Alles anzeigenEine Reha kann ja ggf. nicht schlecht sein zur Wiederherstellung der (dauerhaften) Dienstfähigkeit.
Sinnvoll ist es, wenn deine Mutter sich jetzt schon Gutachten von den behandelnden Ärzten einholt.
So läuft es auch bei der amtsärztlichen Untersuchung ab, wenn man bei Annahme einer Planstelle verbeamtet werden möchte.
Fall 1: Alles ok --> Amtsarzt gibt grünes Licht
Fall 2: Es gibt aus Sicht des Amtsarztes möglicherweise Gründe, die für eine Verbeamtung sprechen. --> Man wird zum Facharzt/ Hausarzt geschickt --> Positives Gutachten wird ausgestellt --> Amstarzt gibt grünes Licht.
Falls der Amtsarzt bei deiner Mutter sein Ok nicht gibt
a) Widerspruch einlegen
b) zur Not klagen
c) bei a) und b) darauf hinweisen, dass nie dieses BEM Gespräch stattgefunden hat.
Meine Mutter ist schon ewig verbeamtet. Aber trotzdem danke für die ganzen Hinweise.
§ 35 LBG NRW – Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
(1) Die Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, zur Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit an geeigneten und zumutbaren gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen. Diese Verpflichtung gilt auch zur Vermeidung einer drohenden Dienstunfähigkeit. Vor der Versetzung in den Ruhestand sind sie auf diese Pflicht hinzuweisen, es sei denn, nach den Umständen des Einzelfalls kommt eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nicht in Betracht. Der Dienstherr hat, sofern keine anderen Ansprüche bestehen, die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen nach Satz 1 und Satz 2 zu tragen.
Heißt im Klartext der Dienstherr zahlt die Kur?
Ich frage das deshalb, weil ich auch schwer erkrankt bin und noch jemanden pflege und wenn meine Mutter zur Reha ist, haben wir natürlich noch größere Probleme, dass das alles hin haut.