Wert des 1.Staatsexamens

  • Ich habe auch nicht gesagt, dass man weniger kann. Man hat aber mit einem anderen Ziel studiert. Das Ziel des Lehramtes ist nicht das gleiche wie das eines Fachstudiums.

    Ein "Fachstudium" absolvieren alle Studierenden, gleich welchen Abschlusses...

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    bei mir lief es wie bei Dead Poet:


    Die Staatsexamensstudenten hatten dieselbe fachlichen Anforderungen wie die Magisterabsolventen. Nix mit oberflächlich oder halber Kram.

    In den Naturwissenschaften mag das anders (gewesen) sein.


    Natürlich bin ich ausgebildete Altphilologin und Historikerin,bezeichne mich allerdings de facto eher als Lehrerin, weil das das ist, was ich ausübe.

  • Ich merke, dass sich da in mir ein großer Komplex aufbaut. In der Wirtschaft hat mein Studienabschluss niemanden interessiert - im öffentlichen Dienst ist es so ein bedeutender Faktor, das ich sogar gerade überlege, noch einen nebenberuflichen Master aufzusatteln.

    Der Komplex hat einen Namen und ist wissenschaftlich beschrieben: Hochstapler-Syndrom

    https://de.wikipedia.org/wiki/Hochstapler-Syndrom


    Rein formal ist es ja eben kein so bedeutender Faktor, wenn Du eine Beamtenstelle im ÖD bekommen hast. Wenn es so bedeutend wäre, hätte man mit Verweis auf den fehlenden, genau passenden Abschluss eine Einstellung verwehrt. Du machst es - aus meiner Sicht übrigens sehr verständlich - an Reaktionen von KollegInnen fest. Oder habe etwas überlesen?


    Ich kenne das aus eigener Erfahrung: In meiner freiberuflichen Musiker-Zeit habe ich mich sehr schwer getan, mit eigenen Projekten offensiv nach vorne zu gehen. Kollegen, die das konnten, habe ich wirklich beneidet... und gedacht, die hätten viel mehr drauf als ich. Dann zeigte sich des öfteren, dass sie z.B. in ihrem Lebenslauf einen eintägigen Workshop bei einem berühmten Musiker zu "Zusammenarbeit mit XY" im Lebenslauf aufbliesen...

  • Dann zeigte sich des öfteren, dass sie z.B. in ihrem Lebenslauf einen eintägigen Workshop bei einem berühmten Musiker zu "Zusammenarbeit mit XY" im Lebenslauf aufbliesen...

    Das müssen die gleichen Leute sein, die in "Bielefeld, Salamanca, Paris und London" studiert haben, und zwar "Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften, Psychologie und Marketing".

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Generell kann sich ja jeder sehen, als was er möchte - das hängt sicherlich auch mit dem eigenen Ego zusammen.


    Es gibt auch viele Personen, die man als Philosophen bezeichnen würde, obwohl sie nicht Philosophie studiert haben. Hannah Arendt bezeichnete sich interessanterweise selbst nicht als Philosophin - ihr Ego hatte es scheinbar nicht nötig.



    Als was man sich offiziell bezeichnen darf, ist wiederum eine ganz andere Frage. Meinem Kenntnisstand nach darf man sich ab einem Diplom bzw. Magister bzw. Master als entsprechender Fachwissenschaftler bezeichnen und offiziell diese Bezeichnung führen. Dies dürfte auf das Lehramt nicht zutreffen (da kein einschlägig fachwissenschaftliches Studium) und somit erübrigt sich die Diskussion eigentlich.

  • Dass sich die Lehrämter fachlich unterscheiden, ist natürlich richtig. Ich sehe es aber im Grunde genauso wie s3g4:

    1/2 + 1/2 ist hier nich = 1


    Nicht das ich dir deine Fachlichkeit absprechen will, aber zwei Fächer kann in der gleichen Zeit nicht genauso tief Bearbeiten, wie nur eines.


    Und es sind eigentlich noch nicht mal 1/2 und 1/2, sondern eher 2/5 + 2/5 + 1/5, da es auch noch die Grundwissenschaften und die Didaktik gibt.


    Meiner Erfahrung nach umfasst selbst ein Fach-Bachelor fachwissenschaftlich mehr Inhalt als ein Fach im Rahmen eines komplettes Lehramtsstudiums (ich spreche da nur von heute bzw. den letzten 10, 15 Jahren - das mag früher anders gewesen sein).

