Vorlage von schriftlichen Leistungsnachweisen

  • Wir auch. Die liegen auf dem Dachboden der Schule. Nachdem so ungefähr jeder vergisst, die tatsächlich nach 2 Jahren zu vernichten, werden es immer mehr. Wusstet ihr, dass man Grundschulzeugnisse 50 Jahre aufheben muss?

    Bei uns lagert die jeder zu Hause. Unser Keller ist auch langsam voll. Die zu schreddern dauert EWIG. Verbrennen habe ich auch mal versucht, war auch doof, weil sie nur brennen, wenn man sie fast einzeln zurknüllt...


    Das mit den Zeugnissen wusste ich nicht...

  • Wir auch. Die liegen auf dem Dachboden der Schule. Nachdem so ungefähr jeder vergisst, die tatsächlich nach 2 Jahren zu vernichten, werden es immer mehr. Wusstet ihr, dass man Grundschulzeugnisse 50 Jahre aufheben muss?

    Ich weiß es von nicht abgeholten Abiturzeugnissen (ja, das gibt es). Man kann noch Jahrzehnte später danach fragen, wenn man feststellt, dass man es jetzt doch benötigt.


    Wozu benötigt man nach Jahrzehnten Grundschulzeugnisse? :gruebel:


    (Ich vermute, es geht um Urkunden? )

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wir können alte Arbeiten in der Schule abgeben. Sie werden dann professionell geschreddert.


    Früher habe ich nur den Namen entfernt (Umschlag oder oberster Abschnitt vom Arbeitsblatt). Den anonymen Rest habe ich zum Altpapier gegeben.


    Allerdings wurde mir mal gesagt, das sei Bringschuld der Schüler. Wenn sie eine bessere Note möchten, müssen sie es vorlegen. Bei uns werden die meisten Klassenarbeiten nicht gelagert (ich sammele nur Hauptfacharbeiten ein), Entschuldigungen und Klassenarbeiten höchstens ein Jahr (dann versuche ich sie zurückzugegeben, gab schon viel Gelächter in der Kursstufe, wenn ich mit Unterstufenarbeiten auch von Kollegen komme. Schüler nehmen sie dann aber interessiert mit.)

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  • Die gymnasialen Klassenarbeiten meiner Kinder flogen immer in ihren Zimmern herum. Hat niemand eingesammelt. Meine Älteste ist sehr ordentlich und führte einen Klassenarbeitsordner. Die Kleinen immer: ... hast du noch ne Geschichtsarbeit von Klasse 8 zum Thema XXX ? Meistens gab es noch eine. Wenn sie denselben Lehrer hatten, um so besser. In Reli hatten sie alle den selben in der ganzen Oberstufe ;).


    Ich habe noch meine Mathearbeiten aus der Oberstufe Grundkurs. Haben anscheinend auch niemanden interessiert. Damit habe ich meine Kinder getröstet, wenn sie eine Klassenarbeit verhauen hatten und traurig waren.

    • Offizieller Beitrag

    im Leben nicht wollte ich die Arbeiten bei mir zu Hause archivieren. Dafür müsste ich den Platz vorhalten, das Ganze "sicher" gestalten..nö.

    Ich gebe die Arbeiten in einen alten Umschlag, beschrift ihn und gebe das dann im Sekki ab. Fertig. Genauso mit den Entschuldigungen, die übers Jahr eingesammelt wurden. Letzteres mag sich ja ändern mit den digitalen Klassenbüchern, mal schauen.


    Tests und LKs müssen übrigens nicht wieder eingesammelt werden.


    Als ich selbst Schülerin war, vor Uuuuurzeiten, wurden die KA in NDS in Hefte geschrieben. Die behielt man zu Hause und brachte sie zur nächsten Arbeit wieder mit. Echt jetzt. Zwei von den Heften aus Klasse 9 und 10 habe ich noch. Offenbar wollte die niemand archivieren.

