2. Stex-Noten anfechtbar?

  • Hallo!
    Sind die Noten, die man am Ende des Refs bekommt, überhaupt vor Gericht anfechtbar?
    Wie sieht es aus, wenn ein Direktor bei 13 Besuchen mal grad 4mal dabei war und einem eine schlechte Note gibt?
    Wie kann eine schlechte Note gerechtfertigt sein, wenn von 5 FS-Besuchen einer mal daneben lag, die restlichen 4 aber gut waren?


    Bin selbst zum Glück nicht davon betroffen und hoffe, dass ich es am Ende auch noch immer nicht sein werde....


    Hat jemand davon Ahnung?

    • Offizieller Beitrag


    Anfechten kannst Du das grundsätzlich. Aber nicht mit der Begründung, die Du oben angegeben hast. So ist das System des Refs. Der Schulleiter gibt Dir auch kein Schulleitergutachten nur aufgrund der paar Ubs sondern er lässt sich die Fachlehrergutachten geben und spricht auch mit Kollegen etc.


    Deine Frage nach der schlechten Note im Fachleitergutachten ist so nicht zu beantworten. Rechtfertigen kann man alles irgendwie. Ob es für den Gegenüber immer nachvollziehbar ist, ist eine andere Sache.


    Es ist aber wichtig zu wissen, dass man bei einer Anfechtung in der Beweispflicht ist, d.h. Du (oder wer auch immer) müsstest nachweisen, dass da etwas nicht sachlich korrekt gelaufen ist.


    Gruß
    Bolzbold

  • Und das sollte dann ja das Problem sein. So wie die FS-Gutachten formuliert sind, ist das so gesehen unmöglich.
    Wie sollte man Willkür nachweisen? Geht nicht.


    Dann heißt das also, man muß als Ref hoffen, dass man faire und objektive FS/HS hat. Und das gibt es denke ich sehr wenig bzw. kaum. Es ist eben nicht alles so wie Mathe, wo es richtig oder falsch gibt.


    Eben ein schlechtes System. Augen zu und durch. In der Wirtschaft würden sich die Arbeitsgerichte vor Arbeit kaum retten können.


    Aber wie gesagt, bin zum Glück nicht davon betroffen und das sollte auch so bleiben.

    • Offizieller Beitrag

    Nebenbei: Das ist beim ersten Staatsexamen nicht anders und im Abitur auch nicht.


    Wann immer Menschen andere Menschen beurteilen und es keine für alle gültigen Maßstäbe und Normen der Bewertung gibt, muss das wohl so sein, wie Du beschreibst.


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat

    MYlonith schrieb am 26.10.2005 21:02:
    Und das sollte dann ja das Problem sein. So wie die FS-Gutachten formuliert sind, ist das so gesehen unmöglich.
    Wie sollte man Willkür nachweisen? Geht nicht.


    Wir bewegen und als Lehrer und Referendare im öffentlichen Dienst und Widersprüche gegen Behördenentscheidungen (hier: Bewertungen durch Lehrer, Seminarleiter, Schulleiter) sind eine Kategorie des öffentlichen Rechts. Das öffentliche Recht blickt auf administrative Verfahren, nicht auf Inhalte. Deswegen ist eine Beschwerdemöglichkeit fast ausschließlich bei Verfahrensfehlern, also Verstößen gegen die APO, gegeben. Du kannst zwar auch inhaltlich Anfechtungen vornhemen aber das ist nahezu aussichtslos.


    Zitat

    Dann heißt das also, man muß als Ref hoffen, dass man faire und objektive FS/HS hat.


    Jup!


    Zitat

    Und das gibt es denke ich sehr wenig bzw. kaum.


    Naja, gib den Leuten erst einmal eine Chance und bedenke, dass auch die Lehrerausbilder den erheblichen Sachzwängen des Systems unterliegen.


    Zitat

    Eben ein schlechtes System. Augen zu und durch. In der Wirtschaft würden sich die Arbeitsgerichte vor Arbeit kaum retten können.


    Hast du eine Berufsausbildung oder lange inder freien Wirtschaft gearbeitet? ;)


    Nele

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