  • Meinem Kenntnisstand nach darf man sich ab einem Diplom bzw. Magister bzw. Master als entsprechender Fachwissenschaftler bezeichnen und offiziell diese Bezeichnung führen

    Das bezweifle ich. "Informatiker/in" ist sicher nicht geschützt, bei "Germanist/in" kann ich mir das auch nicht vorstellen, und gerade "Philosoph/in" nennt sich ja jeder heutzutage. Muss man da Philosophie im Haupt- oder Nebenfach studiert haben oder ist das egal? Gibt's das überhaupt noch, das mit Haupt- und Nebenfächern?

    Meiner Erfahrung nach umfasst selbst ein Fach-Bachelor fachwissenschaftlich mehr Inhalt als ein Fach im Rahmen eines komplettes Lehramtsstudiums

    Meiner Erfahrung nach nicht, ich habe bis vor kurzem 10 Jahre an der Uni gearbeitet. Kann aber nur für Lehramt vertieft Informatik sprechen.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Auch der Master / Magister hat sich in Englisch / Geschichte gewissermaßen spezialisiert.

    Magister haben sich damals ein Haupt- und zwei Nebenfächer gewählt. Das konnte z.B. Alte Geschichte als Hauptfach, Mittelalter- und Historische Hilfswissenschaften als Nebenfächer sein.

    Du kannst das jetzt glauben oder nicht, aber ich habe in Geschichte UND Englisch jeweils die gleichen Veranstaltungen besuchen, die gleichen Nachweise bzgl. des Besuchs erbringen müssen, wie die Magister ... nur musste ich - um beim obigen Beispiel zu bleiben, auch Neuere Geschichte, Geschichtsdidaktik etc abdecken (und dann zu Englisch / Geschichte noch Pädagogik, Psychologie und Schulpädagogik). Und dann waren das auch deutlich mehr Examensprüfungen.

    Evtl. war deshalb die Studienzeit für's Lehramt im Schnitt mindestens zwei Semester länger ...

    Das Ganze ist nun allerdings auch ca. 30 Jahre her.

    Ist bei mir genauso, auch über 30 Jahre her, Bayern, Hauptfach Deutsch. Immer mit den Magisterleuten. Die hatten aber nicht die ganze Deutschdidaktik und wir hatten noch 3 Nebenfächer, Pädagogik, Grundschulpädagogik und Psychologie. Deshalb nervt mich das immer so, wenn mit A12 für die GS-Leute geworben wird wegen der "kurzen" Studiendauer. In BY studiert man Lehramt an Grundschulen seit genau 40 Jahren an Universitäten. Das ist sehr anspruchsvoll und niemand schafft das in 6 Semestern, wie immer so schön behauptet wird.

  • Ich gebe den Magisterkollegen immer gern Trinkgeld, wenn sie etwas für mich getan haben, also z. B. mich im Taxi irgendwohin kutschiert oder mir einen leckeren Burger gebraten. :cash:

    Ist nicht immer so. Mein Magisterfreund in Germanistik, der immer mein Rad repariert hat, ist heute Kulturreferent einer bekannnten oberfränkischen Kulturstadt.

    • Offizieller Beitrag

    Ist bei mir genauso, auch über 30 Jahre her,

    hier auch.

    In meinem Studium gab es einen Hauch von Pädagogik oder pädagogischer Psychologie, keine Didaktik-Veranstaltungen.

    Das Studium für Lehramt an Gymnasien wr genauso aufgebaut wie das der Magisterstudenten, nur dass deren 2. und 3. Fach keineswegs vergleichbar waren mit einem zweiten Fach auf Lehramt an Gymnasien.

    Schmalspur waren damals eher die Magister Studiengänge.


    Herrje, ich komme mir vor, als sagte ich indirekt "früher war alles besser". Ich hasse diesen Satz

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  • Das bezweifle ich. "Informatiker/in" ist sicher nicht geschützt,

    Naja, der Fachinformatiker ist auch kein Informatiker - wozu sonst diese Unterscheidung?



    und gerade "Philosoph/in" nennt sich ja jeder heutzutage.


