Sonnige Grüße - und zwar steht nun bald meine Lebenszeitverbeamtung in NRW am BK an.
Inwiefern kann ein Schulleiter - bei welchen Voraussetzungen - auf der letzten Seite "in vollem Unfang bewährt + Zusatzfeststellung: Die Lehrerin/der Lehrer hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet." ankreuzen?
Müssen dafür in allen sechs Bereichen jeweils 5 Punkte in der Bewertung vorliegen?
Welchen "Vorteil" hat man durch dieses Zusatzkreuz "Zusatzfestellung" - rein Interessehalber
Ist es die Pflicht des Schulleiters transparent darlegen zu können, warum man x Punkte anstatt y Punkte in einem Bereich erhalten hat?
Dies interessiert ja schon...
Ich bin auf eure Infos gespannt!