Rettung einer Schülergruppe aus Ludwigshafen aus dem Kleinwalsertal

  • Ich bin dank Chemie über die juristischen Unterschiede zwischen bedingt vorsätzlich, grob fahrlässig und fahrlässig aufgeklärt worden. Und wenn ein Schüler überraschend nachts das Hotel anzündet, bin ich nicht verantwortlich. (Anders sieht es aus, wenn ich überall Fackeln für die Stimmung aufstelle.)


    Wenn ich das hier lese, dann klingt es für mich schon nach bedingt vorsätzlich. Ich bin bisher auch fast alles vorher abgelaufen, im Ausland manchmal auch erst am Tag zuvor. Oder ich habe anerkannte Führer vor Ort hinzugezogen. Ich selbst habe Höhenangst und bei einer Bergwanderung in Griechenland bin ich mit 6 Schülern mit Zahnradbahn/Seilbahn hoch/und hinunter gefahren, die anderen sind mit den Kollegen gelaufen (ein Kollege kannte die Strecke sehr gut), wir haben aber bei jedem einzelnen Schüler überlegt, wer läuft und wer fährt, haben sehr viel Zeit und kleine Etappen geplant.


    Ich selbst habe alle Rettungsschwimmscheine (jahrelang DLRG), aber ich gehe nicht mit jeder Klasse an den Rhein/ Bodensee. Einige meiner jungen Sportkollegen mit schnell erworbenem Schein sehen es unproblematisch.


    Radtouren mit Mittelstufenklassen lehne ich inzwischen komplett ab. Es gibt immer einzelne Jungen, die den Berg trotz Warnung herunter rasen, die Kurve nicht kriegen und im Straßenrand landen. Auch da gab es noch nie juristisches Nachspiel, aber der Wandertag ist kaputt.


    In Chemie-Fortbildungen hieß es immer deutlich, entscheidend ist die Vorbereitung. Wenn ich alle überlegt habe und trotzdem etwas passiert, ist es anders zu werten, als wenn ich einfach starte (hier losmaschiere). Und wenn ich zu wenig weiß, muss ich mich vorher noch mehr informieren. Aber gerade wer die Gefahr nicht kennt, ist sorglos.

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  • Ich selbst habe alle Rettungsschwimmscheine (jahrelang DLRG), aber ich gehe nicht mit jeder Klasse an den Rhein/ Bodensee. Einige meiner jungen Sportkollegen mit schnell erworbenem Schein sehen es unproblematisch.

    Auch hier gibt es relativ klare Regelungen in BW.

    Rettungsfähigkeit umfasst auch die "Gewässerbeherrschung".

  • Auch hier gibt es relativ klare Regelungen in BW.

    Rettungsfähigkeit umfasst auch die "Gewässerbeherrschung".

    Naja, über klare Aussagen bzgl. Fließgewässer Rhein kann man (und wird bei uns) diskutiert. Ich habe auf meinem Schulrechner dazu noch deutlicheres (RISU?) gespeichert.


    Für mich persönlich:

    Ich habe im Laufe meiner DLRG-Tätigkeit (meistens im Team) zu viele herausgeholt (meistens erfolgreich, aber nicht immer), einige meiner jungen Kollegen können sich das in Ufernähe nicht vorstellen. Ich bin nicht mehr bereit, diese Verantwortung alleine zu tragen (zusammen mit anderen Rettungsschwimmerkollegen schon). Es geht um Wandertage.

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  • Naja, über klare Aussagen bzgl. Fließgewässer Rhein kann man (und wird bei uns) diskutiert. Ich habe auf meinem Schulrechner dazu noch deutlicheres (RISU?) gespeichert.

    Die RiSU enthält nichts bezüglich Schwimmen.


    Die oben verlinkte Bekanntmachung ist aus meiner Sicht klar.
    Man muss jederzeit aus jeder Tiefe retten können.


    Zitat

    Die Sicherheit im Schwimmunterricht im Sinne der Wasserrettung erfordert ein bestimmtes Maß an körperlicher Leistungsfähigkeit und spezifische Kenntnisse. Diese erfüllt eine Lehrkraft dann, wenn sie in dem Schwimmbecken, in dem der Unterricht stattfindet, eine verunfallte Person situativ angemessen unter den höchsten Stressbedingungen an jeder Stelle aus jeder Tiefe des Schwimmbeckens an die Wasseroberfläche bringen [...] kann.

    Jetzt könnte man sagen, dass das ja nicht im Freiwasser gilt. Aber dort steht "leider" auch:

    Zitat

    Neben dem regulären Schwimmunterricht im Hallen- und Freibad halten sich Schülergruppen im Rahmen von Wandertagen, Klassenausflügen, Schullandheimaufenthalten, Studienfahrten oder sonstigen Veranstaltungen im Bereich von öffentlichen und nichtöffentlichen Gewässern, Bädern, Erlebnisbädern etc. auf. In all diesen Fällen gelten die oben genannten Ausführungen entsprechend.

