Verbeamtung trotz Überschreiten der Altersgrenze in BaWü. Erfahrungen?

  • Hallo Alle! Ich möchte wissen ob ich als Lehrerin mit 2. Staatsexamen in BaWü trotz Überschreitens der Regelaltersgrenze verbeamtet werden kann. Ich bin 44 Jahre alt. Dazu besteht theoretisch die Möglichkeit, da ich ein Mangelfach unterrichte und es anscheinend keine anderen/jüngeren Bewerber für diese Stelle gibt. Mein zuständiges RP verneint diese Möglichkeit vehement, beschreibt aber auf der eigenen Webseite mein Unterrichtsfach als Mangelfach. Sollte man in diesem Fall nicht klagen? Es geht hier ja um einen Ermessensspielraum...

    Ich habe hier den entscheidenden link gefunden: https://www.landesrecht-bw.de/…e&aiz=true#jlr-HOBWV20P48

    Siehe: § 48 Unterpunkt (3) Einstellung als Beamtin über das 42. Lebensjahr hinaus möglich, wenn keine jüngere Bewerberin zur Verfügung steht.

    Was meint ihr? Ich gehöre jetzt nicht zu den "klagefreudigen" Menschen. Dennoch wurde mein Zweitfach damals erst nach Einreichen einer Klage anerkannt, was mir die Möglichkeit schuf, das 2. Stex zu machen... Manchmal scheint es also doch zu helfen.

  • Der von dir angeführte §48 Abs. 3 LHO normiert explizit eine "Kann"-Regelung, die dem Bundesland ein entsprechendes Ermessen eröffnet, nicht jedoch einen Rechtsanspruch für den Bewerber begründet. Im Übrigen ist aus dem Nichtvorliegen von Mitbewerbern für diese konkrete Stelle noch nicht von einem "eindeutigen Mangel an geeigneten jüngeren Bewerbern" zu schließen. Nicht beurteilen kann ich, wie der ebenfalls zur Bedingung gemachte "erhebliche Vorteil für das Bundesland" auszulegen ist.


    Also ja: theoretisch wäre im Ermessen des Bundeslandes eine Verbeamtung möglich. Die Chancen, sich darüber einzuklagen, schätze ich persönlich eher gering ein.

  • Ich würde mich persönlich Seph anschließen. Nachdem es aber um BW, Kunst und Gym geht, frage ich morgen mal an geeigneter Stelle nach und melde mich dann. Ich würde dir empfehlen, dich noch einmal in Ruhe mit deiner Gewerkschaft (BW-Zweigstelle) bzw. dem Bezirkspersonalrat in deinem künftigen RP zu der Frage auszutauschen. Möglicherweise haben diese bereits Erfahrungen mit entsprechenden Fällen. In jedem Fall sollten sie deine Chancen besser einschätzen können, weil sie mehr Einblick haben in die Bewerberlage und die passenden Ansprechpartner im RP kennen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Autofillpannen...

  • Hallo CDL! Danke, das ist sehr nett... Es geht in meinem Fall um Sek1. Wobei ich mich auch auf eigene Initiative auch an einem Gymnasium beworben habe. Hier bestand auch beidseitiges Interesse. Da Ich ein Diplom an einer Kunstakademie gemacht habe, wäre der Quereinstieg verrückterweise möglich...

    Meine Fächer sind Werken/Technik und Kunst. Im Grunde genommen bräuchte ich schwarz auf weiß, dass eben hier auch ein Mangel besteht.


    Danke fürs Nachfragen und liebe Grüße!

  • Hallo CDL! Danke, das ist sehr nett... Es geht in meinem Fall um Sek1. Wobei ich mich auch auf eigene Initiative auch an einem Gymnasium beworben habe. Hier bestand auch beidseitiges Interesse. Da Ich ein Diplom an einer Kunstakademie gemacht habe, wäre der Quereinstieg verrückterweise möglich...

    Meine Fächer sind Werken/Technik und Kunst. Im Grunde genommen bräuchte ich schwarz auf weiß, dass eben hier auch ein Mangel besteht.


    Danke fürs Nachfragen und liebe Grüße!

    In BaWü ist Kunst in der Sek I kein offizielles Mangelfach mehr, das hatten wir neulich hier schon einmal. Die Kunstlehrer*innen fehlen natürlich, aber werden in der Sek I halt einfach durch fachfremden Unterricht ersetzt und schwupps, gibt's kein Mangelfach mehr. Von daher würde ich mal spekulieren, dass es da eher schwierig wird mit dem Einklagen.


    Du könntest mal schauen ob du ein Gymnasium findest, dass dich auch mit Sek I einstellt, falls es für dich ok ist, nicht in der Oberstufe zu unterrichten. Ansonsten führt wahrscheinlich wohl kein Weg an einem Quereinstieg vorbei wenn du in die Sek II willst. Meiner Erfahrung nach kannst du nicht erwarten, dass dir das RP da eine flexible Lösung anbietet.

  • Hey Rala... Ja. Flexibel... Gutes Stichwort :)

    Ich würde gern an einem Gymnasium unterrichten, wie gesagt in HH habe ich eine Stelle an einem Gymnasium angeboten bekommen.

    Das Gymnasium das mich in BaWü gern übernommen hätte, durfte keine Stelle anbieten.

    Was will man da noch sagen...

  • Hallo CDL! Danke, das ist sehr nett... Es geht in meinem Fall um Sek1. Wobei ich mich auch auf eigene Initiative auch an einem Gymnasium beworben habe. Hier bestand auch beidseitiges Interesse. Da Ich ein Diplom an einer Kunstakademie gemacht habe, wäre der Quereinstieg verrückterweise möglich...

    Meine Fächer sind Werken/Technik und Kunst. Im Grunde genommen bräuchte ich schwarz auf weiß, dass eben hier auch ein Mangel besteht.


    Danke fürs Nachfragen und liebe Grüße!

    Leider ändert das die Lage, denn leider ist Kunst in der Sek. I offiziell kein Mangelfach... Du könntest versuchen Gymnasien proaktiv zu kontaktieren, ob sie Bedarf haben und ausschreiben dürfen für den Quereinstieg. Selbstredend wird man dich sonst in der Sek. I im Angestelltenverhältnis mit Kusshand nehmen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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