Verbeamtung trotz Übergewicht? Gehalt ohne Verbeamtung?

  • Laut Beihilfe und diversen anderen Quellen spricht man bei einem BMI von unter 35 von Adipositas ersten Grades. Diese stellt keinen Grund dar, die Verbeamtung zu verweigern. Anders ist es mit Adipositas zweiten/dritten Grades ab einem BMI von 35. Dies stellt durchaus einen Grund dar die Verbeamtung zu verweigern, da man davon ausgeht, dass es absehbar ist, dass es gesundheitliche Probleme geben wird.

    Dort (link Beihilfe Info) scheint mir nicht die jüngere Rechtssprechung berücksichtigt. Diese wurde hier ja schon thematisiert.

    Es müssen klare gesundheitliche Faktoren benannt werden, eine reine Annahme reicht nicht mehr aus.


    Der Amtsarzt übermittelt sein Gutachten an die jeweilige Bezirksregierung, die die Entscheidung dann trifft. Eine Kollegin mit Adipositas III hat der Amtsärztin ( die sehr vorurteilbehaftet mit der Untersuchung startete) bei der Untersuchung sehr deutlich gemacht, dass sie die neueren Urteile kennt. Gesundheitliche Einschränkungen lagen nicht vor. Das Gutachten fiel dementsprechend positiv aus, trotzdem mit dem Hinweis, dass Folgeerkrankungen nicht ausgeschlossen seien aufgrund des hohen Gewichts.

    Verbeamtung erfolgte 2017 trotzdem.

  • Laut Beihilfe und diversen anderen Quellen spricht man bei einem BMI von unter 35 von Adipositas ersten Grades. Diese stellt keinen Grund dar, die Verbeamtung zu verweigern. Anders ist es mit Adipositas zweiten/dritten Grades ab einem BMI von 35. Dies stellt durchaus einen Grund dar die Verbeamtung zu verweigern, da man davon ausgeht, dass es absehbar ist, dass es gesundheitliche Probleme geben wird.

    Es wurde ja schon weiter oben in diesem Thread erläutert, dass aufgrund neuerer Rechtsprechung dies heutzutage nicht mehr so pauschal gilt.

    Anekdotische Evidenz: Eine unserer ehemaligen Referendarinnen, die einen BMI über 35 hat (sie meinte, er liege so um die 38), ist 2019 verbeamtet worden. Sie hat trotz ihres Übergewichts keinerlei gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen (Cholesterinwerte, Blutdruck und Herz-Kreislauf-System, Gelenke etc. alle in Ordnung).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Es wurde ja schon weiter oben in diesem Thread erläutert, dass aufgrund neuerer Rechtsprechung dies heutzutage nicht mehr so pauschal gilt.

    Anekdotische Evidenz: Eine unserer ehemaligen Referendarinnen, die einen BMI über 35 hat (sie meinte, er liege so um die 38), ist 2019 verbeamtet worden. Sie hat trotz ihres Übergewichts keinerlei gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen (Cholesterinwerte, Blutdruck und Herz-Kreislauf-System, Gelenke etc. alle in Ordnung).

    Pauschal nicht, aber die 35er Grenze stellt noch immer eine magische Grenze dar, ab der die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass die Verbeamtung verweigert wird Quelle



    Das heißt, es macht durchaus einen Unterschied, ob man Adipositas ersten oder zweiten/dritten Grades hat. Es geht bei der Beurteilung letztendlich um eine Prognose, nicht um eine reine Feststellung des Ist-Zustandes. Es gibt keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu, d.h. ab einem BMI von 35 hat das Land durchaus Interpretationsspielraum. Ich glaube nicht, dass die Beihilfe und diverse andere Seiten sechs Jahre (bzw. sogar neun Jahre) zu faul waren, die Websites zu updaten, sondern es beschreiben, wie es ist: Wer einen >35 BMI hat wird es schwer haben verbeamtet zu werden.

  • s3g4

    Zu der Rosinenpickerei des Dienstherrn kann man unterschiedlicher Meinung sein. Auch könnte man hinterfragen warum Raucher dann nicht auch grundsätzlich abgelehnt werden. Auch hier spricht die Statistik eine deutliche Sprache. Aber unabhängig davon möchte ich wirklich nochmal meinen Ratschlag wiederholen sich juristischen Beistand zu suchen. Sollte übrigens eine Kombination mit chronischen Erkrankungen vorliegen empfehle ich ebenfalls ein halbes Jahr vor diesem Prozedere sich mit der Schwerbehindertenvertretung ins Benehmen zu setzen. Möglicherweise haben wir auch noch den ein oder anderen hilfreichen Tipp.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Diese Faustregel gibt es nicht, früher galt das mal ab 25 oder 30. Bei einem BMI von über 35 ist es aber zu erwarten, dass die entsprechenden Werte "nicht so gut sind" , sprich Cholesterin etc., und daraus wird dann entsprechend das Risiko für die Verbeamtung abgeleitet.

