Leider ist das nicht überall so.
Kann das wirklich sein, dass das je nach Bundesland verschieden ist? Das kann ich mir nicht vorstellen. Die Verträge mit den Rechteinhabern werden, soweit ich das weiß, von allen Ländern gemeinsam erstellt. Möglichweise gibt es unterschiedliche Interpretationen durch die Juristen der verschiedenen Kultusministerien und deshalb unterschiedliche dringende Ratschläge oder vielleicht tatsächlich entsprechende Dienstanweisungen.
Mit Klassen darf ich nach meinem Wissen digital auch das teilen, was ich analog teilen darf, und das auch über Schulhomepage oder Moodle, Zugangsbeschränkung vorausgesetzt. (Problematisch aber immer: Audio/Film.) Mit Kollegen und Kolleginnen nicht, aber das ist ein anderes Thema.