Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Verbeamtung in NRW. Habe das richtig verstanden, dass eine Planstelle eine Verbeamtung impliziert? Also man ist ja dann zuerst Beamter auf Probe und nach maximal 5 Jahren muss man auf Lebzeiten verbeamtet werden.
Ich habe nun nachgeschaut und gesehen, dass die Altersgrenze für die Verbeamtung in NRW vor Vollendung des 42.Lebensjahres liegt.
Ist damit gemeint, dass man mit 42+ Jahren keine Planstelle mehr annehmen darf oder ist damit der Zeitpunkt gemeint, wo man die Urkunde für Lebzeiten ausgehändigt bekommt?
Also raff' einfach nicht, wo die Altersgrenze in dem gesamten Prozess zum Greifen kommt.
Danke für eure Hilfe!