Hallo,
präventiv wollte ich mal nachfragen, wie sich denn folgende Situation verhält:
Der Wechsel von einer kommunalen Schule als verbeamtete Lehrkraft in einen Beamtenverhältnis zum Staat soll in Bayern ja grundsätzlich möglich sein.
Erfordert dieser Schritt eine Kündigung und Neueinstellung in das Beamtenverhältnis? Wenn dem so ist, würde das bedeuten, dass bei einer Neueinstellung beim Staat die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nochmals geprüft werden? Insbesondere die in Bayern geltende Altershöchstgrenze von 45 Jahren würde ja bedeuten, dass ein Wechsel von der Kommune zum Staat grundsätzlich nur bis zum 45 Lebensjahr möglich wäre...
Danke für Eure Meinung bzw. Wissen zu dem Thema!