  • Moin,


    die Regel hört sich ja ganz toll an: " eine verunfallte Person situativ angemessen unter den höchsten Stressbedingungen an jeder Stelle aus jeder Tiefe des Schwimmbeckens an die Wasseroberfläche bringen [...] kann."


    Steht dort auch irgendetwas dazu in welcher Zeit dies zu geschehen hat? Also im 3. Versuch komme ich mit Flossen trotz Neoprenanzug apnoe auch auf 7,5m Wassertiefe runter. Aber bis ich das ganze Zeug angerödelt habe, bringe ich da dann wohl höchstens noch eine Leiche wieder mit nach oben. Wobei ich da im Freiwasser noch das Problem sehe, daß die Sicht da mitunter enorm eingeschränkt ist. Wer schon einmal mit Tauchgerät unten war und nur eine halbe Armlänge weit gucken konnte, der weiß wovon ich spreche. Da einen Verunfallten überhaupt erst einmal zu finden...

  • Das wäre aber vermutlich nicht situativ angemessen, wenn Du erst noch Deinen Neoprenanzug anziehst... :)

    Daher: Wenn es nur nach Anziehen des Neos geht, dann bist Du in der konkreten Situation nicht rettungsfähig und kannst daher kein Schwimmen beaufsichtigen.

  • Zudem steuerlich absetzbar.

    So eine Vorabbegehung ist doch wohl eine Dienstreise und wird entsprechend komplett bezahlt.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Die RiSU enthält nichts bezüglich Schwimmen.


    Die oben verlinkte Bekanntmachung ist aus meiner Sicht klar.
    Man muss jederzeit aus jeder Tiefe retten können.


    Jetzt könnte man sagen, dass das ja nicht im Freiwasser gilt. Aber dort steht "leider" auch:

    Ich hatte RISU deshalb mit Fragezeichen versehen. Es kann auch sichere Schule von DGUV gewesen sein oder eine zusätzliche Auslegung (z. B. Jugendschwimmschein Gold für Schüler bei offenen Gewässern wird/wurde auch verlangt (zumindest wird in unserer Schule seitdem darauf geachtet, dass jeder 5. Klässler ihn ablegt (oder zusätzlichen Schwimmunterricht erhält) )). Ich habe alles im selben Ordner gespeichert, dein Link werde ich morgen auch ergänzen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Du findest auch noch etwas in der DGUV Regel 102-601, dort ist aber die Rettungsfähigkeit nicht definiert.

    Die Information 202-107 betrifft nur die Grundschule, die dort beschriebenen Grundsätze zur Positionierung bei der Aufsicht und andere Dinge sind aber sehr interessant auch für Schwimmaufsichten anderer Schularten, falls Du extra einen "Schwimm-Ordner" pflegst.

  • Das wäre aber vermutlich nicht situativ angemessen, wenn Du erst noch Deinen Neoprenanzug anziehst... :)

    Ich habe ja auch keinen DLRG-Schein sondern nur Cmas**. Da hat man das ganze Zeug schon an und taucht auch mal etwas tiefer.

    Aber so langsam kapiere ich, warum meine Kollegin so hebbelig war, als ich mit meinem Kollegen auf einer Kollegiumsfeier im Freibad mit Gerät für ca. eine Stunde abgetaucht bin. Sie stand wohl die ganze Zeit am Beckenrand und hat sich überlegt, wie sie uns im Fall der Fälle wieder raus bekommen würde. Als ob ich meinen Kollegen mehr als Armlänge von mir hätte weg tauchen lassen. Im Zweifelsfall hätten wir beide uns gegenseitig an die Oberfläche bringen können.

  • Das ist bei mir ähnlich. Der Großteil der Schüler an meiner Schule ist schon mit 30 Minuten spazieren in der Ebene überfordert, was es sehr fordernd macht eine Gruppe überhaupt zusammenzuhalten aufgrund der vielen Nachzügler. Oft setzten sich die Jugendlichen bei Ausflügen auch einfach auf den Boden und weigerten sich überhaupt weiterzugehen. Echt schwierig, und macht nicht gerade Mut und Lust auf Wandertage und Klassenfahrten.

  • Ich frage mich da eher, ob das Land (Österreich) noch alle Nadeln an der Tanne hat... Da schlagen sich vmtl Ehrenamtliche, die kein Geld für Nichts bekommen, die Nacht um die Ohren um die Kids zu retten... Und dann stellt das Land eine Rechnung aus?! Geht gar nicht, finde ich.

    Das Land hat noch keine Rechnung ausgestellt. Die könnte noch kommen.

    Ich habe zum Beispiel die Ausbildung Gruppen über der Baumgrenze führen zu können (ohne klettern). Ohne die darf man das gar nicht. Da könnte ein Verstoß vorliegen. Mal nebenbei: Ich würde mit meiner Klasse momentan nicht da hoch.

    Die Rechnung hat ein Verein ausgestellt. Für Rettungseinsätze benötigt man auch Ausstattung und Material usw. In den Bergen ist es etwas mehr als nur Badehose und Schwimmbrett. Eine Sondierstange ohnesonstige Ausstattung z. B. kostet schon 50€. Lawinensuchgeräte ca. 400€. Beides pro Person.

