ich frage mich da eher, ob du noch alle "Nadeln an der Tanne"hast - ein Rettungseinsatz kostet nun mal Geld!
MrsPace weiß das, sie ist selbst solch eine Ehrenamtliche (wenn ich mich nicht sehr täusche).
ich frage mich da eher, ob du noch alle "Nadeln an der Tanne"hast - ein Rettungseinsatz kostet nun mal Geld!
MrsPace weiß das, sie ist selbst solch eine Ehrenamtliche (wenn ich mich nicht sehr täusche).
[Urlaub zur Vorbereitung einer Klassenfahrt]
OT: Darf ich fragen, wie Du das Deinem Finanzbeamten verkaufst? Unsere Frau H. würde lauthals lachen, würden wir den Berlin-Trip in den Sommerferien steuerlich abzusetzen versuchen. Die Dame stellt sich allerdings schon bei Fortbildungen quer ("Sie haben doch studiert, reicht das nicht zur Ausübung ihres Berufs??").
Ganz einfach: Indem ich bei Bedarf durch alle Ebenen hindurch Widerspruch einlege. Da kann sie lachen, so viel sie mag. Beruflich bedingte Ausgaben sind Werbungskosten. Eigentlich müsste der Dienstherr die Fahrt als Dienstreise erstatten. Weil er das jedoch nicht tut (wie bei vielen anderen Ausgaben, die man als AN hat, sind das "Werbungskosten".
Ich setze auch die Fahrt zum Schreibwarenhändler als Werbungskosten ab, falls ich neues Druckerpapier benötige.
Tipp: Falls der auch Kaugummi verkauft - nicht kaufen. Sonst war die Fahrt Privatvergnügen zum Kauf eines Kaugummis.
So eine Vorabbegehung ist doch wohl eine Dienstreise und wird entsprechend komplett bezahlt.
Sollte so sein - und ja - man muss das auch beantragen. Wird das nicht genehmigt und es geschieht dann ein Unfall, hat man sicherlich gute Argumente, die eigene Haftung abzuweisen.
Sollte so sein - und ja - man muss das auch beantragen. Wird das nicht genehmigt und es geschieht dann ein Unfall, hat man sicherlich gute Argumente, die eigene Haftung abzuweisen.
Wird das nicht genehmigt, hat man eher einen Grund, eine entsprechende Fahrt dann gar nicht erst durchführen zu können. Wenn es blöd läuft, wird beim Unfall sonst gerade eine Haftung angenommen, da die Durchführung trotz fehlender Vorabbegehung ggf. als grob fahrlässig ausgelegt wird.
Wird das nicht genehmigt, hat man eher einen Grund, eine entsprechende Fahrt dann gar nicht erst durchführen zu können.
Eben. Man muss nicht immer alles auf eigene Gefahr und eigenes Risiko machen. Bestimmte Dinge gehen im schulischen Kontext einfach nicht.
Ich finde den Thread äußerst spannend. Gibt es zu der scheinbar an diversen Seminaren vermittelten Pflicht, alle Wege vorab abgegangen bzw. Aktivitäten vorab getestet zu haben, eine rechtliche Grundlage (ich frage konkret für NRW)? Davon habe ich noch nie gehört. In den Richtlinien für Schulfahrten steht nur dieser - für den vorliegenden Fall wohl relevante - Passus:
Zitat6.3 Für sportliche Unternehmungen mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko (z.B. Schwimmen und Baden, Wassersport, Wanderungen im Hochgebirge oder im Watt, Skisport) gelten auch bei Schulfahrten der Runderlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“ v. 26.11.2014 (BASS 18-23 Nr. 2) sowie die „Sicherheitsvorschriften für das Schwimmen im Rahmen des Schulsports“ und die „Erläuterungen und Empfehlungen zur Sicherheitsförderung im Schulsport“, Heft 1033 der Schriftenreihe „Schule in NRW“2.
Dass ich aber "normale" Wegstrecken vorher abzugehen habe, ist für mich aus keiner der Vorschriften ersichtlich. Einem City-Trip nach Berlin ohne vorherige Begehung sollte nach meinem Verständnis nichts im Wege stehen.
Kleines Update: Die Polizei ist mit ihrem Bericht fertig und die Staatsanwaltschaft ermittelt tatsächlich.
