Nichtnennung der vertretenen Lehrkraft im Arbeitsvertrag

  • Hallo liebe Kolleg:innen,


    ich arbeite seit knapp fünfeinhalb Jahren mit Leib und Seele als Vertretungslehrer für Musik (7 Verträge und ein Änderungsvertrag) an einer Grundschule. Jetzt will mir das Schulamt keinen neuen Vertrag ausstellen, während das Kollegium, die Schulleitung und der Personalrat vollkommen fassungslos sind und auch schon so zielmlich alles unternommen haben, um einzulenken ... leider erfolglos. Ich habe mir eine Rechtsberatung beim DGB geholt und auf Entfristung geklagt. Weil die Vertretungskette konstruiert und fehlerhaft ist, mache ich mir Hoffnung auf Erfolg.


    Meine Frage:

    In meinen letzten Arbeitsverträgen stand die zu vertretende Lehrkraft namentlich nicht erwähnt, sondern lediglich "... bis zur Wiederaufnahme des Dienstes der jeweiligen Lehrkraft." Ist das üblich so? Steht das bei euch auch so im Vertrag? Stimmt es, dass der Name aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr im Vertrag genannt werden darf? Meine Rechtsberaterin konnte hierzu keinen Rechtstext finden und nächste Woche ist der Kammertermin, auf den ich gut vorbereitet sein möchte.


    Vielen Dank für eure Hilfe im voraus!

    Liebe Grüße

  • Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen einer Person/Arbeitnehmer und einem Unternehmen/Arbeitgeber, beide sind sich gegenseitig namentlich bekannt, beide müssen deutlich machen, für wen der Vertrag Gültigkeit hat. Ich finde es insofern befremdlich, wenn dort kein Name genannt ist und geradezu absurd, das mit Datenschutz begründen zu wollen. Wessen Daten sollen damit denn wem gegenüber geschützt werden? Meines Erachtens ist das ein Fehler im Vertrag. Glücklicherweise bist du auf diesen im Zweifelsfall nicht angewiesen, um nachzuweisen, dass du in dem dort genannten Zeitraum und Stundenumfang an der angeführten Schule tätig warst- das geht schließlich auch aus der Stundenplanung der Schule hervor.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen einer Person/Arbeitnehmer und einem Unternehmen/Arbeitgeber, beide sind sich gegenseitig namentlich bekannt, beide müssen deutlich machen, für wen der Vertrag Gültigkeit hat. Ich finde es insofern befremdlich, wenn dort kein Name genannt ist und geradezu absurd, das mit Datenschutz begründen zu wollen. Wessen Daten sollen damit denn wem gegenüber geschützt werden? Meines Erachtens ist das ein Fehler im Vertrag. Glücklicherweise bist du auf diesen im Zweifelsfall nicht angewiesen, um nachzuweisen, dass du in dem dort genannten Zeitraum und Stundenumfang an der angeführten Schule tätig warst- das geht schließlich auch aus der Stundenplanung der Schule hervor.

    Gemeint ist, dass der Name der Lehrkraft, die vom Arbeitnehmer vertreten wird, nicht erwähnt wurde, was ich nachvollziehbar finde aufgrund von Datenschutz.

  • Gemeint ist, dass der Name der Lehrkraft, die vom Arbeitnehmer vertreten wird, nicht erwähnt wurde, was ich nachvollziehbar finde aufgrund von Datenschutz.

    Ich danke dir. Das habe ich tatsächlich schlichtweg missverstanden im Ausgangsbeitrag (was nicht an der dort gewählten Formulierung liegt, nur an meinem müden Kopf beim Lesen).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In NDS steht das auch so.

    Es geht um zweckgebundene Vertretungsverträge.

    Sollte die Lehrkraft vorher wiederkehren, ist die Vertretung sofort beendet.

    https://www.mk.niedersachsen.de/download/92657


    Warst du über 5 Jahre immer an der gleichen Schule?


    Ich könnte mir vorstellen, dass es sich dann nicht mehr um kurzfristige Vertretung handelt, das das Fehlen ja schon über 5 Jahre andauert.


    Wenn der Sachgrund nicht mehr besteht, kann auch ein solcher Vertrag nicht mehr gewährt werden.

    Wenn die Befristung nicht zu begründen und begrenzt ist, wäre es kein befristeter Vertretungsvertrag, sondern ein unbefristeter, den man einklagen kann.


