Materialgrundlage während der Examensstunden für Prüfer

  • Ich arbeite in meiner Examensstunde mit einer Textgrundlage von an die 55 Seiten. Die Schüler haben das Buch natürlich vorliegen. Ich frage mich nun, ob man den Prüfern den Primärtext während der Stunde auch vorlegen muss ... wahrscheinlich ja schon


    Da ich noch nicht mal mehr ein, geschweige denn zwei unbearbeitete Exemplare habe, müsste ich das Buch als zwei Mal noch kaufen oder kopieren.


    Wie habt ihr das gemacht?

  • Hallo Aktenklammer,
    ich habe meine Prüfung zwar noch vor mir, aber ich würde an deiner Stelle auf Nummer sicher gehen und den Prüfern den Text geben. So haben sie wenigstens die Möglichkeit bei Bedarf rein zu schauen und du musst dir hinterher nicht anhören "Ja, aber hätten Sie uns doch den Text vorgelegt...!"


    Viel Glück!
    Leila

  • Das sehe ich nicht so. In meiner Prüfung saßen 8 Leute hinten drin und ich hätte doch nicht die Lektüre für alle kopiert? Man sollte doch immer den Aufwand mit dem Nutzen abgleichen und was haben die Prüfer davon, wenn sie 55 (!) Seiten vor sich liegen haben, die sie doch niemals durchlesen werden.
    Was hast du denn in der Stunde vor? Willst du alle Seiten ansprechen?

  • Du musstest doch wahrscheinlich auch dein Thema vorher abgeben, oder? Geht daraus hervor, um welchen Primärtext es sich handelt? Dann würde ich nix mehr zur Verfügung stellen, in der Stunde können die es eh nicht mehr lesen.


    LG
    Britta

  • Ich kann mir vorstellen, dass das in jedem Seminar unterschiedlich ist, aber bei uns wären die 55 Seiten im Entwurf in der Materialanalyse didaktisch zu begründen (warum genau dieses Material?) bzw. zu analysieren (was können die SuS daran lernen? mögliche Schwierigkeiten? wie wird ihnen begegnet?) gewesen. Ansonsten würde man argumentieren dass die Prüfer fachwissenschaftlich mit der Textgrundlage vertraut sind und diese nicht benötigen.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Geht es nicht um das Brechts "Das Leben des Galilei"? Dann würde ich einfach mal bildungsbürgerlich veranschlagen, dass die Prüfungskommission das Buch


    a) entweder im eigenen Bücherbestand hat oder
    b) um Strategien weiss, sich das Buch zu beschaffen.


    Ich würde allerhöchstens den Textabschnitt kopieren, der in der Stunde zentral ist.


    Für meine Musik-Lehrprobe meinte ich auch, allen Beteiligten gebrannte CDs mit den von mir eingespielten Orff-Instrumenten-Stimmen zukommen lassen zu müssen. Die Reaktionen reichten vom freundlichen "Das ist ja eine schöne Nachtmusik" (Rektor) bis zum "Aber Frau ..., Sie wissen doch, dass ich Noten lesen kann" (FS-Leiter Musik). War ich also den Formalitäten erlegen und hatte die Grenze des Sinnvollen dabei überrannt.


    LG, das_kaddl.

  • Habe deine zweite Antwort gerade eben erst gesehen. Wenn die SuS den Text resümiert haben wäre dies in meinem Seminar in der Lernausgangslage darzustellen gewesen (einschließlich: welche Erwartung ergibt sich aus dem Lernstand für die heutige Stunde?).


    ML
    aus dem Seminar der Entwurfsfetischisten

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Genau: Nur für die Stunde wirklich relevante Textabschnitte sollten beigefügt werden, dabei immer mit der Menge realistisch bleiben und auf keinen Fall Ganzschriften anhängen. :)

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