Wilkommenskraft (Bayern)

  • Hallo an alle,


    ich wollte mit diesem Eintrag ins Forum nur mal nachfragen, ob hier auch andere Personen als Willkommenskraft an einer Schule arbeiten.

    Ich selbst arbeite seit ca 6 Wochen als Willkommenskraft an einer Mittelschule in Bayern, habe jedoch nach meiner Bewerbung und der Meldung vom zuständigen Schulamt, dass ich bereit offiziell arbeiten darf, noch keinen Vertrag zur Beschäftigung vom Kultusministerium zugeschickt bekommen. Ist das normal?


    Kann jemand außerdem schon über die Vergütung berichten, wie wird man generell eingestuft? Ich habe bereits mein erstes Staatsexamen abgelegt und gehe im kommenden September ins Referendariat.


    Vielen Dank im Voraus für die Antworten!


    VG

  • Was sagt denn das Schulamt zum ausstehenden Vertrag?

    Arbeiten ohne Vertrag ist eigentlich gesetzwidrig.


    Meine ich.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Hast Du einen vorläufigen Vertrag o.ä. (ein Wisch von einer A4-Seite)? So etwas wird gerne mal ausgestellt, wenn man mit der Bearbeitung des eigentlichen Vertrages nicht hinterherkommt. Damit bist Du rechtlich und versicherungstechnisch abgesichert. Der richtige Arbeitsvertrag wird dann - so meine Erinnerung - rückwirkend ausgestellt.

  • Kann jemand außerdem schon über die Vergütung berichten, wie wird man generell eingestuft?

    Nachdem ich weiß, dass Referendare in BY genau wie vor langen Jahren zu meiner Zeit erst im Dezember eine aussagekräftige Gehaltsberechnung erhalten, würde es mich wundern, wenn das in deinem Fall von Behördenseite zeitnah gehen würde. Daher gut, dass du hier fragst. Vllt. weiß ja jemand was.


    Mich wundert das immer. Man muss doch bei Referendaren eigentlich nur das Alter und den Familienstand eingeben, die Schulform ... nicht mehr viel anderes, dann dürfte das heutzutage doch ratzfatz gehen. Trotzdem dauert das ewig und die jungen Leute, die oft einen Umzug hinter sich haben, sich selbst versichern müssen und einige neue Dinge brauchen, werden monatelang mit 300 € oder so Abschlag abgespeist....

  • ..... und der Meldung vom zuständigen Schulamt, dass ich bereit offiziell arbeiten darf, noch keinen Vertrag zur Beschäftigung vom Kultusministerium zugeschickt bekommen.

    Ich würde beim zuständigen Schulamt anrufen und nachfragen. Manchmal bleiben Sachen in der Behörde "hängen".

  • Ich selbst arbeite seit ca 6 Wochen als Willkommenskraft an einer Mittelschule in Bayern

    Schon entlohnt worden?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Eine stundenweise Kraft bei uns hat ab September gearbeitet und das erste Geld als Abschlagszahlung (!) am 27.12. bekommen.

    Willkommen und gutes Unterrichten!

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Was ist eine Willkommenskraft?

    VKL-Kraft/ Lehrkraft in Willkommensklassen für SuS, die ohne ausreichende Sprachkenntnisse nach Deutschland kommen und in mehreren Monaten bis zu zwei Jahren an den Regelunterricht herangeführt werden vielleicht?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Willkommenskraft:

    Hier steht's genau: https://www.km.bayern.de/ukrai…kraft-werden/deutsch.html

    Das sind Leute, die sich um die ukrainischen Kinder in den Willkommensgruppen kümmern.

    An meiner Schule sind es eine pensionierte Lehrkraft und eine DAZ Lehrerin, die schon länger wegen DAZ angestellt ist. Die Kinder der Willkommensgruppen sind bei uns am Vormittag 2-3 Stunden aus den normalen Klassen herausgenommen und erhalten Deutsch- Unterricht. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das jede Schule so macht wie wir.

  • Arbeiten ohne Vertrag ist eigentlich gesetzwidrig.

    es geht gar nicht ohne. Ein Vertrag muss aber nicht schriftlich sein. Mein Vater hatte sein Leben lang einen mündlichen Arbeitsvertrag.

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