Dokumentation von Noten

  • Wir dokumentieren Teilleistungen und Zeugnisnoten an verschiedenen Stellen - meist leider auf Papier.


    Gibt es eine formelle Vorgabe, wie Teilleistungen dokumentiert werden müssen? Müssen diese etwa an zentraler Stelle vorliegen oder reicht es, wenn sie bei der Lehrkraft vorliegen?


    Danke für eure Hinweise.

    • Offizieller Beitrag

    Das hier sind die offizielle Vorgaben.

    BASS 2021/2022 - 10-44 Nr. 2.1 Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) (schul-welt.de)

    BASS 2021/2022 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) (schul-welt.de)


    Teilleistungen wie die Quartalsnote, die es offiziell ja gar nicht gibt, oder Klausurleistungen werden ja in der Praxis oft in die Notenübersichten der jeweiligen Jahrgangsstufen eingetragen. Für die Sek I gibt es bei den Klassenbüchern einen Teil A, in den die Klassenarbeitsnoten eingetragen werden.


    Wie Du das als Fachlehrkraft selbst tust, bleibt Dir überlassen - solange Du bei Beschwerden oder Widersprüchen immer noch transparent darlegen kannst, wie Deine Note zustande gekommen ist.

  • Was genau meinst du denn mit "Teilleistungen"? Mündliche Leistungen? Ich wüsste nicht, dass es dafür irgendwelche Vorgaben gibt, wie man die als Lehrkraft zu dokumentieren hat. Viele meiner KuK notieren die auf Papier (in Klassenlisten o. ä.), in einer Excel-Datei oder in einer App wie "teachertool". Diese Noten hat aber nur jede Lehrkraft für sich vorliegen; in der Schule werden sie nirgends hinterlegt.

    Am Ende eines Halbjahres werden die Gesamtnoten aller Fächer, Lernfelder, Lerngebiete usw. von den Klassenlehrkräften "zusammengetragen" - entweder in einer Excel-Datei oder auf einer Papierliste - und in unser Zeugnisprogramm übertragen (Zeugnis-PCs haben wir in jeder unserer Abteilungen). Wir müssen außerdem eine Mappe (Schnellhefter) mit ausgedruckten oder handgeschriebenen Notenlisten, Dokumentationen der Fehlzeiten und der Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie den Protokollen der Zeugniskonferenzen im Sekretariat abgeben. Hinzu kommt dort bei unseren einjährigen Bildungsgängen u. a. noch eine Liste über den Verbleib der SuS (werden sie in eine duale Ausbildung gehen oder eine andere Schule besuchen,...?).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Teilleistungen wie die Quartalsnote, die es offiziell ja gar nicht gibt, oder Klausurleistungen werden ja in der Praxis oft in die Notenübersichten der jeweiligen Jahrgangsstufen eingetragen. Für die Sek I gibt es bei den Klassenbüchern einen Teil A, in den die Klassenarbeitsnoten eingetragen werden.

    Die Bemerkungen aus deinem ersten Satz scheinen entweder NRW- oder Sek I-sprezifisch zu sein ;) . Mir sagen weder "Quartalsnoten" noch "Notenübersichten der jeweiligen Jahrgangsstufen" etwas.
    Zu deinem zweiten Satz: Wir haben zusätzlich zu unseren Klassenbüchern rote "Notenhefte", in die die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte ihre Noten (schriftliche, mündliche, Gesamtnoten) eintragen sollen. Mit der Betonung auf dem "sollen", denn das macht bei uns kaum jemand...:rotwerd:

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wir tragen bei Schild die Teilleistungen( SoLei-Noten und die Klausurnoten für jedes Quartal) ein, ebenso wie Fehlstunden und die Zeugnisnoten für beide Halbjahre.

    Früher hatten wir auch Karteikarten. Bin froh, dass es jetzt so geht.

    Das rechtliche für NRW steht ja oben.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    Einmal editiert, zuletzt von yestoerty ()

  • Bei uns werden auch die Teilleistungen (schriftlich/sonstig) pro Quartal in Schild erfasst.

    Was ist denn der Hintergrund deiner Frage, pintman?


    Ich hatte gelegentlich Einsprüche bei der Notengebung. Dann habe ich eine Stellungnahme verfasst, in der ich die Note begründet habe. Nach schriftlichen Aufzeichnungen während des laufenden Schuljahres wurde nicht gefragt.

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns werden auch die Teilleistungen (schriftlich/sonstig) pro Quartal in Schild erfasst.

    Was ist denn der Hintergrund deiner Frage, pintman?


    Ich hatte gelegentlich Einsprüche bei der Notengebung. Dann habe ich eine Stellungnahme verfasst, in der ich die Note begründet habe. Nach schriftlichen Aufzeichnungen während des laufenden Schuljahres wurde nicht gefragt.