    Möglich wäre, dass der Personalrat der Schule beim Bezirkspersonalrat nachhakt, um Gründe und Fristen zu erfahren.

  • Gemeint ist, dass der Name der Lehrkraft, die vom Arbeitnehmer vertreten wird, nicht erwähnt wurde, was ich nachvollziehbar finde aufgrund von Datenschutz.

    Klar ist der Datenschutz verständlich, aber andererseits wird damit die Vertretungskraft auch übervorteilt. Schließlich kann so der Arbeitgeber jeden Tag eine beliebige Person aus dem Hut zaubern, sagen, daß diese jetzt wieder da ist und somit der Vertrag der Vertretungskraft mit sofortiger Wirkung hinfällig ist. Die Vertretungslehrkraft kann das nicht mehr überprüfen bzw. nachvollziehen, eben weil die zu vertretende Person vorab nicht benannt wurde. Also ich denke schon, daß bei der Begründung "Schwangerschaftsvertretung" genau spezifiziert werden muß welche Schwangere vertreten wird. Ansonsten denke ich, daß der Befristungsgrund nicht hinreichend genau benannt ist und somit nach all den Verlängerungen eigentlich eine Entfristung von gerichts wegen ansteht. Aber das ist nur meine laihenhafte Meinung.

  • sagen, daß diese jetzt wieder da ist und somit der Vertrag der Vertretungskraft mit sofortiger Wirkung hinfällig ist. Die Vertretungslehrkraft kann das nicht mehr überprüfen bzw. nachvollziehen

    Die Bez.-Reg. muss wissen, wer die zu vertretenden Person ist.

    Ob diese im Vertrag genannt wird oder nicht spielt keine Rolle.

    Es ist allerdings gerichtlich überprüfbar, so dass man nie von Willkür ausgehen darf.

  • Es ist allerdings gerichtlich überprüfbar, so dass man nie von Willkür ausgehen darf.

    Und damit die Vertretungslehrkraft das überprüfen kann, ist sie somit bei jedem Vertrag gezwungen am Ende der Vertragslaufzeit zu klagen, um Akteneinsicht zu erlangen, oder wie?

  • Oh, soviele Antworten! Vielen herzlichen Dank!

    Ich dachte, ich werde automatisch informiert, aber meine Einstellungen waren falsch. Deshalb erst jetzt meine Reaktion.


    Flipper79: Es handelt sich um das Bundesland Hessen

    CDL: Danke fürs Mitdenken - trotz Müdigkeit! Der gute Wille zählt ;)

    Alasam: Danke für die Klärung

    Palim: Ja, es war immer dieselbe Schule. Die Vertretung war nicht für eine Person, sondern sehr diffus und zwar größtenteils mittelbar und nur für zwei von gesamt 21 Stunden unmittelbar. Kausal sind die Vertretungen aber nicht nachvollziehbar. Jemand von der GEW sagte mir, dass dies leider üblich sei und vom Gericht oftmals toleriert wird.

    plattyplus: Das mit der Übervorteilung ist ein wichtiger Punkt, denn genau so fühlt es sich an, wenn ich das lese. Einerseits! Denn andereseits, so sagte man mir, hätte ich ja in meiner Personalakte nachschauen können, wo die Vertretungskette in einem Datenblatt 'genau' erklärt wäre.


    ABER: Bis vor nicht zu langer Zeit wusste ich garnicht, dass diese Infos dort stehen und ich war einfach davon ausgegangen, dass alles stimmt. Hand aufs Herz: Wie oft schaut ihr in eure Personalakte, um zu überprüfen, ob auch im Arbeitsvertrag alles stimmt?


    undichbinweg: Danke! Meine Verträge sehen ähnlich aus, Ich kann in dem Runderlass nur nichts zur Namensnennung finden. Gibt es diesen Erlass auch für Hessen?

    Susannea: Das Schulrecht ist halt Ländersache und in Berlin herrschen wohl auch sehr andere Verhältnisse.


    Ich danke euch ganz herzlich für die Unterstützung!


    Bald ist der Gerichtstermin. Drückt mir die Daumen!


    Liebe Grüße

  • Also, Folgendes hat sich ereignet:


    Der Elternbeirat unserer Schule wurde aktiv und hat alles in Gang gesetzt, was irgendwie zu machen war. Es wurden Unterschriften gesammelt, Schülerinnen und Schüler beschrifteten und bemalten eine 60m lange Papierrolle mit herzergreifenden Sprüchen und Bildern, die Bildzeitung brachte einen treffend formulierten Artikel und ein offener Brief an den hessischen Kultusminister Herrn Lorz wurde formuliert.