Welches Delikt vermutet die Staatsanwaltschaft denn? Irgendeine Form fahrlässiger Gesundheitsgefährdung die in Österreich unter Strafandrohung steht?
ich frage mich da eher, ob du noch alle "Nadeln an der Tanne"hast - ein Rettungseinsatz kostet nun mal Geld! Die Hubschrauber kosten sowieso, aber auch der Traubenzucker, mit dem man die Entkräfteten stärkt, ist nicht am Wegesrand zu finden - von den Kosten mal abgesehen, die allein das Bereitstellen von Rettungskräften erfordert! (Behausung, Lagerraum, Telephon, Internet, etc.) So gesehen sind die kolportierten 18.000.- Euro ein tatsächliches Schnäppchen! Ich persönlich würde noch einen 100%igen Arroganz- und Dummheitszuschlag in Rechnung stellen!
MrsPace ist selbst ehrenamtlich in der Hunderettungsstaffel aktiv. Es geht ihr also sicherlich nicht darum, dass die den Rettungskräften entstandenen Kosten nicht ersetzt werden müssten, sondern wohl eher darum, dass hier das Land Österreich die Rechnung ausstellt (falls das zutreffend war) und damit vermeintlich profitieren will. Wobei ich davon ausgehen würde, dass das Land die Rechnung lediglich stellvertretend für die diversen beteiligten Rettungsorganisationen stellt, die dann ihre Teilkosten erstattet bekommen, soweit sie überhaupt von den 18.000€ umfasst werden.
Nur mal als Info...ein Hoch auf die Vorbereitung der KuK's.
Es würde mich wundern, wenn alle Eltern dies " ohne Anwalt " auf sich beruhen lassen...
T4
T4+
In dieser Kategorie beginnt das echte Bergsteigen über hochalpine Landschaft. Bergtouren führen anhaltend durch steilen, ausgesetzten Fels oder durch sehr abschüssiges Steilgras. Diese Partien verlangen die Beherrschung des I. Klettergrades (nach UIAA) - können kurzzeitig auch den II. Grad tangieren. Technische Installationen in Form von Drahtseilen, Ketten oder Steigbügel sind nicht mehr vorhanden - das Gelände ist unpräpariert, zugleich wild belassen. Für die Begehung sind grundlegende Kletterkenntnisse, sowie ein hohes Maß an Bergerfahrung nötig - für erfahrene Bergsteiger indes noch gut beherrschbar. Weniger Geübte müssen aber bereits am Seil gesichert werden. Eine Beschilderung ist nicht immer gegeben und auch eine Markierung lässt oft zu wünschen übrig - ist mitunter nicht existent. Bergstiefel mit verwindungsarmer Sohle nötig. In den Felspassagen ist das Tragen eines Steinschlaghelms Pflicht. Bergwanderanfänger sollten sich von Touren dieser und der nachfolgenden Kategorien fernhalten. Touren mit dem Zusatz + bewegen sich im oberen Bereich des Schwierigkeitsgrades.
Beispieltouren: Zugspitze via Stopselzieher, Hochvogel, Wörner, Obere Wettersteinspitze, Montscheinspitze, Regalmwand, Großer Widderstein
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Edit by Mod: Zitiert nach www.alpine-bergtouren.de. Kl. Gr. Frosch, Moderator
Ja, die Info zu T4 wurde bereits auf Seite 1 verlinkt. Gibt es einen Grund für den Fettdruck in deinem Beitrag oder ist das einfach ein Formatierungsfehler durch das Zitat (bei dem du die Quelle vielleicht noch ergänzen solltest, damit der Forenbetreiber nicht am Ende Ärger bekommt von den Rechteinhabern des von dir zitierten Textes)?
Nur mal als Info...ein Hoch auf die Vorbereitung der KuK's.
Es würde mich wundern, wenn alle Eltern dies " ohne Anwalt " auf sich beruhen lassen...
T4Schwere Bergtour
T4
T4+In dieser Kategorie beginnt das echte Bergsteigen (…) Bergtouren führen anhaltend durch steilen, ausgesetzten Fels oder durch sehr abschüssiges Steilgras. Diese Partien verlangen die Beherrschung des I. Klettergrades (nach UIAA) - können kurzzeitig auch den II. Grad tangieren. Technische Installationen in Form von Drahtseilen, Ketten oder Steigbügel sind nicht mehr vorhanden - das Gelände ist unpräpariert, zugleich wild belassen. Für die Begehung sind grundlegende Kletterkenntnisse, sowie ein hohes Maß an Bergerfahrung nötig - für erfahrene Bergsteiger indes noch gut beherrschbar. Weniger Geübte müssen aber bereits am Seil gesichert werden. Eine Beschilderung ist nicht immer gegeben und auch eine Markierung lässt oft zu wünschen übrig - ist mitunter nicht existent. Bergstiefel mit verwindungsarmer Sohle nötig. In den Felspassagen ist das Tragen eines Steinschlaghelms Pflicht. Bergwanderanfänger sollten sich von Touren dieser und der nachfolgenden Kategorien fernhalten.
