arbeitslos melden als Beamter auf Widerruf?

  • vielleicht weiß hier jemand, ob man sich als Referendar auch drei Monate vor Ablauf des Vertrages Ende Januar (bei mir also nächste Woche) arbeitslos melden muss!? Schließlich kann mir ja niemand versichern, dass ich am 1. Februar einen Job kriege...
    Ich habe vor dem Ref 7 Jahre voll sozialversicherungspflichtig gearbeitet und habe entsprechende Ansprüche. Beim LBV NRW vertröstet man mich ständig mit irgendwelchen Ausreden. Bevor ich dort Krach schlage, versuche ich es mal hier...

  • Ansprechpartner wäre ja eher das Arbeitsamt (sorry, die Arbeitsagentur...)


    Durch die HARTZ IV-Regelungen hat sich ja einiges zu deinen Ungunsten verändert:


    Zitat

    Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum die vom Arbeitgeber beim Ausscheiden abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb eines Jahres vor Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Kürzere Sonderbemessungszeiträume für Saisonarbeitnehmer oder Wehr- und Zivildienstleistende gibt es nicht mehr.


    Sollten im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen, wird auf das innerhalb der letzten zwei Jahre erzielte Arbeitsentgelt zurückgegriffen. Können auch innerhalb des auf zwei Jahre erweiterten Bemessungszeitraumes keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, erfolgt eine fiktive Einstufung nach vier gesetzlich festgelegten Entgeltstufen - abhängig von der Qualifikation des Arbeitslosen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes.


    Quelle

    Einmal editiert, zuletzt von philosophus ()

  • Hartz IV interessiert mich nicht, da auf mich folgender Grundsatz zutrifft:


    Zitat: Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten drei Jahren (Dreijahresfrist) vor der Arbeitslosmeldung, der so genannten Rahmenfrist, und der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. Beschäftigung, ggf. Krankengeldbezug u.a.) gestanden haben.
    www.arbeitsagentur.de


    wäre halt schön zu wissen, ob jemand schon Erfahrungen damit gemacht hat...

  • Ich meine gelesen zu haben, dass die Anwartschaft auf 2 Jahre verkürzt wurde. Hast du mal das genaue Zitat?


    EDIT: hab's selbst gefunden.


    Zitat

    Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten drei Jahren (Dreijahresfrist) vor der Arbeitslosmeldung, der so genannten Rahmenfrist, und der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. Beschäftigung, ggf. Krankengeldbezug u.a.) gestanden haben.


    HINWEIS:
    Ab 01.02.2006 beträgt die Rahmenfrist zwei Jahre.


    Quelle


    Na toll, nach dem Ref. ist meine Anwartschaft (hab vorher drei Jahre *normal* gearbeitet) perdü... :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von philosophus ()

  • ...da wäre ich noch nicht mal sicher. Eigentlich können erworbene Rechtsansprüche ja nicht rückwirkend verändert werden, oder? Deswegen könnte es sein, dass die Verkürzung auf zwei Jahre in dem Sinne zu verstehen ist, dass: wer in Zukunft (nach dem Termin 01.02.06) in zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit weniger als ein Jahr sozialversicherungspflichtig war, keine Ansprüche mehr hat.
    Gibts hier keine Juristen, die uns das aufdröseln können...?

  • Ja, auch Referendare müssen sich diese 3 Monate vor Ablauf des Vertrages arbeitslos melden.
    Ich konnte es auch nicht glauben, aber unsere Refis, die bald fertig sind, haben sich gerade bei der Arbeitsagentur gemeldet.


    Silja

  • hallo!


    ja!
    du musst dich drei monate vor eventuellem arbeitsloswerden melden. da dein vertrag auf ein bestimmtes datum hin befristet ist, musst du dich rechtzeitig melden. oich hab mich "nur" zwei monate vorher gemeldet und gleich n anschiss gefkriegt und wenn ich hätte geld bekommen müssen (war dann nicht der fall, hab nen job gekriegt), dann wäre es gekürzt worden.


    insbesondere, wenn du alg I bekommen kannst, weil du innerhalb der letzten drei jahre 12 monate gearbeitet hast (wobei das ref natürlich nicht zählt), solltest du dich rechtzeitig melden, denn da ist organisatorisch doch noch n gewisser aufwand mit der genehmigung verbunden und diese zeit wartest du im zweifelsfalle auf dein geld...


    viele grüße,
    gutenmorgen

Werbung