Nein, der Charakter einer
PrivatveranstaltungVeranstaltung, die privat organisiert und durchgeführt wird, bleibt auch bei Einladung von Lehrkräften gewahrt.
Hinweis: Der Begriff Privatveranstaltung ist noch einmal enger gefasst, was z.B. lizenzrechtliche Fragestellungen wie GEMA-Gebühren oder haftungsrechtliche Fragestellungen rund um das Sicherheitskonzept usw. berührt.
Da denke ich bei jeder Schulveranstaltung drüber nach. 600 Leute in ner Turnhalle die irgendein Programm gucken, Konzerte auf dem Schulhof mit hingefriemelten Bühnen, ...