Vorlage von schriftlichen Leistungsnachweisen

  • Hallo

    Diese Frage ist die Folge eines Vorfalls, den ich im Schulleiter Thread zur Diskussion gestellt habe.

    Nachdem zwei Schulaufgaben eines Kollegen vom Chef anulliert wurden, weil sie aus seiner Sicht zu schwer waren, verlangt er nun , dass zukünftig dieser Kollege alle schriftlichen Leistungsnachweise, große und kleine, der Fachbetreuung vorlegen muss, bevor sie geschrieben werden.

    Ist das rechtens? Wir sind in Bayern. Gymnasium.

    Danke für Eure Antworten

  • https://www.gesetze-bayern.de/…/Document/BayVwV288393-23


    Daraus:

    Zitat

    (2) 1Die Fachbetreuungen bzw. Fachschaftsleitungen beraten die Lehrkräfte in fachlicher Hinsicht, besprechen mit ihnen didaktische Fragen und unterstützen die Schulleiterin oder den Schulleiter bei der Überprüfung von Leistungsnachweisen auf Angemessenheit und Benotung. 2Fachbetreuung bzw. Fachschaftsleitung darf nicht dazu führen, dass die Lehrkraft in der Freiheit ihrer Unterrichtsgestaltung unnötig eingeengt wird


    Scheint also in Bayern möglich zu sein, wenn der SL das als Unterstützung seiner Überprüfungkompetenz sieht. Wenn der Kollege seine Unterrichtsgestaltung eingeschränkt sieht, sollte er dagagen remonstrieren.

    Dazu die Anweisung schriftlich anfordern.

  • @Laborhund , fossi74 , WillG oder auch Herr Rau sollten dir Genaueres zur Respizienz in Bayern am Gymnasium schreiben können, wozu das wohl gehören dürfte und ob diese Vorgehensweise zulässig ist. Ich könnte mir aber vorstellen, dass wenn bayrische "Schulaufgaben" (sprich "Tests) als zu schwer konizipiert angesehen werden, es dem SL (oder von ihm beauftragten Fachkolleginnen und -kollegen) obliegt sicherzustellen, dass das erforderliche/zulässige/erwartbare fachliche Niveau abgefragt wird, um letztlich auch die Lehrkraft selbst vor weiteren Folgen zu schützen. Das gibt es so nämlich auch ganz ohne Respizienz in entsprechenden Fällen, sprich bei berechtigten Beschwerden über den Leistungsanspruch von Tests/KAs hier in BW.


    Der Kollege soll sich eng mit den KuK seiner Fachschaft austauschen zum Niveau von Schulaufgaben, dann wird sich das Problem schnell von selbst lösen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das so anzuweisen ist möglich. Soweit ich weiß, kann die Fachbetreuung dann aber nur beraten. Und ob das sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage; es ist eine unübliche und recht drastische Maßnahme.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • (...) es ist eine unübliche und recht drastische Maßnahme.

    Ja, das würde ich auch annehmen. Ich kenne nur einen Fall vom Hörensagen (aus der SL-Perspektive), bei dem die Vorgehensweise zwar nachvollziehbar war (und auch vom RP als verhältnismäßig und angemessen bestätigt wurde und eine Klage gegen den Lehrer abzuwenden geholfen hat), aber natürlich schulintern Gräben aufgezogen hat.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    ich habe das in meiner Zeit in BY auch bei Kollegen erlebt. Der Kollege war allerdings sehr beratungsresistent und hatte sich nicht an die Ratschläge der FS Leitung und der SL gehalten.
    Nach mehreren Schuljahren, in denen der Fachbetreuer immer wieder die Verhältnismäßigkeit der Schweirigkeitsgrade in den Arbeiten angemahnt hatte und nichts passierte, erfolgte dann die Abnweisung mit dem Einreichen.

  • In dem Zusammenhang würde mich mal von den weiterführenden Schulen Bayerns interessieren: Müsst ihr die Verteilung der Noten, den Schnitt und die Leistungsnachweise irgendwem vorlegen, nachdem sie geschrieben wurden?


    Das ist bei uns an der Grundschule - zumindest in meinem Schulamtsbezirk - nämlich schon seit Jahrzehnten der Fall. Wir müssen die Proben der Schulleitung vorlegen und erhalten u.U. gewisse Rückmeldungen.

    Mich erstaunt die Maßnahme des Direktors von dieser Warte her nicht und ich empfinde sie auch nicht als drastisch. Es ist eher eine Hilfe, damit Schwierigkeiten zukünftig im Vorfeld vermieden werden können.

  • In dem Zusammenhang würde mich mal von den weiterführenden Schulen Bayerns interessieren: Müsst ihr die Verteilung der Noten, den Schnitt und die Leistungsnachweise irgendwem vorlegen, nachdem sie geschrieben wurden?


    Das ist bei uns an der Grundschule - zumindest in meinem Schulamtsbezirk - nämlich schon seit Jahrzehnten der Fall. Wir müssen die Proben der Schulleitung vorlegen und erhalten u.U. gewisse Rückmeldungen.

