Vierjahresvertrag an Grundschule (TVL), nach vier Jahren Versetzung an eigene Schulform - Kündigung möglich?

  • Hallo zusammen,


    ich habe Lehramt auf Gym/Ge studiert, arbeite jedoch seit August 2021 an einer Grundschule im Tarifbeschäftigungsverhältnis. Da ich bald heirate und umziehen werde, möchte ich meine Stelle kündigen und weiß nicht wie es funktioniert soll. In meinem Vertrag steht folgendes:


    "Der Vertrag für das Dauerbeschäftigungsverhältnis soll den Hinweis enthalten, dass nach vier Jahren eine Versetzung an eine Schule der Schulformen Gesamtschule, Gymnasium, Sekundarschule, Schulversuch Gemeinschaftsschule, Schulversuch Primusschule, Weiterbildungskolleg oder Berufskolleg auf eine Stelle der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt zugesichert wird. Die Versetzung erfolgt grundsätzlich zu den Versetzungsterminen 1.2. oder 1.8. Bei Einstellungen bis 31.10 erfolgt die Versetzung kurz vor Ablauf der Vierjahresfrist zum 1.8, bei Einstellungen bis 30.4. erfolgt die Versetzung kurz vor Ablauf der Vierjahresfrist zum 1.2. Die Versetzung orientiert sich an dem Dienstort der Grundschule; der Einsatz erfolgt unter Berücksichtigung der Unterrichtsversorgung im Umkreis von bis zu 35 Km. Vor dem Versetzungsverfahren werden mit den Lehrkräften Beratungsgespräche geführt. Ein Laufbahnwechsel ist während der vier Jahre ausgeschlossen."


    Der letzte Satz irritiert mich ein wenig. Im Angestelltenverhältnis kann man ja in der Regel kündigen, aber in meinem Fall geht es ja um einen Vierjahresvertrag und ich weiß nicht, ob mir eine Kündigung trotzdem zusteht. Hat da jemand Erfahrungen oder weiß an wen ich mich wenden kann?


    Viele Grüße

  • Der letzte Satz darf nicht irritieren, es geht lediglich, dass ein Wechsel an eine GyGe Stelle nicht vor Ablauf von vier Jahren möglich ist.


    Die Kündigungsfrist beträgt 4 Monate zum Quartalsende, so dass eine (ordentliche) Kündigung erst zum Jahresende möglich sein wird.

  • Hallo calmac,


    vielen lieben Dank für deine Rückmeldung. Ich wollte eigentlich nach dem kommenden Halbjahr mit der Grundschule aufhören, weil ich im April schon umziehen werde. Müsste ich dann 4 Monate vorher kündigen? Das habe ich nicht verstanden. Und gibt es einen Paragraf, was ich der Schulleitung vorlegen kann, dass ich in meinem Fall auch ein Recht auf eine Kündigung habe?

  • Wie ich schrieb: die Kündigungsfrist beträgt vier Monate zum Quartalsende.


    Die Quartale enden jeweils mit dem vollendeten März, Juni, September und Dezember. Nur zu diesen Zeitpunkten ist die ordentliche Kündigung möglich.


    Möchte ich zum 01.04 raus, muss die Kündigung spätestens am 30.11 beim Arbeitgeber sein.


    Das Schulamt als personalführende Dienststelle erhält die Kündigung, nicht die Schulleitung.

  • Du hats immer ein Recht auf Kündigung....


    Hm, befristeten 4-Jahresvertrag nach einem deutlich vor Ablauf kündigen? (von dem Vorhaben weiß ja vermutlich noch keiner). Muss man natürlich berücksichtigen, dass niemand gezwungen ist, einen wieder einzustellen....(solche vorzeitigen Kündigungen können durchaus Misstrauen erregen, auch wenn sie bei dir begründet sind - mancher SL wird sich aber, fragen, warum Du dann überhaupt einen 4-Jahresvertrag eingegangen bist

  • dass niemand gezwungen ist, einen wieder einzustellen....(solche vorzeitigen Kündigungen können durchaus Misstrauen erregen, auch wenn sie bei dir begründet sind - mancher SL wird sich aber, fragen, warum Du dann überhaupt einen 4-Jahresvertrag eingegangen bist

    Und Schulleiter kennen sich ...