    Es gibt aber Seiten, auf denen sich das völlig anders liest. Deswegen fragte ich hier nach. Es ist als Laie halt nicht erkennbar, welche Rechtslage aktuell ist und welche Seiten diese berücksichtigen. Schlimm genug, dass solche Infos dann nicht aktualisiert werden.
    Insofern gut, dass ich fragte, denn sonst hätte ich von dem neuen Gesetz aus 2013 nicht gewusst.

  • Ich glaube nicht, dass die Beihilfe und diverse andere Seiten sechs Jahre (bzw. sogar neun Jahre) zu faul waren, die Websites zu updaten, sondern es beschreiben, wie es ist: Wer einen >35 BMI hat wird es schwer haben verbeamtet zu werden.

    Nur mal so nebenbei: Dass die von dir verlinkte Info-Seite zur Beihilfe nicht von einer der offiziellen Beihilfestellen eines Bundeslandes sondern von einem Versicherungsmakler betrieben wird, hast du im Impressum gesehen, oder? ;)

    Wir haben ja nun schon von mind. zwei Fällen hier gelesen, in denen auch bei einem höheren BMI verbeamtet wurde. Mag bei der einen/dem einen Amtsärztin/arzt schwer sein (im Fall unserer ehemaligen Referendarin gab es allerdings überhaupt keine Probleme), aber durchaus machbar.

    Von daher Adonna : Lass' es erstmal auf dich zukommen, bleib' entspannt und berichte uns gerne mal von deinen "Erlebnissen" bei der amtsärztlichen Untersuchung sowie dem Ergebnis!

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    Einmal editiert, zuletzt von Humblebee ()

  • Also ich wurde 2017 ebenfalls mit hohem Übergewicht verbeamtet, allerdings erst nach einem Widerspruch gegen die erneute Ablehnung.

    Bei der Verbeamtung auf Lebenszeit haben sie dann nochmal gemeckert und mir um ein Jahr verlängert (das war nach Geburt meines Kindes und noch während der Stillzeit, da hatte ich tatsächlich ein paar Kilo mehr drauf gehabt). Zu dem Zeitpunkt hatte ich gerade keine Kraft/Lust zu kämpfen, so dass ich die Verlängerung dann hingenommen habe.

    Auch beim nächsten Termin hat die Ärztin gemeckert, dann aber doch das Okay gegeben.

    Es war über die gesamte Zeit echt eine psychische Belastung, die insgesamt sicher nicht zuträglich für einen gesunden Umgang mit Nahrung und Diät war.

    Das schlimmste fand ich immer die Aussage: sie sind kerngesund, aber das Gewicht....

    Die Ärzte wussten ziemlich genau, dass sie kein Zielgewicht angeben durften um sich nicht angreifbar zu machen. Wenn man dann aber abgenommen hat aber in ihren Augen nicht genug war es auch nicht Recht. Ich hätte ja wissen müssen wir viel...

    Ich weiß von einer Freundin, dass sie aufgrund weiterer Gutachten (Körperzusammensetzung, Leistungsdiagnostik) ebenfalls mit Übergewicht verbeamtet wurde.


    Ich wünsche dir viel Erfolg und starke Nerven.

  • achso, gänzliche Ausschlussgrenze wird aktuell vermutlich BMI 40 sein, zwischen. 35 und 40 sollten keine weiteren (größeren) gesundheitlichen Probleme vorhanden sein.

  • achso, gänzliche Ausschlussgrenze wird aktuell vermutlich BMI 40 sein, zwischen. 35 und 40 sollten keine weiteren (größeren) gesundheitlichen Probleme vorhanden sein.

    Nein, der zweite Link aus meinem Beitrag 10 in diesem Thread bezieht sich auf die erfolgreiche Klage einer Lehrerin mit einem BMI von 44.


    Hier das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln oder eine für die meisten Nicht-Jurist:innen lesefreundlichere Zusammenfassung, siehe Link in Beitrag 10.

  • achso, gänzliche Ausschlussgrenze wird aktuell vermutlich BMI 40 sein, zwischen. 35 und 40 sollten keine weiteren (größeren) gesundheitlichen Probleme vorhanden sein.

