Hallo,
ich bin an einem niedersächsischen Gymnasium tätig und bin Klassenlehrerin einer 12. Klasse.
Bei uns sind die Nachschreibklausuren so geregelt, dass sie an festgelegten Samstagen geschrieben werden müssen.
Da ein volljähriger Schüler von mir krankheitsbedingt zum regulären Termin fehlte, musste er also samstags nachschreiben. Ein Tag vorher teilte er mit mit, dass er bereits ein Urlaubswochenende (ca. 1 Stunde Autofahrt) vorgesehen hatte und deswegen nicht nachschreiben kann. Eine Buchungsbestätigung (nicht auf seinem Namen) lag der Mail bei.
Daraufhin habe ich der zuständigen Koordinatorin geschrieben und gesagt, sie solle es bitte entscheiden! Sie schrieb mir, dass Nachschreibtermine offiziell seien und nur ein ärztliches Attest am Klausurtag das Fernbleiben entschuldigt! Sie teilte mir mit, dass ich in diesem Fall die 00 Punkte geben soll! Dies habe ich dem Schüler dann so mitgeteilt!
Jetzt liegt eine Beschwerde bei der Behörde vor und ich darf zum Schulleiter zur -Anhörung- …
Müsste das nicht die Koordinatoren klären! Ich hatte mich ja schon vorher bei ihr erkundigt und ihre Anweisung befolgt!