Amtsarzt nach längerer Krankheit?


  • Meine Mutter ist schon ewig verbeamtet. Aber trotzdem danke für die ganzen Hinweise.




    § 35 LBG NRW – Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

    (1) Die Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, zur Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit an geeigneten und zumutbaren gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen. Diese Verpflichtung gilt auch zur Vermeidung einer drohenden Dienstunfähigkeit. Vor der Versetzung in den Ruhestand sind sie auf diese Pflicht hinzuweisen, es sei denn, nach den Umständen des Einzelfalls kommt eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nicht in Betracht. Der Dienstherr hat, sofern keine anderen Ansprüche bestehen, die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen nach Satz 1 und Satz 2 zu tragen.

    Heißt im Klartext der Dienstherr zahlt die Kur?

    Ich frage das deshalb, weil ich auch schwer erkrankt bin und noch jemanden pflege und wenn meine Mutter zur Reha ist, haben wir natürlich noch größere Probleme, dass das alles hin haut.

  • Wir hatten einen ähnlichen Fall mal im Kollegium. Die PKV des Kollegen hat nicht bezahlt (war wohl nicht mitversichert), der Dientherr ist damals eingesprungen (ob über die Beihilfe oder nicht, weiß ich nicht). Das ist aber schon einige Zeit her. Vielleicht gibt es noch andere Erfahrenswerte? Der Beihilfeanteil liegt in NRW aber auch nicht (immer) bei 70%, bei mir liegt er z.B. bei 50%.

  • Meine Mutter ist schon ewig verbeamtet. Aber trotzdem danke für die ganzen Hinweise.

    Das war ja auch nur zum Vergleich. Der Amtsarzt wird auch im Falle deiner Mutter ärztliche Gutachten einfordern/ einsehen und dann entscheiden.

  • Wenn deine Mutter seit einem 3/4 Jahr krank ist, und laut deiner Aussage angeblich zum neuen Schuljahr wieder anfangen will, sich gegenüber ihrer Schulleitung aber sehr nebulös äußert, wundert mich das nicht, dass die nicht im Unterricht eingeplant wird und was deine Mutter mit deiner Pflege zu tun hat, ist mir allerdings auch schleierhaft.


    Dass deine Mutter bei irgendeiner Pflege fehlt, wenn sie auf Kur ist, ist nicht das Problem ihres Dienstherren

  • Wenn deine Mutter seit einem 3/4 Jahr krank ist, und laut deiner Aussage angeblich zum neuen Schuljahr wieder anfangen will, sich gegenüber ihrer Schulleitung aber sehr nebulös äußert, wundert mich das nicht, dass die nicht im Unterricht eingeplant wird und was deine Mutter mit deiner Pflege zu tun hat, ist mir allerdings auch schleierhaft.


    Dass deine Mutter bei irgendeiner Pflege fehlt, wenn sie auf Kur ist, ist nicht das Problem ihres Dienstherren

    Das hast du leider vollständig missverstanden.

    Sie hat gesagt, dass sie zum neuen Schuljahr wieder anfangen will, allerdings keinen konkreten Zeitpunkt benannt.

    Wir pflegen gemeinsam jemanden. Das hat nichts mit meiner Pflege zu tun.

    Wenn sie aber ausfällt und ich auch eine Reha mache, haben wir ein Problem.

  • Wenn deine Mutter keinen Zeitpunkt genannt hat, kann man sie auch erstmal nicht einplanen. Irgendwie logisch oder?


    Und an der Stelle geht es um die Gesundheit deiner Mutter, wenn da eine Reha für sinnvoll gehalten wird, wird sie die wohl machen müssen. Für solche Fälle muss man sich dann ggf. um Kurzzeitpflege oder ähnliches kümmern. Ist vielleicht auch generell die Frage, ob diese zusätzliche Belastung ihr aktuell gut tut, aber das kann und mag ich nicht beurteilen.

  • Und was machst du, wenn der Pflegefall in keine Kurzzeitpflege will? Du kannst ihn ja nicht hin prügeln.

    Der Pflegefall hat das nicht zu entscheiden.


