Hallo liebe Kolleg:innen,
ich arbeite seit knapp fünfeinhalb Jahren mit Leib und Seele als Vertretungslehrer für Musik (7 Verträge und ein Änderungsvertrag) an einer Grundschule. Jetzt will mir das Schulamt keinen neuen Vertrag ausstellen, während das Kollegium, die Schulleitung und der Personalrat vollkommen fassungslos sind und auch schon so zielmlich alles unternommen haben, um einzulenken ... leider erfolglos. Ich habe mir eine Rechtsberatung beim DGB geholt und auf Entfristung geklagt. Weil die Vertretungskette konstruiert und fehlerhaft ist, mache ich mir Hoffnung auf Erfolg.
Meine Frage:
In meinen letzten Arbeitsverträgen stand die zu vertretende Lehrkraft namentlich nicht erwähnt, sondern lediglich "... bis zur Wiederaufnahme des Dienstes der jeweiligen Lehrkraft." Ist das üblich so? Steht das bei euch auch so im Vertrag? Stimmt es, dass der Name aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr im Vertrag genannt werden darf? Meine Rechtsberaterin konnte hierzu keinen Rechtstext finden und nächste Woche ist der Kammertermin, auf den ich gut vorbereitet sein möchte.
Vielen Dank für eure Hilfe im voraus!
Liebe Grüße