    Die muss man auch nicht offenlegen. Aber die Aufzeichnungen helfen natürlich, die entsprechende Begründung für seine Notengebung zu liefern.

  • Die muss man auch nicht offenlegen. Aber die Aufzeichnungen helfen natürlich, die entsprechende Begründung für seine Notengebung zu liefern.

    Ja, logisch. Aber ich habe das bisher immer problemlos auch ohne detaillierte Aufzeichnungen hingekriegt. Ich kann mit diesen Zahlenwüsten in den roten Lehrerkalendern nichts anfangen. Sind das Rechenaufgaben :ka::flieh:

  • Wir tragen bei Schild die Teilleistungen( SoLei-Noten und die Klausurnoten für jedes Quartal) ein, ebenso wie Fehlstunden und die Zeugnisnoten für beide Halbjahre.

    Bei uns werden auch die Teilleistungen (schriftlich/sonstig) pro Quartal in Schild erfasst.

    Danke für die Info. Sowas wie "Schild" (das ist doch ein landesweit genutztes/eingesetztes Schulverwaltungsprogramm in NRW, oder?) gibt es meines Wissens in NDS nicht. Daher werden die im Laufe des Halbjahres erbrachten SuS-Leistungen bei uns auch nirgends zentral erfasst.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Danke für euren zahlreichen Antworten.


    Wir schreiben die Teilleistungen (also schriftliche Leistungen (Klausuren/Klassenarbeiten) und sonstige Leistungen in Papierlisten. Das Verfahren ist sehr mühsam und fehleranfällig. Zunächst war mir unklar, ob es eine Rechtsgrundlage für dieses Verfahren gibt oder, ob wir das nur machen "weil man das schon immer so gemacht hat". Ich lese heraus, dass es durchaus auch die Praxis bei euch gibt, nur die Endnote (pro Halbjahr oder Schuljahr) in einem Notensystem der Schule zu erfassen und die Teilnoten, aus denen sich diese Note zusammensetzt, in der Verantwortung der Fachlehrer zu belassen.


    Nun fehlt mir nur noch ein klarer Hinweis darauf, ob das auch legal ist?! In den von Bolzbold zitierten Quellen habe ich nicht direkt etwas dazu gefunden. Generell scheinen sich Verordnungen bei Verfahrensfragen erfreulicherweise zurück zu halten.

    • Offizieller Beitrag

    Nun fehlt mir nur noch ein klarer Hinweis darauf, ob das auch legal ist?! In den von Bolzbold zitierten Quellen habe ich nicht direkt etwas dazu gefunden. Generell scheinen sich Verordnungen bei Verfahrensfragen erfreulicherweise zurück zu halten.

    Wenn es hier Engführungen gäbe, würde das § 5 ADO erheblich einengen. Das ist nicht so gewollt. Ob die Noten nun in Papierlisten (vgl. meine Aussage zu Klassenbüchern) oder in SchILD oder sonstwo datenschutzkonform aufbewahrt werden, ist letztlich egal. Das ist alles möglich und damit "legal".

  • Danke für den Hinweis auf §5 in der ADO. Mal sehen, was sich daraus machen lässt.


    Ich hoffe, dass wir einige analoge Tätigkeiten bei uns zeitnah ablösen können. An verschiedenen Stellen schreiben wir tatsächlich Excel-Tabellen in Papierlisten ab. Das sollte nicht sein.

  • Danke für den Hinweis auf §5 in der ADO. Mal sehen, was sich daraus machen lässt.


    Ich hoffe, dass wir einige analoge Tätigkeiten bei uns zeitnah ablösen können. An verschiedenen Stellen schreiben wir tatsächlich Excel-Tabellen in Papierlisten ab. Das sollte nicht sein.

    Das klingt ziemlich absurd und ist nun wirklich vollkommen unnötig. Es gibt eine Menge Möglichkeiten Noten datenschutzkonform digital zu speichern angefangen mit ganz simplen verschlüsselten VeraCrypt-Containern, in die man die Excel-Tabellen einfach abspeichern kann. Vielleicht solltest du dir das angesichts deiner Fächer einfach mit deiner Fachschaft anschauen und dann bringt ihr das entsprechend in die GLK ein. Wie du selbst deine weiteren Noten dann speicherst kannst du in jedem Fall ja unabhängig von der GLK-Entscheidung machen.

    (Ich bin bei uns ja schon leicht fassungslos, dass es für die Meldenoten für die Prüfungen immer noch nur Papierlisten gibt, während es für das Zeugnisprogramm bereits seit Jahren einen Remotezugriff von zuhause aus gibt, damit man die Noten ganz entspannt eintragen kann- so die Technik mitspielt. Müsste ich sämtliche digital gespeicherten Noten handschriftlich auf Papier übertragen fände ich das- wie du wohl auch- ziemlich absurd und vorgestrig.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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