Genau solche Kommentare hatte ich befürchtet.
Und da rate ich anderen: "Sapere aude!"
Äpfel und Birnen….
Genau solche Kommentare hatte ich befürchtet.
Und da rate ich anderen: "Sapere aude!"
Äpfel und Birnen….
Eine gute SL schafft den Spagat zwischen Interessen der Lehrkräfte und Interesse der Schule.
In der Tat. Es sind aber nicht alle Schulleitungen gut. Falls es dumm läuft, muss man sich überlegen, wie man damit umgeht.
Mein Problem damit wäre, dass mir der Job ja eigentlich Spaß macht und ich gerne unterrichtet.
Man muss dafür sorgen, dass so etwas nicht zum Problem wird. In einem meiner Fächer werde ich nur noch mit zwei Stunden eingesetzt. Dafür unterrichten dort Kolleginnen fachfremd (mehr fremd als fach, wie mir manchmal scheint).
Ärgerlich? Ja. Problem? Nein. Wenn einer der Job Spaß macht, ist es vielleicht nicht nur das einzelne Fach, das Spaß macht. Und ein wenig kann man für den eigenen Spaß auch sorgen.
Für Niedersachsen ist z.B. normiert, dass die Personen, die Angebote im Schulsport erteilen, für die jeweiligen Bewegungsfelder bzw. Inhaltsbereiche die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen besitzen müssen.
In NRW an Grundschulen braucht man folgende Qualifikation:
https://www.schulsport-nrw.de/…iche-voraussetzungen.html
Zitat
- Lehrerinnen und Lehrer mit der Fakultas Sport (Lehrbefähigung),
- Lehrerinnen und Lehrer mit einer entsprechenden Qualifikationserweiterung (Lehrerlaubnis für fachfremd Sport unterrichtende Lehrerinnen und Lehrer),
- Lehrerinnen und Lehrer, die aktuell an einer solchen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen oder an entsprechend qualifizierenden Fort- / Weiterbildungsmaßnahmen der Bezirksregierungen oder weiterer in den Fortbildungskatalogen der Bezirksregierungen genannten und damit anerkannten Träger teilnehmen.
Unabhängig davon können alle Lehrerinnen und Lehrer, die bisher Sport unterrichtet haben und sich bewährt haben, dies auch weiterhin tun.
Früher war es üblich, dass Grundschullehrer den Übungsleiter-C- gemacht haben, damit konnte man dann auch Sport unterrichten. Als das gekippt wurde, gab es einen riesigen Aufschrei (und tatsächlich vorhandene Probleme, da der Großteil der Sportlehrer an Grundschulen nur diese Qualifikation hatte) und der letzte Passus ("wer bisher Sport unterrichtet hatte...") wurde eingefügt.
Nur kurz als Hinweis: Leider hast du die - entscheidende - einleitende Zeile weggelassen:
ZitatBei Vorliegen der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen / Kompetenzen dürfen das Fach Sport unterrichten:
Die "Bestandsgarantie" ist davon allerdings tatsächlich losgekoppelt, was ich einerseits nachvollziehen kann, mich andererseits aber auch entsetzt: Hier wird aus einem Lehrermangel heraus von Lehrkräften, die die fachlichen Voraussetzungen nicht mitbringen, der Einsatz als Sportlehrkraft gefordert. Ich sehe in dem Absatz zunächst einmal die Erlaubnis für die Schulleitung, entsprechende Lehrkräfte einsetzen zu können.
Problematisch daran finde ich das Haftungsrisiko für die eingesetzten Lehrkräfte, die die fachlichen Voraussetzungen nicht mitbringen. Die dahinter steckende Haltung "Bisher haben sie sich ja bewährt, wird schon nichts passieren" erfüllt ja geradezu die Definition von grob fahrlässigem Handeln.
