Als ich dann nach 2 Jahren anmerkte, dass die Anreise per privatem PKW für SuS explizit verboten ist,
Nicht ganz. Der sog. „Wandererlass° sagt:
6.2 Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit privaten Kraftfahrzeugen ist wegen der damit verbundenen Risiken grundsätzlich nicht zulässig. Abweichungen hiervon können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit dem schriftlichen Einverständnis durch die Schulleiterin oder den Schulleiter zugelassen werden. [...]
Mit Verweis auf die Instrumente hätte man durchaus eine Ausnahme beantragen können, anstatt sich auf krumme Deals einzulassen.