Hallo liebes Forum,
Hier nur eine kurze Frage, die bestimmt genauso schnell beantwortet werden kann.
Auf dem Portal VERENA NRW werden regelmäßig offene Vertretungsstellen veröffentlicht. Allerdings findet man bei den Anzeigen hin und wieder Bemerkungen wie diese:
"Es sind demnach nur Bewerberinnen und Bewerber zulässig, die bisher in noch keinem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land NRW gestanden haben."
"Bewerber, die in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis mit dem Land NRW stehen oder gestanden haben, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden."
Mich verwirren solche Bemerkungen... bedeutet dies, dass man nur ein einziges Mal als Vertretungslehrer in NRW gearbeitet haben darf? Wenn man seine zweite Vertretungsstelle antreten würde, dann widerspricht das ja den Bemerkungen (s.o.). Das ergibt für mich irgendwie keinen Sinn. Könnte mir das jemand bitte erklären?
Vielen Dank im Voraus!