Schulleiter, die zwanghaft als erster im Haus sein und als letzter gehen müssen, fand ich schon immer strange
Eine recht lange Anwesenheit ist aber beispielsweise in NRW vorgeschrieben:
Zitat von § 30 ADO NRW(1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss in der Regel während der allgemeinen Unterrichtszeit (§ 13 Absatz 3) in der Schule anwesend sein. Ist sie oder er verhindert, muss die Vertretung sichergestellt sein. Im Übrigen richtet sich die Anwesenheit nach den dienstlichen Erfordernissen.