Vertretungslehrer: Informationen - Wer kann helfen?

  • Guten Tag,

    ich bin einige Jahre Lehrer an einer Erzieherfachschule in Berlin. Nun bekam ich die Anfrage ob ich als Vertretungslehrer an einer staatlichen Schule tätig werden will. Es gab zwei Bewerbungsgespräche und Besuche in der betreffenden Schule. Ich habe Pädagogik, Soziologie, Sozialpädagogik und Psychologie in Köln studiert. Abschluss: Diplompädagogik.


    Gibt es jemanden in diesem Forum der als Vertretungslehrer bereits gearbeitet hat?


    Mir kam nun folgendes zu Ohren, aber ich kann dazu keinerlei Informationen finden. Wer kann das bestätigen, bzw. negieren?


    1. Vertretungslehrer in Berlin müssen sich zu den Ferienzeiten immer arbeitslos melden, weil ihre Verträge immer nur auf tatsächliche Unterrichtszeit befristet werden. In der Zeit beziehen sie auch nur Arbeitslosengeld. Stimmt das wirklich?


    2. Der Status des Vertretungslehrers im Kollegium ist eher so, dass diese nicht als vollwertige Lehrer angesehen werden. Unliebsame Aufgaben werden gerne an Vertretungslehrer abgegeben. Stimmt das wirklich?


    3. Die Bezahlung der Vertretungslehrer liegt unter dem der "normalen" Lehrer. Ich kann zu diesem Punkt aber keine valide Informationen finden. Stimmt das wirklich?


    Danke für jeden Form von Antwort. Ich muss mich in dieser Woche entscheiden.

  • Nur ganz kurz zur Klarstellung (zu deinen Fragen kann ich nichts sagen): Die BFS (Erzieherfachschule), an der du derzeit tätig bist, ist eine Privatschule? Und dort hast du eine Vollzeitstelle?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ok, das ist in NDS anders. Hier besuchen die SuS an einer staatlichen oder in einigen Fällen "privaten" BBS (bspw. in Trägerschaft der Diakonie) i. d. R. zunächst die zweijährige BFS Sozialpädagogische/r Assistent/in und im Anschluss die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik (Ausbildung zur/zum Erzieher/in).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • 1. Vertretungslehrer in Berlin müssen sich zu den Ferienzeiten immer arbeitslos melden, weil ihre Verträge immer nur auf tatsächliche Unterrichtszeit befristet werden. In der Zeit beziehen sie auch nur Arbeitslosengeld. Stimmt das wirklich?

    Dazu sollte dir z.B. Susannea etwas schreiben können. (In BW wäre das leider zutreffend, Berlin hat hoffentlich fairere Bestimmungen.)


    Zitat

    2. Der Status des Vertretungslehrers im Kollegium ist eher so, dass diese nicht als vollwertige Lehrer angesehen werden. Unliebsame Aufgaben werden gerne an Vertretungslehrer abgegeben. Stimmt das wirklich?

    Letztlich kommt so etwas natürlich immer auf das jeweilige Kollegium an, ich kenne das aber so nicht. Vertretungskräfte sind Kolleginnen und Kollegen, punkt.


    Zitat

    3. Die Bezahlung der Vertretungslehrer liegt unter dem der "normalen" Lehrer. Ich kann zu diesem Punkt aber keine valide Informationen finden. Stimmt das wirklich?

    Nicht prinzipiell, nein. Als Erfüller (formale Qualifikation sprich mindestens abgeschlossenes Ref oder gleichwertiger Seiteinstiegsabschluss vorhanden) erhältst du normalerweise das, was du auch bei einer Planstelle im Angestelltenverhältnis erhalten würdest. Allerdings bist du kein Erfüller, insofern wirst du möglicherweise weniger erhalten. Möglicherweise bedeutet, dass das wiederum vom Bundesland abhängt. Sollte dies niemand für Berlin gesichert schreiben können, empfehle ich dir, dich an deine Gewerkschaft zu wenden. Die können dir sagen, in welcher Entgeltstufe du landen würdest.



