Wechsel von der Kommune zum Staat (Bayern)

  • Hallo,


    präventiv wollte ich mal nachfragen, wie sich denn folgende Situation verhält:


    Der Wechsel von einer kommunalen Schule als verbeamtete Lehrkraft in einen Beamtenverhältnis zum Staat soll in Bayern ja grundsätzlich möglich sein.

    Erfordert dieser Schritt eine Kündigung und Neueinstellung in das Beamtenverhältnis? Wenn dem so ist, würde das bedeuten, dass bei einer Neueinstellung beim Staat die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nochmals geprüft werden? Insbesondere die in Bayern geltende Altershöchstgrenze von 45 Jahren würde ja bedeuten, dass ein Wechsel von der Kommune zum Staat grundsätzlich nur bis zum 45 Lebensjahr möglich wäre...


    Danke für Eure Meinung bzw. Wissen zu dem Thema!

  • Meines Wissens müsste das relativ problemlos möglich sein, vor allem unter Umgehung der Altersgrenze (die ja auch nur eine Soll-Bestimmung ist und z. B. beim Ländertauschverfahren auch nicht greift, soviel ich weiß).

    Noch ein Hinweis an Nicht-Bayern (die Rückfrage kommt jedesmal bei solchen Anfragen): Es gibt in Bayern immer noch viele Schulen in kommunaler Trägerschaft. Die Lehrkräfte dort sind - analog zu den Leuten, die z. B. im Passamt sitzen - ganz normale Beamte unter der Dienstherrschaft der Kommune. Die Zahl solcher Schulen ist seit Jahren rückläufig, weil die Kommunen schon lange gemerkt haben, wie teuer der Betrieb einer Schule ist.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

Werbung