    Mich erstaunt die Maßnahme des Direktors von dieser Warte her nicht und ich empfinde sie auch nicht als drastisch. Es ist eher eine Hilfe, damit Schwierigkeiten zukünftig im Vorfeld vermieden werden können.

    Das ist glaube ich nicht überall üblich. Ich habe schon in drei Schulamtsbezirken gearbeitet und musste das noch nie tun!

  • In dem Zusammenhang würde mich mal von den weiterführenden Schulen Bayerns interessieren: Müsst ihr die Verteilung der Noten, den Schnitt und die Leistungsnachweise irgendwem vorlegen, nachdem sie geschrieben wurden?


    Das ist bei uns an der Grundschule - zumindest in meinem Schulamtsbezirk - nämlich schon seit Jahrzehnten der Fall. Wir müssen die Proben der Schulleitung vorlegen und erhalten u.U. gewisse Rückmeldungen.

    Aber ja, heilige Kuh, zumindest am Gymnasium! In den Kernfächern müssen die Schulaufgaben (BY: große angekündigte Leistungsnachweise), in den anderen Fächern alle schriftlichen Prüfungen (Kurzarbeit, angekündigt, unangekündigt) zur Respizienz abgegeben werden.


    Dann können sie theoretisch unbeachtet auf einem Stapel landen, werden archiviert und nach zwei Jahren vernichtet. Aber eigentlich gehört es zu den Aufgaben der Fachbetreuung, die Prüfung auf Vollständigkeit und korrekte Themenstellung und (je nach Fach) korrekte Punkteskala zu kontrollieren. Und noch eigentlicher werden die Korrekturen einzelner Arbeiten überprüft. Das war früher mal sehr viel gründlicher, als das heute ist - hängt vom Regierungsbezirk ab. Ich schaue mir als Fachbetreuung Deutsch das bei einigen sehr detailliert an, bei anderen schaue ich mir nur die Aufgabenstellung an. Das sind bei mir etwa 50 einzelne Prüfungen im Jahr. Danach wird das weitergeleitet an die Schulleitung, die sich das entweder ansieht oder nicht.


    Alle paar Jahre lässt sich die zuständgie Stelle im Regierungsbezirk eine Auswahl der so respizierten Prüfungen schicken, und man kriegt Rückmeldung darüber, ob die Respizienz so gepasst hat.


    Nicht überprüft wird, wie viel Rückmeldung man den Kollegen und Kolleginnen gegeben hat. Meist reicht ein "passt schon". Ich gebe immer Formblätter zurück, weil für Einzelgespräche die Terminabsprache zu schwierig und das auch nur selten nötig ist.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Das ist bei uns an der Grundschule - zumindest in meinem Schulamtsbezirk - nämlich schon seit Jahrzehnten der Fall. Wir müssen die Proben der Schulleitung vorlegen und erhalten u.U. gewisse Rückmeldungen

    Ich vermute, das hängt vom Schulleiter ab. Ich war schon an Schulen, an denen ich Proben samt Musterlösung + diverser weiterer Infos vorlegen musste, sowie an solchen, wo meine Proben keinen interessierten.

  • Ich frage mich gerade, wer das leisten kann, also sich tatsächlich alle Klausurenstellungen ordentlich ansehen plus evtl noch wirklich einzelne Klausuren und deren Korrektur. Je nach Größe der Schule ist das wirklich ein Ding der Unmöglichkeit

  • Ich frage mich gerade, wer das leisten kann, also sich tatsächlich alle Klausurenstellungen ordentlich ansehen plus evtl noch wirklich einzelne Klausuren und deren Korrektur.

    Man kriegt dafür in BY am Gymnasium eine Entlastungsstunde, eventuell auch zwei, je nach Schulgröße, und eine A15-Beförderungsstelle (zu der aber noch andere Aufgaben gehören). Also ja, das kann man durchaus leisten. Ob in diesem Umfang sinnvoll oder nicht: andere Frage.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Grob geschätzt werden an meiner Schule pro Schuljahr bestimmt 300 Deutschklausuren geschrieben, weitere Leistungserhebungen nicht eingerechnet. Puh...

    Herr Rau hat in seinem Blog beschrieben, wie er sich das organisiert, das finde ich ganz hilfreich, um als Nicht-Bayer eine Vorstellung vom tatsächlichen Umfang zu bekommen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Side fact: nicht nur, dass die Arbeiten/Tests alle samt Formularen abgegeben werden müssen, es ist dem Fachlehrer auch eine Frist gesetzt, innerhalb der das zu geschehen hat (oder war das nur an den Schulen so, die ich erlebt habe?): 2 Wochen. Hast du als Fachlehrer bis dahin nicht alle Arbeiten von den Schülern zurückbekommen, musstest du dich ans Telefon hängen. Fand ich äußerst unangenehm.

  • Och, das ist doch kein Geheimnis. Wer es (wiederholt) nicht schafft, die Arbeit rechtzeitig zurückzugeben, bekommt die Klausuren nicht mehr mit nach Hause, sondern die Eltern dürfen dann zu Einsichtnahme und Unterschrift in der Schule antreten.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Es gibt keine Pflicht zur Einsichtnahme. Über Minderleistungen werden solche Eltern dann halt per Brief informiert.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

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