Kann jemand von euch weiterhelfen:
Meine Schwiegermutter, Pensionärswitwe mit zusätzlich zwei kleinen Renten (eine eigene und eine, die ihr von ihrem verstorbenen Ehemann "vererbt" wurde), bekommt eine Mitteilung des LBV NRW über "Berechnung der Ruhensregelung" zur Ermittlung des "Ruhensbetrags" ab Juli. Zum Ende dieser Berechnung wird der Begriff "Ruhensbetrag" benutzt. All dies auf dem Hintergrund vom Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen NRW § 68:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…825&aufgehoben=N&anw_nr=2
In der Berechnung wird die eigene Rente nicht berücksichtigt, sondern nur die kleine vererbte. Diese beträgt real ca. 100 EUR, angerechnet wird aber nur ein Rentenbetrag in Höhe von ca. 60 EUR.
Dieser Betrag wird ihr vom Versorgungsbezug abgezogen, und ein Härteregelungsbetrag in Höhe von ca. 25 EUR werden ihr wieder zugesprochen.
Insgesamt bekommt sie vom Landesamt im Juli ca. 1 EUR weniger als im Juni.
Also ich verstehe schon nicht den Paragraphen 68 an sich, bin aber auch nur Germanist und nicht Jurist.
Versteht jemand von euch etwas von der Materie?