, außer dass Klein-Luitpold sich hoffentlich gehörig erschreckt und sich erzieherisch beeindruckt zeigt. Dennoch scheint mir die Idee, die verschluderte Rückgabe einer Schulaufgabe mit einem Verweis zu sanktionieren, höchst befremdlich. Zumal es ja eher die Eltern sind, die da schlampen - und genau die müssten den Verweis ja dann eigentlich bekommen.

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  • Thema Verweis: Ich hörte einmal das Gespräch zweier Schüler mit, ungefähr 7. Klasse: "Wenn man in einem Jahr zwei Verweise hat, fliegt man von der Schule." - "Nein, erst bei drei Verweisen!" :aufgepasst: Ich hatte beschlossen, einfach meinen Mund zu halten und sie in dem Glauben zu lassen.

    Thema nicht rechtzeitig zurückgegebene Arbeiten: Ich und meine Kollegen handhaben das auch so. Versäumt es ein Schüler mehrfach, die Arbeit zurückzugeben, schreibe ich einen Hinweis an die Eltern, dass ich dem Schüler die Arbeit nicht mehr mit nach Hause gebe und sie von den Eltern in der Schule eingesehen werden kann. Das kenne ich von jeder Schule, an der ich bisher war, und es war nie ein Problem.

  • Mal abgesehen davon, dass es in Bayern so gemacht werden muss, frage ich mich ernsthaft welchen Sinn es hat, Arbeiten nach der Rückgabe wieder einzusammeln. Ich kann darin keinen Mehrwert erkennen.

  • Ich kann nur von der Grundschule sprechen.

    Wir müssen alle arbeiten zwei Jahre lang aufbewahren zu Nachweiszwecken.

    Wir auch. Die liegen auf dem Dachboden der Schule. Nachdem so ungefähr jeder vergisst, die tatsächlich nach 2 Jahren zu vernichten, werden es immer mehr. Wusstet ihr, dass man Grundschulzeugnisse 50 Jahre aufheben muss?

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