Hallo community,
eine kurze Frage an euch.
Ein Schüler der Anlage B am Berufskolleg in NRW wird am 3. August 2022 volljährig.
Dieser hat das Klassenziel der Unterstufe nicht erreicht.
Kann jener Schüler nun einfach einen Abmeldebogen ausfüllen und die Schule verlassen, da er zum Beginn des neuen Schuljahres bereits volljährig ist oder ist die rechtliche Grundlage so, dass er einen Nachweis einer Alternative im Sinne der Schulpflicht zur Entlassung aus unserem Bildungsgang vorzeigen muss?
Würde mich sehr über eine informative Rückmeldung freuen. Viele Grüße