Mit "Bachelor/Master Professional" ins Berufsschullehramt?

  • Hallo :)


    ich wollte fragen, ob die Umbenennung der Meister und Fachwirte irgendetwas an der Qualifizierung für das Berufsschullehramt ändert? Insbesondere in Berlin?


    Konkret frage ich, weil ich dann mit dem Beginn meines Rechtsfachwirtes entsprechend warten würde, bis die Prüfungsordnung angepasst ist. In meiner Berufsschulzeit (ist noch nicht sooo lange her) gab es kaum Lehrer mit richtigem pädagogischen Studium, die meisten hatten nur einen Bachelor im Bereich Recht/Wirtschaft/Politik etc (oft nach einer Ausbildung im Bereich) oder waren vorher als Juristen tätig. Laut meiner Auszubildenden sieht das immer noch ähnlich aus. Wenn man dann einen "Bachelor" oder einen "Master" hätte, könnte man doch theorethisch auch als Seiteneinsteiger...?


    Mir ist bewusst, dass diese Umbenennung totaler Quatsch und Augenwischerei ist, aber ich stehe grade vor der Entscheidung, ob ich ein Studium oder den Fachwirt beginne. In erster Linie geht es mir um die Fortbildung in meinem jetzigen Beruf, wofür der Fachwirt sicherlich besser wäre, aber gleichzeitig würde ich mir gerne eine Exit-Option schaffen. Ich mag meinen Beruf sehr, kann mir aber vorstellen auch nochmal umzusatteln irgendwann. Die Berufsschule hat mir immer sehr viel Spaß gemacht, ich war sehr gut und konnte meinen Mitschülerinnen immer weiterhelfen, weil ich manches noch einmal "anders" erklären/herleiten konnte als die Lehrkraft. Auch bei den Lehrern gab es immer wieder welche, die mir das Berufsschullehramt nahegelegt haben. Seitdem habe ich immer im Hinterkopf vielleicht irgendwann nochmal zurückzugehen... Der normale Weg über Bachelor und Master of Education und ist mir aber ehrlich gesagt zu langwierig, vor allem weil ich nur berufsbegleitend studieren kann und entsprechend länger brauchen würde.


    Viele Grüße und danke für Antworten!

  • Bachelor Professional sowie Master Professional werden nicht von Hochschulen verliehen und schliessen somit einen Seiteneinstieg in den Lehrerberuf aus.


    Im Englischen sagt man dazu: job title inflation.

    Das stimmt nicht. Damit kann man nach wie vor Fachlehrer werden.

  • So wie ich das sehe, ist man nach wie vor Meister (nur heißt es jetzt anders). Damit steht einem eine Anstellung als Fachlehrer potentiell offen - wie schon zuvor - mehr aber auch nicht.

    Der Meister berechtigt zum Studium an einer deutschen Hochschule und ist m.W. gleichgestellt mit der Allgemeinen Hochschulreife (man korrigiere mich, falls das nicht korrekt ist). Dass der Bachelor Professional da irgendwie drüber hinaus geht, ist mir nicht bekannt. Das Einzige, was ich mir vorstellen könnte, wäre, dass man direkt in einen passenden Master-Studiengang starten könnte. Ganz sicher wird er aber nicht das BA-Studium des Berufsschullehramts ersetzen.


    Als Fachlehrer bist du für praktische Unterrichtsabschnitte zuständig - verdienst aber nicht so viel wie ein "richtiger" Berufsschullehrer. Ob sich das gegenüber einem Meistergehalt rechnet, kommt sicher auf die Branche und das Unternehmen an.

  • Der Meister berechtigt zum Studium an einer deutschen Hochschule und ist m.W. gleichgestellt mit der Allgemeinen Hochschulreife (man korrigiere mich, falls das nicht korrekt ist).

    Das ist falsch. Im DQR ist der Meister mit dem Bachelor gleichgestellt.

    ich wollte fragen, ob die Umbenennung der Meister und Fachwirte irgendetwas an der Qualifizierung für das Berufsschullehramt ändert? Insbesondere in Berlin?


    Konkret frage ich, weil ich dann mit dem Beginn meines Rechtsfachwirtes entsprechend warten würde, bis die Prüfungsordnung angepasst ist.

    Nein, da ändert sich nichts. Du hast nach wie vor kein abgeschlossenes Studium.


    Weitere Informationen gibt es hier

    https://www.berlin.de/sen/bild…lehrkraefte/quereinstieg/

  • die meisten hatten nur einen Bachelor im Bereich Recht/Wirtschaft/Politik etc (oft nach einer Ausbildung im Bereich) oder waren vorher als Juristen tätig.

