Laut Beihilfe und diversen anderen Quellen spricht man bei einem BMI von unter 35 von Adipositas ersten Grades. Diese stellt keinen Grund dar, die Verbeamtung zu verweigern. Anders ist es mit Adipositas zweiten/dritten Grades ab einem BMI von 35. Dies stellt durchaus einen Grund dar die Verbeamtung zu verweigern, da man davon ausgeht, dass es absehbar ist, dass es gesundheitliche Probleme geben wird.
Dort (link Beihilfe Info) scheint mir nicht die jüngere Rechtssprechung berücksichtigt. Diese wurde hier ja schon thematisiert.
Es müssen klare gesundheitliche Faktoren benannt werden, eine reine Annahme reicht nicht mehr aus.
Der Amtsarzt übermittelt sein Gutachten an die jeweilige Bezirksregierung, die die Entscheidung dann trifft. Eine Kollegin mit Adipositas III hat der Amtsärztin ( die sehr vorurteilbehaftet mit der Untersuchung startete) bei der Untersuchung sehr deutlich gemacht, dass sie die neueren Urteile kennt. Gesundheitliche Einschränkungen lagen nicht vor. Das Gutachten fiel dementsprechend positiv aus, trotzdem mit dem Hinweis, dass Folgeerkrankungen nicht ausgeschlossen seien aufgrund des hohen Gewichts.
Verbeamtung erfolgte 2017 trotzdem.