  • Wie weit soll denn der Umzug sein? Du weißt ja sicherlich (du schriebst es ja auch), dass das Gymnasium oder die Gesamtschule (bei der Versetzung) im Umkreis von 35 km zur Grundschule liegen kann. Zudem brauchst du dazu keine erneute Bewerbung (da kannst du dir viel Stress "sparen").


    Das würde ich mir tatsächlich zweimal überlegen. Kündigen kannst du immer.

  • Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass einem ein Gymnasium oder eine Gesamtschule so ohne weiteres (zumindest) eine Planstelle gibt, wenn man sich auf so eine Vierjahresstelle (mit anschließender Versetzung von der Grundschule weg auf Planstelle) eingelassen hat... - zudem bestände da die Gefahr, dass das Schulamt sowas verhindern würde...


    Realistischer wäre sicherlich eine Versetzung unter Fortführung des bestehenden Arbeitsvertrags zu erreichen (Heirat und damit verbundener Umzug wäre ja zumindest schon einmal ein Grund)


    Offensichtlich bist Du (bzw. Fächerkombi) auf dem Lehrerarbeitsmarkt auch nicht sooo gefragt, sonst hättest Du dich ja auch kaum auf die Grundschulsache eingelassen

  • Es gibt meines Wissens nach keine Sperrklausel o.ä. die nach einer Kündigung des Angestelltenverhältnisses eine Einstellung im Beamtenverhältnis über das reguläre Einstellungsverfahren verhindern würde. Auch Schulleiter haben Verständnis dafür, warum sich jemand umorientieren möchte. Insofern muss man hier nicht den Teufel an die Wand malen.


    Zu bedenken ist halt dabei, dass es keine Wiedereinstellungsgarantie gibt und schon gar nicht für den gewünschten Zielort. Das mag anders aussehen, wenn man eine Schule an der Hand hat, die einen unbedingt möchte und eine Stelle zielgerichtet ausschreiben würde. Die Gefahr, nach der Kündigung ohne Stelle dazustehen ist da und je nach Fächerkombination nicht gerade klein. Insofern kann das Erfüllen des 4-jährigen Vertrags mit anschließender Garantie der Verbeamtung doch sinnvoller sein.

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich bereits mit dem Schulamt in Verbindung gesetzt und die meinten, dass eine Versetzung in meinem Fall nicht möglich ist. Mein Vertrag hier an der Grundschule ist übrigens unbefristet. Es würde auch keinerlei Nachteile mit sich bringen, wenn ich kündige, da ich keine andere Möglichkeit habe. Müsste mich eben nochmal neu für Planstellen bewerben. Mein Umzugsort ist ca. 150 km entfernt. Lebe momentan in einem kleinen Dorf, daher auch die Stelle an der Grundschule. In Düsseldorf hat man im Vergleich bestimmt bessere Chancen. Ich hoffe es zumindest.


    Vielen Dank für die Rückmeldungen!


    VG

  • Ob man in Düsseldorf bessere Chancen auf eine Planstelle hat, bezweifele ich. Hängt bei Gym/Ges stark von den Fächern ab.

    Ich hatte damals für den Start im Mai 2017 im Radius von 20km um Düsseldorf 18 Gymnasien (ohne Gesamtschulen, da möchte ich nicht hin), an denen ich mich hätte bewerben können.


    Ja, kommt auf die Fächer an.

  • Zu meiner Zeit waren die Bewerberzahlen in Düsseldorf bei meinen Fächern dreistellig. An Grundschulen kann es aber komplett anders aussehen... und im Zweifel: geh nach Duisburg, da herrscht definitiv akuter Mangel.

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