    "Unter „Führung“ wird verstanden, dass der Träger eines akademischen Grades sich selbst in der Öffentlichkeit zu erkennen gibt, z. B. durch Eintragung des Grades auf Visitenkarten oder auf geschäftlichem Briefpapier, aber auch durch mündliche Bekundung. Wer sich lediglich im kleinen privaten Kreis (z. B. auf einer Party) mit einem nicht vorhandenen Grad bezeichnet, macht sich unter Umständen und in Einzelfällen nicht strafbar im Sinne unbefugter Führung, wenn z. B. ein klarer Missbrauch nicht ersichtlich ist. Unter bestimmten Umständen und in Einzelfällen, wenn ein Künstler mit einem Pseudonym in der Öffentlichkeit im Rahmen der Ausübung der Kunstfreiheit damit auftritt und eine bestimmte Bekanntheit erlangt hat, kann der Gebrauch eines akademischen Grades als Bestandteil eines Künstlernamens (z. B. DJ Dr. Motte) straffrei sein. Grundsätzlich gilt jedoch, dass auch das Führen eines akademischen Grades unter einem Pseudonym eine Strafbarkeit nach § 132a StGB erfüllt (...) "

    - https://de.wikipedia.org/wiki/…Chrung_akademischer_Grade


    Okay, hier geht es um konkrete Titel - inwiefern die allgemeine Nennung als solches diesen impliziert, ist natürlich eine andere Frage. Aber man kann sich ja auch nicht einfach als Arzt bezeichnen, irgendwelche Eingriffe an Personen vornehmen und dann sagen, dies sei schließlich kein konkreter Titel.


    Des Weiteren hier mal als Beispiel der Bereich Psychologie:


    "Die Bezeichnung Psychologin oder Psychologe kann von Personen geführt werden, die
    über ein abgeschlossenes, mindestens vierjähriges Hauptfachstudium der Psychologie mit
    mindestens 240 Punkten (à 30 Stunden Workload) nach dem European Credit Transfer
    System (ECTS)
    in Psychologie verfügen. (...)

    Psychologinnen oder Psychologen dürfen sich somit Personen
    nennen, die das Hauptfachstudium der Psychologie mit einem Diplom oder mit einem
    grundständigen Bachelor und einem konsekutiven Master abgeschlossen haben
    ."

    - https://www.bdp-verband.de/bin…ld/bdp-berufsbild2018.pdf




    Muss man da Philosophie im Haupt- oder Nebenfach studiert haben oder ist das egal? Gibt's das überhaupt noch, das mit Haupt- und Nebenfächern?


    Das ist eine gute Frage. Geben tut es das schon noch, aber eher in Form eines Doppel-Bachelors (idR mit sprachlichem Hauptfach und GeWi-Nebenfach).



    Meiner Erfahrung nach nicht, ich habe bis vor kurzem 10 Jahre an der Uni gearbeitet.


    Naja, es ist doch alleine schon ECTS-mäßig nicht möglich, in einem Lehramtsstudium auf die gleiche Menge ECTS in einem Fach zu kommen wie in einem reinen Fachstudium.

    Darüber hinaus ist es auch zeitlich unlogisch, in der gleichen Zeit mit zwei Fächern + Grundwissenschaften so viele Fachinhalte in einem Fach zu haben wie in einem reinen Fachstudium - außer Lehramtsstudenten schlafen jetzt neuerdings nicht mehr - wovon ich wüsste.





    Und jetzt müssen einige ganz stark sein:


    "Das Staatsexamen, das bei Lehramts-, Veterinärmedizin-, Rechtswissenschafts-, Lebensmittelchemie-, Medizin- und Pharmazie-Studiengängen absolviert wird, ist eine Prüfungsbezeichnung und stellt keinen akademischen Grad dar. Mit erfolgreichem Examen kann jedoch, meist auf Antrag, an einigen deutschen Hochschulen ein akademischer Grad erworben werden (z. B. bei Rechtswissenschaften der akademische Grad eines Diplom-Juristen). Manchmal müssen hierfür zusätzliche Prüfungsleistungen nachgewiesen werden. Dennoch bildet das Staatsexamen einen Abschluss des Studiums als Zugangsvoraussetzung für das Referendariat bzw. den Vorbereitungsdienst."

    - https://de.wikipedia.org/wiki/…d#Rechtliche_Abgrenzungen



    In diesem Zusammenhang kann man sich freilich fragen, wie es da mit B.Ed. und M.Ed. aussieht - wobei alleine schon der Umstand, dass diese nicht mit .A oder .Sc gekennzeichnet sind, die Richtung vorgeben dürfte.

  • Vielen Dank, das hat aber jetzt wenig mit dem Ausgangspunkt zu tun. Aber soll sein, soll sein.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Das mit dem Abschluss ist jenseits des formalen Jobbesetzungskriterium eher so eine Kopfsache.