    Wenn der Pfleger nicht mehr in der Lage ist, besagten Pflegefall zu pflegen, dann muss der Pflegefall in die Dauerpflege.


    Dem Dienstherren ist es egal: Er möchte gesunde Mitarbeiter:innen und diese haben eine gesetzliche Pflicht zur Gesunderhaltung und alles dafür zu tun, dass sie gesund bleiben bzw. sich genesen.

  • Der Pflegefall hat das nicht zu entscheiden.


    Wenn der Pfleger nicht mehr in der Lage ist, besagten Pflegefall zu pflegen, dann muss der Pflegefall in die Dauerpflege.


    Dem Dienstherren ist es egal: Er möchte gesunde Mitarbeiter:innen und diese haben eine gesetzliche Pflicht zur Gesunderhaltung und alles dafür zu tun, dass sie gesund bleiben bzw. sich genesen.


    Da irrst du. Das haben wir auch gedacht. Du verwechselst aber Pflegetätigkeit mit Mündigkeit.

    Theoretisch kann der Pflegefall auch mit dem Geld machen was er will.

    Gegen seinen Willen kannst du einen Pflegefall nicht im Heim unterbringen.

  • Da irrst du. Das haben wir auch gedacht. Du verwechselst aber Pflegetätigkeit mit Mündigkeit.

    Theoretisch kann der Pflegefall auch mit dem Geld machen was er will.

    Gegen seinen Willen kannst du einen Pflegefall nicht im Heim unterbringen.

    Wenn deine Mutter wieder arbeitet, kann sie den Pflegefall erst recht nicht pflegen.

  • Die Ursprungsfrage mit dem Amtsarzt hat sich geklärt.

    Dem Threadersteller ist klar, dass es keine Willkür ist und, dass es gesetzeskonform etc. läuft.

    Ebenfalls ist bekannt, wie das Vorgehen ist.


    Dem Threadersteller ist ebenfalls bekannt, dass Beamte eine Pflicht zur Erhaltung der Gesundheit haben und das schließt auch mit ein, dass Mutter ggfs. eine Reha machen müsste, um die Dienstfähigkeit wieder zu erlangen. Der Dienstherr darf dies einfordern.


    Für die innerfamiliäre Unstimmigkeiten sind wir hier im Forum nicht die richtigen Ansprechspartner.

  • Das hat vorher ja auch geklappt. Nur war ich da eben gesund.

    Heißt das, deine Mutter ist krank, pflegt dabei 2 pflegebedürftige Personen und will zusätzlich wieder arbeiten gehen. Sie kann/will nicht in die Reha, weil ...

    Vielleicht ist das alles zuviel und sie sollte sich erst einmal um sich selbst kümmern.

  • Jup, danke. Aber was ist mit den 6 Wochen nach denen Zauberwald fragte?

    Ich weiß auch nicht, vllt. so ein seltsamer Sonderfall mit ganz schlechten Prognosen oder er war doch länger krank und hat nichts gesagt oder vielleicht gibt es das wirklich.

  • Heißt das, deine Mutter ist krank, pflegt dabei 2 pflegebedürftige Personen und will zusätzlich wieder arbeiten gehen. Sie kann/will nicht in die Reha, weil ...

    Vielleicht ist das alles zuviel und sie sollte sich erst einmal um sich selbst kümmern.

    Na, ja mich pflegt sie eher nicht. Ich war viel im Krankenhaus und wenn ich entlassen wurde konnte ich schon wieder selbstständig laufen und war nicht mehr ans Bett gebunden.

  • Ich habe jetzt keinen Paragraphen o.Ä. parat, aber habe in der Vergangenheit über mögliche Konsequenzen einer langfristiger Erkrankung mit einem Personalrat gesprochen. Laut dem Telefonat gibt es keine feste Vorgabe, ab wann eine erneute amtsärztliche Untersuchung fällig ist. Es sei aber nicht auszuschließen, dass diese bereits nach sechs Wochen angeordnet wird. In meinem Fall ist es aber nicht dazu gekommen.

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