Das war mal wieder höchst intererssant alles zu lesen. Insbesondere wenn dann angefangen wird alles mutmassliche zu interpretieren und zu unterstellen. Im Prinzip stingt der Fisch aber immer vom Kopf zuerst. Schule muss organisatorisch auf solch eine Situation vorbereitet sein. Die Kollegin hätte auch tot umfallen können und auf Anhieb sind keine Verwandten erreichbar, die nach Notizen schauen könne. Wie bitte soll dann ein anderer Kollege, auf welcher Grundlage eine Note festlegen. Gnau diese Frage, würde ich als SL an die übergeordnete Behörde weiterleiten. Oder hat er Angst mit genau dem o.g. Vorwurf konfrontiert zu werden.
Mal ein Beispiel, wie es laufgen kann. Kolleg:in x erkrankt plötzlich und kommt ins Krankenhaus. Nach zwei Wochen ist eine Anschlussheilbehandlung angesagt die irgendwo in Pusemuckel stattfindet. Kolleg:in hat keine Schulsachen dabei und kann auch keinen anrufen der zu Hause irgendwelche Unterlagen sucht.K. wird angerufen wegen Zeugniskonferenz und man bittet um Noten. Jeder der aus dem Kopf heraus eigentlich noch nicht mal vier stehen konnte hat die vier gekriegt, wer aus dem Kopf als überdurchschnittlich hängengblieben ist die eins oder zwei und alle anderen eine drei. War etwas besser als würfeln. Korrekterweise muss man aber sagen, dass auch hier Schule versäumt hat, ein Verfahren festzulegen, wie auf solche Daten jederzeit zurückgegriffen werden kann. Eigentlich hätte der/die KuK antworten müssen: "Tut mir leid, Angabe erfolgt in zwei Wochen". Die wären ausgetickt auf der Zeugniskonferenz. Un wenn Ihr mal ganz ehrlich seid,dass Problem besteht an den meisten Schulen. Was aber auch damit zu tun hat, das uns keine Arbeitszeit zur Verfügung steht um in den Feinschliff zu gehen. Das mach mal wieder deutlich wie wichtig Überlastungsanzeigen sein können!