Ich selbst habe nie das Bundesland gewechselt, aber ein Verwandter konnte vor inzwischen wohl ca 10 Jahren Jahren seine Erfahrungsstufen nicht mitnehmen. Als Gymnasiallehrer blieb ihm zwar A13 beim Wechsel erhalten, seine Erfahrung als Kollege in dem alten Bundesland zählte aber nicht mehr. Wenn es in deinem Fall an der Grundschule anders war, umso besser.
Man sollte beim Wechsel aber auf dem Schirm haben, dass man sich da gegebenenfalls für die betroffenen Bundesländer und seine Schulform informieren sollte. Gerade, wenn man schon eine höhere Erfahrungsstufe erreicht hat.
War der Verwandte verbeamtet oder angestellt? Bei Angestellten gibt es nämlich einen Auflösungsvertrag und eine Neuanstellung. Bei Beamten erfolgt eine Versetzung.