    In welchem BL war das? Meines Wissens ist es nur in Ausnahmefällen möglich, mit einem Bachelor zu unterrichten. In NRW z.B. ist der Master zwingend, wenn auch die Regel entschärft wurde. Der Master darf nun auch an der FH erlangt werden.


    Deine Ausgangsfrage wurde ja schon beantwortet: Keine Studium --> kein Berufsschullehramt, mit Techniker/Meister maximal Einstellung als Praxislehrer/Werkstattlehrer (je nach Bundesland). Geringer besoldet und mehr Deputatsstunden, dafür kleinere Lerngruppen (NRW). Aufstieg bis maximal A11 möglich.

  • @ Sissymaus


    "Aufstieg bis maximal A11 möglich"


    Nicht korrekt - zumindest in Bayern.


    Aufstieg bis A12 als Fachbetreuer, Systembetreuer oder Dozent am Staatsinstitut möglich.


    Aufstieg bis A13 als Fachschulkonrektur möglich.

  • Wow!

    Falls sich nicht in letzter Zeit etwas geändert hat (ich bin da nicht so ganz auf dem Laufenden, muss ich gestehen), erhalten "Lehrkräfte für Fachpraxis" - was hier an den nds. BBS meines Wissens den "Fachlehrer*innen" bzw. "Werkstattlehrer*innen" entspricht - lediglich A9 als Eingangsbesoldung. Ein Aufstieg durch ein Beförderungsamt mit Funktion ist bis zu A10 oder A11 möglich, also so, wie es Sissymaus für NRW beschreibt (auch hier in NDS haben die Fachpraxislehrer*innen eine höhere Unterrichtsverpflichtung - 27,5 im Gegensatz zu 24,5 Stunden bei den akadamischen Lehrkräften -, allerdings oft kleinere SuS-Grupppen, weil die Klassen für den Fachpraxisunterricht i. d. R. geteilt werden).


    Alles Weitere bzgl. des Ausgangsposts wurde bereits erklärt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich hatte ja auch extra dabeigeschrieben: NRW


    Und das was Humblebee schreibt, gilt ähnlich auch für NRW: 28 Stunden Deputat und maximal 16 SuS, da oft Labor/Praxisunterricht

  • Der normale Weg über Bachelor und Master of Education und ist mir aber ehrlich gesagt zu langwierig,

    Ohne universitäres Studium wird die Luft dünn. Ich finde das übrigens in Ordnung. Andersherum finde ich es etwas vermessen, sich zuzugestehen, den Job für den alle anderen einen entsprechenden Abschluss brauchen und haben, ohne hinkriegen zu wollen.


    Wir hatten hier öfter mal Anfragen von Leuten, denen die formalen Voraussetzungen fehlen. Wir können benennen, wie die Regeln sind. Für Änderungen sind andere Gremien zuständig.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wow!

    Falls sich nicht in letzter Zeit etwas geändert hat (ich bin da nicht so ganz auf dem Laufenden, muss ich gestehen), erhalten "Lehrkräfte für Fachpraxis" - was hier an den nds. BBS meines Wissens den "Fachlehrer*innen" bzw. "Werkstattlehrer*innen" entspricht - lediglich A9 als Eingangsbesoldung. Ein Aufstieg durch ein Beförderungsamt mit Funktion ist bis zu A10 oder A11 möglich, also so, wie es Sissymaus für NRW beschreibt (auch hier in NDS haben die Fachpraxislehrer*innen eine höhere Unterrichtsverpflichtung - 27,5 im Gegensatz zu 24,5 Stunden bei den akadamischen Lehrkräften -, allerdings oft kleinere SuS-Grupppen, weil die Klassen für den Fachpraxisunterricht i. d. R. geteilt werden).


    Alles Weitere bzgl. des Ausgangsposts wurde bereits erklärt.

    Das ist ja fies. Bei uns fangen die mit A10 an und werden in A11 regelbefördert. Koordinatoren bekommen dann A12. Dann ist aber leider schluss.

  • FachlehrerInnen in Bayern müssen ein einjähriges Referendariat mit Staatsprüfung und Lehrproben ablegen. Das gibt es meines Wissen so in NDS nicht. Daher auch die niedrigere Eingangsbesoldung und die höheren Stundenzahlen.

  • FachlehrerInnen in Bayern müssen ein einjähriges Referendariat mit Staatsprüfung und Lehrproben ablegen. Das gibt es meines Wissen so in NDS nicht. Daher auch die niedrigere Eingangsbesoldung und die höheren Stundenzahlen.

    Ach so, das wusste ich nicht. Nein, da hast du recht, das ist hier nicht so.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

Werbung