    Friedberg (H.), im Juli 2022


    Sehr geehrter Herr Minister,


    kaum eine Woche vergeht, ohne dass ein Politiker die Bedeutung der Bildung für die Zukunft unseres Landes hervorhebt. Wie groß allerdings die Lücke ist, die zwischen diesen hehren Worten und dem tatsächlichen Verwaltungshandeln klafft, zeigt ein aktueller Fall an der Philipp-Dieffenbach-Schule in Friedberg. Dort unterrichtet seit nunmehr fünfeinhalb Jahren der Musikpädagoge Claus Krogmann die Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe. Die Mädchen und Jungen der Schule lieben Herrn Krogmann, der scheinbar alle gängigen Musikinstrumente mühelos selbst spielt, singt, textet, tanzt und der den Kindern mit großem Engagement den Zauber der Musik nahebringt. Es dürfte schwerfallen, im Wetteraukreis, vielleicht sogar in ganz Hessen, einen motivierteren und inspirierenderen Musiklehrer zu finden als Claus Krogmann, der eigentlich das Wunschprofil eines jeden Bildungspolitikers erfüllen dürfte.


    Eigentlich. Denn einen Haken gibt es. Claus Krogmann ist kein ausgebildeter Musiklehrer, sondern Musikpädagoge. Das war bislang kein Problem - wie auch seine exzellenten Zeugnisse beweisen. Für das kommende Schuljahr entwickelt es sich indes zu einem solchen. Denn nachdem er der Empfehlung des Schulamtes nachgekommen ist, die Entfristung seiner Anstellung zu beantragen, kann Herr Krogmann im neuen Schuljahr wegen verwaltungsrechtlicher Vorschriften nur weiterbeschäftigt werden, wenn er in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen wird.


    Dass es bereits ein Skandal ist, einem derart qualifizierten und motivierten Fachmann fünfeinhalb Jahre lang nur kurz laufende Zeitverträge anzubieten, soll hier gar nicht weiter thematisiert werden. Dass das Staatliche Schulamt nun aber den Antrag Krogmanns auf „Entfristung“ mit dem Hinweis auf dessen angeblich mangelnde Qualifikation abgelehnt hat, ist gelinde gesagt beschämend. Denn trotz hessenweitem Lehrermangel und vollmundigen Lippenbekenntnissen verantwortlicher Fachpolitiker ist es dem Staatlichen Schulamt, Ihrem Ministerium als diesem vorgesetzter Behörde und damit der gesamten schwarz-grünen Landesregierung bisher leider nicht gelungen, über den eigenen Schatten hinderlicher Paragraphen zu springen und eine unbefristete Anstellung Krogmanns zu ermöglichen. So wird es jedenfalls nichts mit dem Bildungsland Hessen. Deshalb haben wir uns erlaubt, diesen offenen Brief auch an Vertreter des Schulamtes, der Fraktionen im hessischen Landtag und der (über-)regionalen Presse zu versenden, die wir aus Gründen des Datenschutzes jedoch in Blindkopie gesetzt haben.



    Sehr geehrter Herr Minister, im Namen der Elternschaft der Philipp-Dieffenbach-Schule bitte ich Sie, Herrn Krogmann eine Zukunft an der PDS zu bieten.


    Mit freundlichen Grüßen

    [... Namen gemäß der Nutzungsbedingungen entfernt, kl. Gr. Frosch, Moderator]



    Das Ergebnis der Gerichtsverhandlung ist ernüchternd und ärgerlich zugleich: Die Klage wurde abgewiesen, mit der Begründung, dass

    1.) ein Sachgrund auf Basis "gedanklicher Zuordnung" gegen ist und

    2.) laut aktueller Rechtsprechung ein institutioneller Missbrauch erst nach 6 Jahren befristeter Anstellungen vorliegen kann.


    Anmerkung:

    zu 1.)