Deich, Landseite,
dann doch lieber Wattwandern.
Welches Delikt vermutet die Staatsanwaltschaft denn? Irgendeine Form fahrlässiger Gesundheitsgefährdung die in Österreich unter Strafandrohung steht?
Das wird noch geprüft. Die Info hab ich aus der Presse.
ggf das
§ 177 StGB Fahrlässige Gemeingefährdung
(1) Wer anders als durch eine der in den §§ 170, 172 und 174 mit Strafe bedrohten Handlungen fahrlässig eine Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einer größeren Zahl von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
MrsPace weiß das, sie ist selbst solch eine Ehrenamtliche (wenn ich mich nicht sehr täusche).
Dann wird sie wohl wissen, dass auch in D grundsätzlich alle Hilfseinsätze abgerechnet werden. Zahlt dann halt oft die Gebäudeversicherung, die Krankenkasse oder die Kfzversicherungen. Bei der Feuerwehr erfolgt die Abrechnung stundenweise pro Fahrzeug und Person.
Als ich noch Schüler war, ging es bei Klassenfahrten immer zu den gleichen Zielen (ggf. abwechselnd). Die Örtlichkeiten und die Wanderwege waren den Kollegen bekannt. Die Schüler waren in der Gesamtheit noch deutlich leistungsfähiger.
Heute muss es jedes Mal an ein neues Ziel gehen. Die körperliche Leistungsfähigkeit hat eine enorme Streuung. Selbst bei mittellangen Wanderungen auf T1 gibt es genügend Schüler, die damit körperlich überfordert sind. Gleichzeitig sind die "Guides", die von den Jugendherbergen vermittelt werden, einfach nur unfähig.
Die letzte Nachtwanderung war vom Anspruch her T2, seitlich gings 10m steil bergab und die Wege waren matschig und rutschig. Es gab dann mehrere Stürze, Panikattacken und als Krönung noch einen Asthmaanfall. Tolle geführte Tour.
Ich würde aus solchen Voraussetzungen die Konsequenzen ziehen und keine Wanderungen mehr durchführen. Aus Mettwurst machste kein Marzipan. Für die körperliche Verfassung der frühvergreisten Schülerschaft können wir nichts.
Da ich in Bayern aber an einem Wandertag tatsächlich wandern muss ... überlege ich mir schon gut vorher, ab welchem Punkt mit dem Zusammenbrechen der SuS zu rechnen ist und bin da sehr vorsichtig.
Mir bleibt noch ein Erlebnis im Gedächnis: Es war für einen grundsätzlich schönen Tag auch kurzzeitig leichter Regen vorher gesagt worden, so dass ich den SuS sagte (10. Klasse!), sie sollten wetterfestes Schuhwerk anziehen (oder wenigstens Schuhwerk das für Wanderungen (2-3 Km gerade aus auf Kiesweg) geeignet ist. Von den Badeschlappen über Espandrillos war da alles dann zu sehen.
Da ich in Bayern aber an einem Wandertag tatsächlich wandern muss ...
Soweit ich weiß, muss man das nicht; zumindest muss man überhaupt keinen Wandertag haben. Früher waren zwei davon verpflichtend, seit der letzten größeren GSO-Änderung ist das zumindest am Gymnasium nicht mehr so. Dazwischen gab es so Regelungen (waren das Modusmaßnahmen?), dass ein Wandertag durch eine Fachexkursion ersetzt werden kann, aber das scheint mir hinfällig, eben weil jetzt das Kollegium über Art und Anzahl der Wandertage entscheidet.
Natürlich macht wohl trotzdem noch jede Schule zwei solche Wandertage, weil schon immer so gewesen.
Soweit ich weiß, muss man das nicht; zumindest muss man überhaupt keinen Wandertag haben. Früher waren zwei davon verpflichtend, seit der letzten größeren GSO-Änderung ist das zumindest am Gymnasium nicht mehr so. Dazwischen gab es so Regelungen (waren das Modusmaßnahmen?), dass ein Wandertag durch eine Fachexkursion ersetzt werden kann, aber das scheint mir hinfällig, eben weil jetzt das Kollegium über Art und Anzahl der Wandertage entscheidet.
Natürlich macht wohl trotzdem noch jede Schule zwei solche Wandertage, weil schon immer so gewesen.
Stimmt
(2-3 Km gerade aus auf Kiesweg) geeignet ist. Von den Badeschlappen über Espandrillos war da alles dann zu sehen.
Aus den Badeschlappen kann man die Steine so schön rausschütteln.
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