Problematisch daran finde ich das Haftungsrisiko für die eingesetzten Lehrkräfte, die die fachlichen Voraussetzungen nicht mitbringen. Die dahinter steckende Haltung "Bisher haben sie sich ja bewährt, wird schon nichts passieren" erfüllt ja geradezu die Definition von grob fahrlässigem Handeln
Diese Haltung vertritt aber das KM, nicht die entsprechenden Lehrkräfte. Insofern sehe ich hier eher eine Freistellung von der Haftung.
Hier wird aus einem Lehrermangel heraus von Lehrkräften, die die fachlichen Voraussetzungen nicht mitbringen, der Einsatz als Sportlehrkraft gefordert
Eine Forderung vermag ich hier ebenfalls nicht zu erkennen. Zu Sport und Religion kann bekanntlich keine Lehrkraft gezwungen werden.
Muss man nicht entsprechend seiner Qualifikation eingesetzt werden? Gibt es da keine Regeln?
Muss man nicht entsprechend seiner Qualifikation eingesetzt werden? Gibt es da keine Regeln?
Je nach Bundesland, Schulart und Ausmaß des Lehrermangels ist, wie wir alle wissen, das Wörtchen "Qualifikation" äußerst geduldig und dehnbar. Da ich früher ja mal diverse Instrumente gelernt habe, wurde mir beispielsweise schon angetragen Musik fachfremd zu übernehmen oder bei einer Bewerbung Kunst, da es dafür ausreichend wäre, wenn eine Kunstlehrerin das Material richte und ich das dann einfach beaufsichtigen müsse, so würde das in fast allen Klassen gehandhabt... Nein, ich unterrichte heutzutage weder Musik, noch Kunst fachfremd, da ich in beiden Fächern meinen Qualitätsansprüchen nicht genügen könnte, dürfte es aber, während umgekehrt eine Kollegin, die ein NaWi-Mischfach in Bayern studiert hat samt 2.Dienstprüfung, absurderweise die einzelnen Naturwissenschaften aktuell nicht hier in BW unterrichten darf bis zu einer Anerkennung, Studenten einer der Naturwissenschaften aber im Zweifelsfall auch schon vor Studienende als Vertretungen in diesem Fach arbeiten dürften. Und das ist nur BW, Sek. I und ganz ohne Fragen eines Seiteneinstiegs. Regeln gibt es also definitiv, ob man diese dann für besonders sinnvoll erachtet persönlich oder nachvollziehen kann sei dahingestellt.
Ok, danke für eure Rückmeldungen.
Dann habe ich wohl ein falsches Bild. Als ich nämlich selbst neu an die Schule kam, vor 7 Jahren, musste ich auch das nehmen, was die anderen (Dienstälteren) nicht brauchten, es wäre niemand auf die Idee gekommen mir Stunden abzugeben.
Ich fand das aber verständlich und normal wenn man neu kommt, und nahm an, dass sich die Situation umkehrt, wenn man mit der zeit selbst länger an der Schule ist. Das hat für mich nichts mit "mehr" oder "weniger" wert von Dienstälteren oder -jüngeren zu tun.
Außerdem ist es für mich eher logisch, dass Stunden ausgeschrieben werden, wenn man sie auch wirklich braucht, und nicht wenn im betreffenden Fach ohnehin schon Lehrerüberschuss herrscht - auch meine anderen Fschkollegen wundern sich darüber. Aber das hat in diesem Fall wohl andere Gründe, die zu erklären hier zu lange dauern würde.