    Meine Hoffnung war groß, dass eine Widerlegung des Sachgrunds zur Unwirksamkeit des Vertrags und damit zur automatischen Entfristung hätte führen können. Doch anders als z.B. in der Wirtschaft oder Wissenschaft gibt es wohl von Seiten der Gesetzgeber große Zugeständnisse gegenüber den Schulämtern und man hat die sonst so strikt einzuhaltenden Spielregeln zur Vermeidung des Missbrauchs der Arbeitnehmer:innen maximal aufgeweicht. "Gedankliche Zuordnung" bedeutet nämlich in diesem Zusammenhang, dass Namen der zu Vertretenden zweitrangig oder gar gleichgültig sind. Also, theoretisch könnte im Datenblatt der Vertretungskette auch der Osterhase und der Weihnachtsmann stehen, solange da auch nur irgendwas steht. In meinem Fall konnte ich zweifelsfrei darlegen, dass die konstruierte mittelbare Vertretung absurd und märchenhaft war. Da kann man sich zurecht fragen, ob diese Datenblätter nicht letztlich auch nur dazu dienen einen Anschein von Korrektheit zu erwecken, den auch nicht jede/r Vertretungslehrer:in wagt das zu hinterfragen.

    zu 2.)

    Missbrauch ist Missbrauch! Ab wann dieser aber als solcher bezeicnet werden kann, ist von Fall zu Fall abzuwägen - das ist ja klar. Aber hier hätte die Richterin einlenken können und es wäre ein neues richtungsweisendes Urteil gefällt worden. Die Rechtshilfe vom DGB erklärte mir, dass viele Richter:innen einfach Angst haben diesen Schritt zu gehen, weil es sonst von höheren Instanzen einen auf den Deckel geben könnte ...


    Wie geht's weiter?

    Ich werde in Berufung gehen. Doch das Verfahren dazu wird wohl bis zu einem Jahr dauern und ich muss sehen, wie sich das alles finanzieren lässt... Aber nur so lässt sich etwas bewirken.


    Wenn ihr auch etwas gegen diesen institutionellen Missbrauch Unternehmen wollt, dann kopiert gerne den Brief an Herrn Lorz und verbreitet diesen weiter oder passt ihn an, so dass ihr ihn für euren persönlichen Fall verwenden könnt. Denn leider bin ja nicht nur ich betroffen, sondern tausenden Lehrerinnen und Lehrern geht es ganz genauso: Es werden Anträge auf Entfristung knallhart abgelehnt, mit der Begründung man sei leider nicht qualifiziert für das, was man seit Jahren unter Beweis gestellt hat - selbst wenn ein erstklassiges amtliches Arbeitszeugnis vorzuweisen ist. Der Widerspruch ist perfekt: Schulämter suchen händeringend nach Quereinsteiger:innen, verlängern aber lieber nicht die Verträge engagierter Musikpädagog:innen, auch wenn hierdurch tausenden von Kindern ihr Recht auf eine musikalisch kulturelle Bildung gewahrt würde.


    Bitte helft ein Bewusstsein für diesen institutionellen Missbrauch zu schaffen.


    DANKE !!!

  • Das lasse ich stehen, weil es sich scheinbar um die Daten des Users handelt. Seine eigenen Daten darf er natürlich jederzeit ins Forum stellen ... auch wenn ich es nicht so machen würde.

    Gilt das auch für die Schule des TE? Wäre ich SL. wäre ich not amused. Immerhin könnte ich mich an den Pranger gestellt werden als die "Böse" ... und auch dem Ruf der Schule könnte es ggf. schaden.

    Ob meine Kolleg:innen dann ihren Namen ins Forum setzen, wäre mir noch egal, da dann immerhin noch recherchiert werden müsste, wo der TE tätig ist.

    Es ist ja ein Unterschied, ob ich schreibe: Ich - Klarname - arbeite an Schule xy und dort gefällt es mir super oder ob ich schreibe: Ich - Klarname - arbeite an der Schule xy und das beschriebene Vorgehen ist (aus meiner Sicht) Missbrauch. (Selbst die positiven Dinge würde ich nicht mit Klarnamen + Schulnamen einstellen, aber das ist etwas Anderes).


    Als möglicher künftiger SL würde ich den TE dann ggf. nicht einstellen aus Angst, dass meine Schule dann auch mit Namen in einem Forum steht.

    • Offizieller Beitrag

    Oh, der Fall wird mir inzwischen sogar bei Facebook angezeigt. ;)


    Bzgl. der Schule in dem Beitrag: die Kritik des Posters richtet sich ja nicht gegen die Schule, sie wird also nicht an den Pranger gestellt. Eher das Schulamt.

    Daher habe ich es so stehen lassen.


    Aber ich gebe dir recht: als möglicher künftiger Schulleiter wäre ich bei ihm auch vorsichtig. Ich hätte es an seiner Stelle auch nicht so deutlich geschrieben. Aber - okay.

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