    Persönlich interessiert mich das in der Regel nicht. Ich weiß, wo meine Kompetenzen sind und wo mein Wissen liegt und wo nicht. Entsprechend beteilige ich mich dann mehr oder weniger bzw. anders in Gesprächen. Es gibt Bereiche in denen weiß ich mehr als ein Standardphysiker und viele Bereiche, da weiß ich weniger.


    Um Leute, die ihre Abschlüsse und ähnliches vor sich hertragen, mache ich grundsätzlich einen großen Bogen. Die wirklich guten und interessanten Leute haben das nicht nötig.


    Der Werdegang anderer interessiert mich nur dann, wenn jemand ausgiebig auf die eigene Erfahrung verweist oder wenn es Inkonkruenzen im Auftreten gibt, also jemand sich als Superexperte aufführt oder offensichtlichen Mist redet.

  • Eigentlich ist es ganz leicht, wenn man mit seinem Abschluss rein fachwissenschaftlich promovieren darf, dann ist man auch auf einer Ebene mit den "Nicht Lehrern"


    In meinem Fachgebiet Bautechnik ist es als Beispiel so:


    Ingenieur darf sich jeder nennen mit einem min. 180ECTs Abschluss wovon der überwiegende Teil den Naturwissenschaften oder der Technik zugeordnet werden kann. (Sinngemaß aus den Ingenieurgesetzen der Länder)


    Ein B.Eng im Bauingenieurswesen an einer FH darf also den Titel Ingenieur führen, er besitzt allerdings keine Lehrbefähigung oder ähnliches, weil ein FH Abschluss fürs Lehramt im Regelfall nicht "wissenschaftlich" genug ist.


    Ein B.Ed. + M.Ed. mit den Fächern Bautechnik und Sozialkunde hingegen, kann sich nicht Ingenieur nennen, weil er keine 180 entsprechende ECTs vorweisen kann, seine Qualifikation ist aber wissenschaftlich genug für eine Lehrbefähigung im Fach Bautechnik.


    (Ob man zbs. mit Mathe + Bautechnik dann Ingenieur ist weiß ich auch nicht)

  • Nun - vom Ausbildungsablauf zum Lehrer sieht das Ganze ja folgendermaßen aus:

    - Man absolviert das Studium und ist mit dem Examen Lehrer.

    - Damit man nun vom Hauptarbeitgeber (dem Staat) in eine Beamtenstelle übernommen wird, durchläuft man (wie auch Juristen usw.) den Vorbereitungsdienst /Referendariat. Das ist nicht mehr der eigentliche Teil der Lehrerausbildung, sondern eine Ausbildung für die Tätigkeit beim Arbeitgeber Staat, die mit einer Einstellungsprüfung und der "Bestenauslese" endet.


    Ich habe in meiner Laufbahn mehrere KuK kennengelernt, die "nur" mit 1.Staatsexamen als vollwertige Kollegen (mit äquivalentem Gehalt im Angestelltenverhältnis) an Privatschulen arbeiten.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Das funktioniert aber auf Dauer nur dann, wenn an der Privatschule ausreichend Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen beschäftigt sind (üblicherweise 2/3), sogenannte "Erfüller". Oder wenn die Privatschule nicht staatlich anerkannt ist - aber solche Schulen zahlen kein Gehalt, das mit dem staatlichen Gehalt auch nur annähernd vergleichbar ist.

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  • 1) EINIGE Berufsbezeichnungen sind geschützt, bei weitem nicht alle.

    2) Nicht überall macht man im Bachelor/Master-System ein BEd, viele haben auch ein BA (oder BSc)


    1) Und eine Berufsbezeichnung, die nicht geschützt ist, bringt genau was? Was soll der Sinn dabei sein, sich als etwas zu bezeichnen, als das sich jeder bezeichnen kann?



    2) Ja, aber in Lehramt und nicht in Fach XY. Wie dies dann im Hinblick auf den akademischen Grad zu bewerten ist, ist die Frage.

    • Offizieller Beitrag

    2) Nein, du hast einen Zwei-Fach-Bachelor, zum Beispiel.

    1) Es ist törrischt zu glauben, dass es anders wäre. Lehrer*in darf sich jede*r nennen, Berater*in / Coach*in auch, bei den technischen Berufen kenne ich mich nicht aus, aber es wird einen Grund haben, dass man oft "(IHK)" dahinter liest.
    Bei Psychologen ist es wie oben auch geschrieben relevant, ob man "richtig" Psychologie studiert hat, oder einfach so gemischt und nur Bachelor.

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