Hallo zusammen.
Vielleicht ist jemand fit im Dienstrecht von Bayern.
Gibt es zeitliche Fristen bis wann ein Schulleiter bereits an Schüler heraus gegebenene Schulaufgaben zurück nehmen und die Noten anullieren kann?
Konkret: Kollege schreibt zweite Schulaufgabe im März, schlechter Schnitt, gibt sie heraus. Der Schnitt ist aber nicht so schlecht, dass er der Schulleitung vorher berichtet werden muss. Nun schreibt dieser Kollege im Mai die dritte. Wieder schlechter Schnitt. Er gibt sie heraus. Mutter beschwert sich beim Schulleiter. Daraufhin sieht er sich die letzten Schulaufgaben genauer an und befindet, dass sie so schwer waren, dass er die letzten beiden nun anullieren lässt.
Ist es rechtens die zweite auch so spät noch zu kassieren?
Vielleicht gibt es unter Euch Experten.