    • Offizieller Beitrag

    Als ich selbst Schülerin war, vor Uuuuurzeiten, wurden die KA in NDS in Hefte geschrieben. Die behielt man zu Hause und brachte sie zur nächsten Arbeit wieder mit. Echt jetzt. Zwei von den Heften aus Klasse 9 und 10 habe ich noch. Offenbar wollte die niemand archivieren.

    tststs.

    Ich muss dir leider mitteilen, dass wegen des damaligen Einbehaltens der staatlichen Dokumente und dem damit verbundenen Verstoßes gegen die Dokumenten_Aufbewahrungs-Verordnung sämtliche im Anschluss erfolgten Prüfungen für Nichtig erklärt werden. Tut mir leid.


    kl. gr. frosch


    Sorry, war nur Spaß. ;) Ich habe hier auch noch zig Arbeitshefte aus meiner Schulzeit liegen. Immer wenn es mir richtig gut geht und mir meine gute Laune auf die Nerven geht, schaue ich da rein. Dann ist sie gleich wie weggeblasen. ;)

  • Mal abgesehen davon, dass es in Bayern so gemacht werden muss, frage ich mich ernsthaft welchen Sinn es hat, Arbeiten nach der Rückgabe wieder einzusammeln. Ich kann darin keinen Mehrwert erkennen.

    In NDS bestand bis vor Kurzem auch eine - wenn ich mich richtig erinnere zweijährige - Archivierungspflicht für Klausuren und Klassenarbeiten, ähnlich wie es Ketfesem und Friesin für ihre BL schrieben. Diese Pflicht wurde erst 2020 durch einen neuen Erlass zur "Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten" aufgehoben (Presseinfo dazu von 2019: https://www.mk.niedersachsen.d…kratiebildung-183042.html).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Eigentlich sollte man das alles heutzutage einscannen, wenn man schon aufbewahren muss und die Arbeiten den Kindern überlassen. Vermute, dass das Gymi meiner Kinder es so macht.

  • Eigentlich sollte man das alles heutzutage einscannen, wenn man schon aufbewahren muss und die Arbeiten den Kindern überlassen. Vermute, dass das Gymi meiner Kinder es so macht.

    Da wir in BW an den weiterführenden Schulen diese Arbeiten nicht wie in BY aufheben müssen, halte ich das ohne Zustimmung der Eltern nicht für korrekt. Es gibt keinen dienstlichen Grund die Arbeiten zu scannen. Wieso vermutest du, dass die Arbeiten gescannt werden?

  • Da wir in BW an den weiterführenden Schulen diese Arbeiten nicht wie in BY aufheben müssen, halte ich das ohne Zustimmung der Eltern nicht für korrekt. Es gibt keinen dienstlichen Grund die Arbeiten zu scannen. Wieso vermutest du, dass die Arbeiten gescannt werden?

    Weil evtl. Eltern ankommen und die Zeugnisnote anzweifeln. War in der GS z.B. öfter der Fall, als es noch die verbindliche Grundschulempfehlung gab.

  • Bei uns lagert die jeder zu Hause. Unser Keller ist auch langsam voll. Die zu schreddern dauert EWIG. Verbrennen habe ich auch mal versucht, war auch doof, weil sie nur brennen, wenn man sie fast einzeln zurknüllt...


    Das mit den Zeugnissen wusste ich nicht...

    Vielleicht könnte eure Schule mal einen Datenschutzcontainer bestellen, wo man dieses ganze Zeugs, auch Schülerbeobachtungen, wenn man sie analog hat, einwerfen kann und am Ende wird das abgeholt und man muss nicht jedes Blatt einzeln schreddern. Diese Teile sind super. Können einfach irgendwo stehen, bis sie voll sind.

  • Richtig, davon haben wir auch diverse in den einzelnen Lehrerzimmer und im Sekretariat. Dort werden auch Fehldrucke von Zeugnissen und alles andere, was schüler- und lehrkräftebezogene Daten beinhaltet, eingeworfen. Die Container werden alle acht Wochen - meine ich zumindest - abgeholt durch einen durch den Schulträger beauftragten Betrieb, der alles schreddert.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • In NDS bestand bis vor Kurzem auch eine - wenn ich mich richtig erinnere zweijährige - Archivierungspflicht für Klausuren und Klassenarbeiten, ähnlich wie es Ketfesem und Friesin für ihre BL schrieben. Diese Pflicht wurde erst 2020 durch einen neuen Erlass zur "Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten" aufgehoben (Presseinfo dazu von 2019: https://www.mk.niedersachsen.d…kratiebildung-183042.html).