  • Das ist bei mir ähnlich. Der Großteil der Schüler an meiner Schule ist schon mit 30 Minuten spazieren in der Ebene überfordert, was es sehr fordernd macht eine Gruppe überhaupt zusammenzuhalten aufgrund der vielen Nachzügler. Oft setzten sich die Jugendlichen bei Ausflügen auch einfach auf den Boden und weigerten sich überhaupt weiterzugehen. Echt schwierig, und macht nicht gerade Mut und Lust auf Wandertage und Klassenfahrten.

    Ich weiß grad nicht, ob mich das jetzt beruhigt ... meine Klasse wollte erst gar nicht los, einfacher Spaziergang eigentlich, nicht mal eine Stunde, mit Eis im Anschluss ... wunderschönes Wetter, nicht zu heiß, aber neeee ...


    Echt jetzt, man könnte mit "der Jugend von heute" anfangen - ich wurde damals auf Klassenfahrten ordentlich rumgescheucht, hat mir aber tatsächlich immer Spaß gemacht, dabei bin ich wirklich nicht die Sportlichste.

  • In Bayern gibt es (gab es?) die Vorgabe, dass an einem von zwei Wandertagen tatsächlich gewandert werden soll. Über die Definition von "Wanderung" lässt sich natürlich streiten.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ich bin etwas irritiert, wegen der "steuerlichen Absetzbarkeit" von Fortbildungen. Ich gehe nur auf Fortbildungen, die vom Fortbildungsetat der Schule vollständig bezahlt werden.

    Das sehe ich zwar weitgehend auch so, möchte aber dennoch auf mögliche Ausnahmen hinweisen. Schulen sind i.d.R. angehalten, ihren Fortbildungsetat so zu nutzen, dass die Fortbildungen für die Schule auch förderlich sind. Das ist meist auch der Fall. Es gibt aber auch Fortbildungen, die im persönlichen Interesse und nicht im Interesse der Schule liegen. Hier kann es durchaus sein, dass die Genehmigung nur bei Selbstbeteiligung erteilt wird.

  • Echt jetzt, man könnte mit "der Jugend von heute" anfangen - ich wurde damals auf Klassenfahrten ordentlich rumgescheucht, hat mir aber tatsächlich immer Spaß gemacht, dabei bin ich wirklich nicht die Sportlichste.

    Das geht auch heute noch. Ich habe bereits mit vielen Klassen Fahrten mit erlebnispädagogischem Schwerpunkt und viel Sportprogramm durchgeführt und damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Nicht selten bestanden vorab - insbesondere von den Eltern - auch größere Bedenken, ob die lieben Kleinen das überstehen können und hinterher waren immer alle begeistert.


    Eine T4-Wanderung käme mir dabei allerdings nicht in den Sinn.

  • Das Land hat noch keine Rechnung ausgestellt. Die könnte noch kommen.

    Ich habe zum Beispiel die Ausbildung Gruppen über der Baumgrenze führen zu können (ohne klettern). Ohne die darf man das gar nicht. Da könnte ein Verstoß vorliegen. Mal nebenbei: Ich würde mit meiner Klasse momentan nicht da hoch.

    Die Rechnung hat ein Verein ausgestellt. Für Rettungseinsätze benötigt man auch Ausstattung und Material usw. In den Bergen ist es etwas mehr als nur Badehose und Schwimmbrett. Eine Sondierstange ohnesonstige Ausstattung z. B. kostet schon 50€. Lawinensuchgeräte ca. 400€. Beides pro Person.

    Kleines Update: Die Polizei ist mit ihrem Bericht fertig und die Staatsanwaltschaft ermittelt tatsächlich.

  • Ich bin etwas irritiert, wegen der "steuerlichen Absetzbarkeit" von Fortbildungen. Ich gehe nur auf Fortbildungen, die vom Fortbildungsetat der Schule vollständig bezahlt werden.

    Als Biolehrer habe ich schon mehrfach Besuche im Zoo und ähnliches als Fortbildung steuerlich abgesetzt.

  • Ich frage mich da eher, ob das Land (Österreich) noch alle Nadeln an der Tanne hat... Da schlagen sich vmtl Ehrenamtliche, die kein Geld für Nichts bekommen, die Nacht um die Ohren um die Kids zu retten... Und dann stellt das Land eine Rechnung aus?! Geht gar nicht, finde ich.

    ich frage mich da eher, ob du noch alle "Nadeln an der Tanne"hast - ein Rettungseinsatz kostet nun mal Geld! Die Hubschrauber kosten sowieso, aber auch der Traubenzucker, mit dem man die Entkräfteten stärkt, ist nicht am Wegesrand zu finden - von den Kosten mal abgesehen, die allein das Bereitstellen von Rettungskräften erfordert! (Behausung, Lagerraum, Telephon, Internet, etc.) So gesehen sind die kolportierten 18.000.- Euro ein tatsächliches Schnäppchen! Ich persönlich würde noch einen 100%igen Arroganz- und Dummheitszuschlag in Rechnung stellen!

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