    Ich lese bei dir heraus, dass du aktuell eine feste Stelle hast. Was würde für dich den dafür sprechen, diese aufzugeben zugunsten des doch deutlich unsichereren Status als befristete Vertretungskraftkraft?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • 1. Vertretungslehrer in Berlin müssen sich zu den Ferienzeiten immer arbeitslos melden, weil ihre Verträge immer nur auf tatsächliche Unterrichtszeit befristet werden. In der Zeit beziehen sie auch nur Arbeitslosengeld. Stimmt das wirklich?

    Nein, das stimmt nicht. Natürlich versuchen sie die Ferien auszunehmen, wenn nicht klar ist, ob du danach weiter beschäftigt wirst, aber 1. müssen sie dir dann evtl. Urlaub auszahlen (mussten sie jedenfalls bei mir in Berlin auch), weil du ja keinen Urlaub hast, weil der in den Ferien zu nehmen wäre und 2. passiert das in der Regel nur in den großen Ferien und selbst dann werden die nachträglich bezahlt, wenn du bis (ich meine es war so, bin mir aber bei der Anzahl unsicher) 7 Wochen nach >Ferienende weiter beschäftigt wirst.
    Übrigens versucht Brandenburg es genau, viele Vertretungsstellen waren immer nur bis zu den nächsten Ferien ausgeschrieben.


    2. Der Status des Vertretungslehrers im Kollegium ist eher so, dass diese nicht als vollwertige Lehrer angesehen werden. Unliebsame Aufgaben werden gerne an Vertretungslehrer abgegeben. Stimmt das wirklich?

    Kann ich für uns gar nicht bestätigen, hier gibt es da wenig Unterscheidungen, was dann als Nachteil aber auch dazu führen kann, dass man eben denkt, dass der Vertretungslehrer doch bestimmte Sachen auch wissen muss bzw. können muss, die er nicht kann.

    3. Die Bezahlung der Vertretungslehrer liegt unter dem der "normalen" Lehrer. Ich kann zu diesem Punkt aber keine valide Informationen finden. Stimmt das wirklich?

    Nur, wenn der Abschluss nicht genauso ist.


    Ich lese bei dir heraus, dass du aktuell eine feste Stelle hast. Was würde für dich den dafür sprechen, diese aufzugeben zugunsten des doch deutlich unsichereren Status als befristete Vertretungskraftkraft?

    Das frage ich mich auch, zumal doch dann evtl. der Seiteneinstieg für besser bezahlt wäre.

  • und 2. passiert das in der Regel nur in den großen Ferien und selbst dann werden die nachträglich bezahlt, wenn du bis (ich meine es war so, bin mir aber bei der Anzahl unsicher) 7 Wochen nach >Ferienende weiter beschäftigt wirst.

    Diese Regelung gibt es in anderen BL auch, was dazu führt, dass man die Vertretungsstellen so zögerlich besetzt, dass die 7 Wochen rum sind. Oft wird erst noch abgewartet, die Stelle offiziell für Erfüller ausgeschrieben, abgewartet, dann sind Herbstferien und danach immer 7 Wochen rum.

    Eine Garantie für bezahlte Ferien hat man also nicht.

  • Diese Regelung gibt es in anderen BL auch, was dazu führt, dass man die Vertretungsstellen so zögerlich besetzt, dass die 7 Wochen rum sind. Oft wird erst noch abgewartet, die Stelle offiziell für Erfüller ausgeschrieben, abgewartet, dann sind Herbstferien und danach immer 7 Wochen rum.

    Eine Garantie für bezahlte Ferien hat man also nicht.

    Klar, wenn ich nur einen Vertrag unterschreibe, der bis nach den Ferien geht, dann ja. DAs steht ja bereits drin bis wann, man muss ja nicht unterschreiben ;)

  • Also die Frage 1) wurde jetzt von mehreren Stellen klar beantwortet-


    Es ist tatsächlich so, dass Vertretungslehrer in Berlin sich zu den Sommerferien arbeitslos melden müssen und auch um den Jahreswechsel zur Ferienzeit ist das so. So schrieb mir die Schulleitung gerade. Die anderen Ferien werden wohl in den meisten Schulen irgendwie abgedeckt. Das fehlende Gehalt (ALG ist ja nur 65% vom letzten Gehalt) wird dann vom A-Amt mit der bekannten Verzögerung ausgezahlt. Ich denke, dass sollte man vom errechneten Jahresbrutto für die eigene Berechnung abziehen.