Auch damals haben sich mit hoher Sicherheit nicht die Kolleginnen und Kollegen dafür entschieden, dir Stunden zu geben oder eben auch nicht. Die SL wird mit Blick auf die gesamte Unterrichtsversorgung und anhand verschiedenster Kriterien einen sinnvollen Einsatzplan gebastelt haben. Stellenausschreibungen erfolgen nicht selten sehr taktisch und sind für das Kollegium nicht immer direkt nachvollziehbar. Das liegt aber auch daran, dass dem Kollegium selten alle Informationen, die zur Entscheidungsfindung beitragen, vorliegen dürften. Über Versetzungswünsche, die perspektivische Stellensituation in folgenden Halbjahren, die überhaupt verfügbaren Lehramtsanwärter, Schwangerschaften, Langzeiterkrankungen usw. weiß eine "normale" Lehrkraft i.d.R. nicht umfassend Bescheid, während die SL bei den Ausschreibungen auch so etwas im Blick behält.
Außerdem ist es für mich eher logisch, dass Stunden ausgeschrieben werden, wenn man sie auch wirklich braucht, und nicht wenn im betreffenden Fach ohnehin schon Lehrerüberschuss herrscht - auch meine anderen Fschkollegen wundern sich darüber. Aber das hat in diesem Fall wohl andere Gründe, die zu erklären hier zu lange dauern würde.
Hier ist die Versorgung so schlecht (mehr Schulleiter, die eine oder mehrere Stellen frei haben als Bewerber in den Castings), dass man nehmen muss, was da ist und dann eben entsprechend umsortieren muss.
DAS ist auch MIT kirchlicher Lehrerlaubnis im Grunde vollkommen unverantwortlich, einer der vielen Sargnägel der Kirchen.
Ansonsten ist FACHFREMD nie sinnvoll.
Ich finde es in Religion eigentlich besonders unkritisch. Selbst wenn einem da Unsinn beigebracht wird, hat das wenig bis gar keine Auswirkung auf das spätere Leben.
Gott kümmert sich nicht um unsere mathematischen Schwierigkeiten. Er integriert empirisch.
Albert Einstein
Ich finde es in Religion eigentlich besonders unkritisch. Selbst wenn einem da Unsinn beigebracht wird
YMMD
YMMD
Generell oder wegen des "wenn"?
Muss man nicht entsprechend seiner Qualifikation eingesetzt werden? Gibt es da keine Regeln?
Doch, die gibt es schon. Allerdings etwas anders, als hier möglicherweise erhofft. Beamte sind - bis auf wenige Ausnahmen z.B. bei eingeschränkter Dienstfähigkeit - grundsätzlich amtsangemessen zu beschäftigen. Die Ausgestaltung des konkret-funktionellen Amtes liegt dabei aber weitgehend im Ermessen des Dienstherrn.
Die Erteilung fachfremden Unterrichts ist mit Sicherheit eine amtsangemessene Beschäftigung. Die Änderung des Aufgabenbereichs des Beamten innerhalb seiner Dienststelle ist lediglich eine innerorganisatorische Maßnahme.
Es gilt dennoch §7 ArbSchG.
Soll sich ja keiner weh tun…
Ich sehe in dem Absatz zunächst einmal die Erlaubnis für die Schulleitung, entsprechende Lehrkräfte einsetzen zu können.
Tatsächlich ging es um beide Seiten
Im Mittelpunkt der Schule stehen halt immer die Schüler....(ich weiß, ungewohnte Perspektive)
Wenn (wie bei der Threaderstellerin) eine neue Kollegin eingestellt wurde (anscheinend mit keiner Lehramtsbefähigung), dann wird sie natürlich in ihrem Spezialgebiet eingesetzt, wo fachliche Qualifikation und evtl. Erfahrungen vorhanden sind. Der Threaderstellerin wird halt zugetraut, besser für fachfremden Unterricht geeignet zu sein als die fachfremde Kollegin
wossen An wen richtet sich denn deine pauschale Spitze von der „ungewohnten Perspektive“? Was glaubst du, wen wir so beim Unterrichten im Blick haben?
Wenn du darauf anspielst, dass Kolleg:innen in ihrem Job auch für sich selber sorgen, geht deine Anspielung sehr fehl.
Lehrer:innenwohl und Schüler:innenwohl korrespondieren meiner Erfahrung nach recht stark
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