    Nach Aussagen bisher ja angeblich nicht. Nach dem Urteil von 2013 müsste der Arzt ein zusammenhängendes gesundheitliches Problem feststellen müssen und das existiert bei mir nicht. Also darf er mich mit einem BMI von über 40 eigentlich nicht ablehnen.

  • Nach Aussagen bisher ja angeblich nicht. Nach dem Urteil von 2013 müsste der Arzt ein zusammenhängendes gesundheitliches Problem feststellen müssen und das existiert bei mir nicht. Also darf er mich mit einem BMI von über 40 eigentlich nicht ablehnen.

    Ich drücke dir die Daumen.

    Will aber ehrlich sein und ich denke, dass es schwer werden wird.

    Irgendein Blutwert der nicht in s Bild passt...ein Knie was nicht so will wie bei anderen..

    Wer suchen will wird finden...


    Es mögen sich Dinge gelockert haben, aber bei einem BMI von über 40 wird es schwer.


    Berichte mal wie es ausgeht.

    Ich bin ehrlich gespannt.

    Es würde mich sehr freuen, wenn die Dinge heute anders wären.

  • Ich denke, es ist im Laufe des Threads klar geworden, dass eine BMI-Grenze ( den BMI kann man sowieso diskutieren) eben nicht mehr von Relevanz ist. Bei „einem Blutwert“ wird es möglicherweise auch schwierig, daraus einen Zusammenhang zum Übergewicht mit hoher Wahrscheinlichkeit des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst zu konstruieren. Nicht hilfreich, diese Angstmacherei.





    Aber einige haben ja anscheinend auch die verlinkten Urteile“überlesen“, um hier eine sehr mehrgewichtsfeindliche Haltung zu offenbaren. Wie bereits angesprochen, wird so etwas bei z.B. Rauchern garnicht thematisiert. Den meisten Frühpensionierungen liegen ja auch eher psychische Ursachen zugrunde. Aber bei Übergewicht hat plötzlich jeder eine Meinung und Haltung, ohne die Person je gesehen zu haben (Stichwort BMI). Ganz unabhängig davon, wie es zustande gekommen ist, wird sogar teilweise noch empfohlen, einfach abzunehmen. Ich finde das wirklich schlimm.


    Ansonsten schließe ich mich an: es würde mich interessieren, wie es ausgeht und hoffe, dass die hier im Forum gemachten Erfahrungen im Umgang mit dir, Adonna, sich nicht auch in der Haltung des Amtsarztes widerspiegeln. Ansonsten sind die Gewerkschaften und Personalräte sicher auch geeignete Ansprechpartner.

  • Aber bei Übergewicht hat plötzlich jeder eine Meinung und Haltung, ohne die Person je gesehen zu haben (Stichwort BMI). Ganz unabhängig davon, wie es zustande gekommen ist, wird sogar teilweise noch empfohlen, einfach abzunehmen. Ich finde das wirklich schlimm.

    ...ja natürlich habe ich eine Meinung...ich hab den scheiß nämlich auch hinter mir..zwar damals noch vor 2013..aber ich wurde auch erst nur angestellt...ich hab dann nach erfolgter Gewichtsabnahme selbst bei der bezreg nachgefragt wann ich zur Wiedervorstellung zum Amtsarzt könnte.

    Das war völlig entspannt..ich bekam einen zeitnahen Termin.

    Voraussetzung BMI unter 30 ..Blutwerte hab ich direkt alle mitgebracht vom Hausarzt..ich wollte sofort wissen was entschieden wird..


    Ich würde mich ehrlich freuen, wenn es mittlerweile anders liefe...Daher bin ich gespannt wie es heute aussieht.

  • ...ja natürlich habe ich eine Meinung...ich hab den scheiß nämlich auch hinter mir..zwar damals noch vor 2013..aber ich wurde auch erst nur angestellt...ich hab dann nach erfolgter Gewichtsabnahme selbst bei der bezreg nachgefragt wann ich zur Wiedervorstellung zum Amtsarzt könnte.

    Das war völlig entspannt..ich bekam einen zeitnahen Termin.

    Voraussetzung BMI unter 30 ..Blutwerte hab ich direkt alle mitgebracht vom Hausarzt..ich wollte sofort wissen was entschieden wird..


    Ich würde mich ehrlich freuen, wenn es mittlerweile anders liefe...Daher bin ich gespannt wie es heute aussieht.

    Ohne jetzt auf deine persönliche Situation Bezug zu nehmen, denn die kenne ich ja nicht genauer. Gut, dass du drangeblieben bist!


