Guten Abend,
Gerade haben wir unsere Klassen fürs nächste SJ mitgeteilt bekommen. Mir passen 2 Punkte daran nicht. Ich bin schon im konstruktiven Gespräch mit der Schulleitung, es würde mich aber trotzdem mal interessieren wie es rechtlich aussieht.
Bundesland: B-W, Berufliche Schulen.
1. Ich arbeite Teilzeit in Elternzeit mit einem Deputat von 15 von 25 Stunden. Das ist für mich persönlich auch die absolute Obergrenze. Jetzt soll ich nächstes Jahr aber 16 Stunden machen (also 1 Überstunde). Damit bin ich nicht einverstanden. Bedarf es meiner Zustimmung während Teilzeit in Elternzeit oder gilt der Begriff „Überstunden“ erst wenn man das maximale der TZ in EZ überschreitet (das sind wohl 80%, wovon ich ja weit entfernt bin)?
2. Ich soll Ethik (mache ich fachfremd) in mehreren 12. und 13. Klassen unterrichten, allerdings überall nur 1stündig statt 2stündig. Das Fach wird oft in der schriftlichen und mündlichen Abiprüfung gewählt. Ich komme mit der Hälfte der Zeit ja nie mit dem abirelevanten Stoff durch. Bisher habe ich es immer 2stündig unterrichtet. Was mache ich denn da, wenn das die SchülerInnen fürs Abi wählen und ich nicht durch bin mit dem Stoff? Ist das so rechtens?
Danke und Grüsse