Hallo,
ich wollte mal fragen ob nach dem Schulrecht eine "schriftliche Leistungsüberprüfung", also eine schriftliche Klausur, auch digital am PC oder am iPad geschrieben werden kann? Leider finde ich dazu bisher nix handfestes.
Hintergrund: Es könnte Papierberge verhindern und zeitlich auch Korrekturen erleichten (z.b. bei Ankreuzfragen oder aufgrund der fehlenden Handschrift).
Ist sowas legal und gibt's vielleicht schon Erfahrungen damit?