    Diese zusätzliche Belastung, dass manche sich dann auf ein Gewicht herunterhungern, ohne die hinterliegenden Ursachen zu bearbeiten oder sich dadurch psychisch zu schaden, kann auch nicht im Sinne des Erfinders sein. BMI-Grenzen sind willkürlich, denn sie berücksichtigen die Körperzusammensetzung nicht. Mir tut jede/r leid, der sich da früher vom Amtsarzt abkanzeln lassen musste.

    Besonders ärgert mich, dass das Gewicht so im Fokus steht, während sich ansonsten jeder zuschütten und zuqualmen könnte, wie er will, was mindestens genauso gesundheitsschädlich sein kann. Aber das kann man ja leider so schlecht sehen.

  • Besonders ärgert mich, dass das Gewicht so im Fokus steht, während sich ansonsten jeder zuschütten und zuqualmen könnte, wie er will, was mindestens genauso gesundheitsschädlich sein kann.

    Genauso schlimm finde ich, dass viele sich nicht trauen, psychotherapeutische Hilfe zu beanspruchen, dazu gab es ja auch schon viele Diskussionen hier.

  • Zitat meines Amtsarztes damals „Für die Verbeamtung sind Sie knapp an zu fett vorbei. Sie haben einen BMI von 31!“.


    Damals hatte ich tatsächlich ein wenig Bauch, aber im Rahmen der noch in Ordnung war und insgesamt war ich zu der Zeit schon sportlicher unterwegs (3x10 Klimmzüge waren regulär im Training inbegriffen und wurden geschafft). Meine Reaktion darauf war, dass ich ihm wortlos meinen letzten Lauf auf der garmin App gezeigt habe und das Ganze mit der offiziellen Ergebnisliste von einem Ultralauf digital validiert hab (den ich zwei Wochen vorher als 2. von 62 in meiner Altersklasse, 25-30, abgeschlossen habe). Er war dann doch sehr erstaunt über meine HF etc bei den Höhenmetern. Eine Entschuldigung Hand von dem Sack nicht.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Als ehemalige Übergewichtige bzw. Eine, die dauerhaft aufpassen muss, dass ihr Gewicht im Rahmen bleibt, sehe ich die Sache etwas anders. Mir hat damals (vor über 25 Jahren) das Ziel "Verbeamtung" sehr geholfen, dass ich schon vor dem 1. Besuch beim Amtsarzt mein Gewicht von BMI35 auf leicht über BMI25 reduzieren konnte. Alle Bekannten/ Kollegen, die wegen ihres Gewichts das OK des Amtsarztes erst einmal nicht bekamen, haben es in den Folgejahren geschafft abzunehmen und dann verbeamtet zu werden. Der Druck hat die Disziplin zum Durchhalten erhöht.


    Ja, ich weiß, dass Übergewicht viele Ursachen hat, auch meine eigenen Ursachen dafür kenne ich. Aber deshalb pauschal zu sagen "Ich kann nicht abnehmen, weil ..." ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Vielmehr sollte man an den Problemen arbeiten und dadurch sein Gewicht in einen gesunden Bereich bringen. Der Druck durch die Verbeamtung kann dabei Unterstützung sein. Niemand verlangt, dass man innerhalb kürzester Zeit schlank werden muss, zumindest zu meiner Zeit nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das heute anders ist.

  • Ich glaube auch, dass es heute anders ist, ABER trotzdem glaube ich, dass es mit einem BMI von über 40 schwer wird.

    Damals war die magische Grenze die 30.


    Ich kenne daher beide Seiten.

    Auch die ungleiche Bezahlung. Ich bin schon sehr froh, dass es letztendlich mit dem BMI und somit auch mit der Verbeamtung geklappt hat.

    Aber bescheuert ist es natürlich. Niemand kontrolliert später mehr wie viel du wiegst . Es geht nur um den einen Tag...😤

  • Da meine Erfahrungen auch bereits älter sind, habe ich mich bisher zurück gehalten. Aber 2002 wurde mein BMI von 26 angemahnt (alles andere war in Ordnung, ich wurde ohne Probleme verbeamtet).


    An das habe ich mich immer wieder zurück erinnert. Meine Erfahrungen mit Kollegen mit hohem BMI, sie fehlen kaum im Unterricht. Eine Kollegin mit geschätztem BMI über 40 wurde regulär pensioniert. Die anderen beiden (schätze BMI um 35) sind über 50 Jahre alt. Alle arbeiten Vollzeit. Jüngere, schlankere Kollegen haben dagegen Bandscheibenvorfälle, Knieprobleme usw., fehlen immer wieder auch längere Zeit. Das Gewicht allein sagt nicht viel aus. Es gibt viele Gründe dafür. Letztendlich ist es Spekulation.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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