    Zu Deiner Frage CDL: Ich bin eigentlich sehr zufrieden mit meiner jetzigen Schule, auch die Bezahlung ist okay. Nur die Arbeitsbedingungen sind nicht gut und zur Zeit kündigt fast jede Woche ein/e neuer Kollege/Kollegin, was das Arbeitsaufkommen für die verbleibende Lehrerschaft natürlich erstmal erhöht. Was mit der Schule unter den Bedingungen in der Zukunft wird weiß ich nicht. Ich brauche also Plan B und hatte mir erhofft in einer staatlichen Schule mit einer Festanstellung und vielleicht sogar mehr Gehalt auch etwas mehr Sicherheit "einzukaufen". Das scheint jetzt aber nicht der bessere Weg für mich zu sein. Danke für Eure Hilfe!

  • Nur die Arbeitsbedingungen sind nicht gut und zur Zeit kündigt fast jede Woche ein/e neuer Kollege/Kollegin, was das Arbeitsaufkommen für die verbleibende Lehrerschaft natürlich erstmal erhöht.

    Ich bin nicht in Berlin, sondern weitab, irgendwo in der Botanik,

    kann aber sagen, dass es an staatlichen Schulen auch so ist, dass eine Menge Kolleg:innen fehlen und die verbleibenden Lehrkräfte das Arbeitsaufkommen untereinander teilen, einschließlich der Betreuung von Referendaren, Praktikanten, Abordnungen, Vertretungen und Aushilfen.


    Was wäre es deiner jetzigen SL denn wert (und möglich), dich zu halten?

    • Offizieller Beitrag

    Das fehlende Gehalt (ALG ist ja nur 65% vom letzten Gehalt) wird dann vom A-Amt mit der bekannten Verzögerung ausgezahlt. Ich denke, dass sollte man vom errechneten Jahresbrutto für die eigene Berechnung abziehen.

    Warum sollte ein Amt eine Differenz bezahlen?
    Oder meinst du: du bekämst in den Sommerferien ALG1. Ja, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, bekommst du natürlich, immer wenn du arbeitslos bist, ALG1 (solange du natürlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also je nach A..-Level des Mitarbeiters wird es prickelnd...


    Eine Festanstellung bekommt man nicht als Vertretungslehrer, außer du würdest eben durch eine Nachqualifizierung darauf hinarbeiten.

  • Rein interessehalber: An welcher Schule/Schulform sollst du denn als Vertretungslehrer arbeiten?

    Dass Kollegen dich nicht als vollwertigen Lehrer ansehen, kann ich mir so nicht vorstellen. Bei uns sind alle, die im Lehrerzimmer sitzen gleich, auch Referendare vom 1. Tag an. Zumindest erlebe ich einen Umgang auf Augenhöhe und niemand fragt irgendwen nach seiner Ausbildung/Vergangenheit/Vita...

  • Zu Deiner Frage CDL: Ich bin eigentlich sehr zufrieden mit meiner jetzigen Schule, auch die Bezahlung ist okay. Nur die Arbeitsbedingungen sind nicht gut und zur Zeit kündigt fast jede Woche ein/e neuer Kollege/Kollegin, was das Arbeitsaufkommen für die verbleibende Lehrerschaft natürlich erstmal erhöht. Was mit der Schule unter den Bedingungen in der Zukunft wird weiß ich nicht. Ich brauche also Plan B und hatte mir erhofft in einer staatlichen Schule mit einer Festanstellung und vielleicht sogar mehr Gehalt auch etwas mehr Sicherheit "einzukaufen". Das scheint jetzt aber nicht der bessere Weg für mich zu sein. Danke für Eure Hilfe!

    Die Festanstellung erfordert eben eine bestimmte formale Qualifikation, die du aktuell nicht vorweisen kannst, die du aber doch nachholen könntest. Dann wäre auch eine ungleiche Besoldung kein Thema. Hast du dich schon einmal informiert über die Möglichkeiten eines Seiteneinstiegs in Berlin?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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