    Das ist erst mal nur die Ankündigung, von den angekündigten Sachen ist nicht alles umgesetzt. Ich glaube, für die Arbeiten braucht es noch einen GK-Beschluss.

    Die Individuelle Lernentwickung sollte zunächst zur Entlastung ausgesetzt werden, nun heißt es „anlassbezogen“, ich weiß also schon in Klasse 1, ob in den kommenden 5 Jahren in der Schule ein Anlass entsteht.

  • Warum sollte es hier einen GK-Beschluss benötigen? Der Runderlass setzt schlicht die Aufbewahrungsfristen für Schriftgut, Arbeiten usw. neu fest. Für von Schülern angefertigtes Schriftgut (u.a. Klausuren) gibt es seitdem keine Aufbewahrungspflicht mehr. Ausgenommen hiervon sind lediglich Abschlussarbeiten, die aber ohnehin schon immer in der Schule verblieben.

  • Das ist erst mal nur die Ankündigung, von den angekündigten Sachen ist nicht alles umgesetzt. Ich glaube, für die Arbeiten braucht es noch einen GK-Beschluss.

    Ja, mein Link führte zu der Ankündigung, aber den dazugehörigen Erlass gibt es auch seit 2020; das schrieb ich ja ebenfalls:

    Diese Pflicht wurde erst 2020 durch einen neuen Erlass zur "Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten" aufgehoben

    In diesem Erlass, auf den sich auch Seph bezieht (Gültigkeit: 01.01.20 bis 31.12.25; zu finden unter https://www.voris.niedersachse…bsvorisprod.psml&max=true) findet sich diese Angabe über die Aufbewahrungspflicht von Klassenarbeiten u. ä., wonach kein extra GK-Beschluss notwendig ist:

    Von Schülerinnen und Schülern selbst gefertigtes Schriftgut (Klassenarbeiten und Ähnliches)



    keine Aufbewahrungspflicht, sofern nicht wichtige Gründe wie z. B. Fälle, in denen Widerspruchs- oder Klageverfahren anhängig sind, die die Benotung der jeweiligen Klassenarbeit angreifen, einen Einbehalt notwendig machen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Weil evtl. Eltern ankommen und die Zeugnisnote anzweifeln. War in der GS z.B. öfter der Fall, als es noch die verbindliche Grundschulempfehlung gab.

    Es gibt sicherlich Lehrkräfte, die sich diese Fleißarbeit alles einzuscannen antun, nachdem wir das einerseits nicht machen müssen in BW und andererseits an der Schule keinen Einzugsscanner haben würde ich das immer nur in begründeten Einzelfällen machen, wo es entsprechende Erfahrungen gibt mit den Eltern. Ansonsten habe ich meine Noten sauber dokumentiert mit Datum, Thema, Art des Leistungsnachweises etc. und erstelle im Hauptfach zusätzlich eine tabellarische Übersicht zum Schuljahresanfang mit den aktuellen Noten, in die dann sukzessive schriftliche und mündliche Noten eingetragen werden. Das müssen die Eltern dann jeweils unterschreiben, wenn etwas Neues eingetragen wurde, damit ich weiß, dass sie das zur Kenntnis genommen haben. Wenn Eltern die schriftlichen Leistungen am Schuljahresende anzweifeln wollen, dann müssen sie 1. die Klassenarbeiten/Tests vorlegen können, werden 2. darauf verwiesen, dass sie konstant Kenntnis hatten vom Notenbild und den entsprechenden Leistungsnachweisen, was ich durch die Unterschriftsliste belegen kann und sind damit 3. erst einmal in einer Nachweispflicht, was an welcher Stelle angeblich nicht korrekt gelaufen wäre.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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