Hallo Zusammen,
ich hätte folgende Frage bezüglich der Verkürzung meiner Probezeit (Bundesland NRW).
Nach meinem zweiten Staatsexamen ( 2020, Gy/Ge), nahm ich im Rahmen eines Maßnahmepakets zur Lehrergewinnung eine Stelle an einer Grundschule an. Dabei wurde mir zugesagt, dass ich nach zwei Jahren an eine SEK II-Schule versetzt werde.
Nun steht meine Versetzung an eine SEK II Schule fest, allerdings habe ich vor Dienstbeginn nun die Nachricht erhalten, dass meine Vordienstzeiten (zwei Jahre an der Grundschule, davon fünf Monate als Beamter sowie zehn Monate als Dozent im Fremdsprachenbereich) nicht angerechnet wurden. Nach etwaigen Rechercheversuchen bin ich dessen zwar bewusst, dass die Verkürzung der Probezeit unter strengen Vorschriften abläuft, allerdings wundere ich mich über folgenden Sachverhalt:
Aus den zusätzlichen Hinweisen zu den Bewerbungsmöglichkeiten für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder für das Lehramt für die Sekundarstufe II (https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Hinweise/Hinweise_Lehramt_an_Gymnasien_und_Gesamtschulen_27.html) geht heraus, dass nach einer Versetzung ein erneutes Ableisten einer Probezeit an der Sek-II-Schule dann nicht mehr erforderlich sei.
Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? Gibt es eventuell bestimmte rechtliche Vorgaben, die es mir ermöglichen, meine Probezeit zu verkürzen? Vor allem in Hinblick darauf, dass man nun alle Schulformen finanziell gleichstellen möchte.
An den Personalrat habe ich mich schon gewendet und warte auf eine Antwort - Gewerkschaft kann mir erst ab 01.08 helfen (wegen Mitgliedschaftsregeln)
Für jede Hilfe danke ich herzlich im Voraus