Verbeamtung trotz Übergewicht? Gehalt ohne Verbeamtung?

  • Tja da sprach wohl der Idealist in mir. Man wird ja noch träumen dürfen...

    Darfst du selbstredend. Ein klein wenig Idealismus ist gut, um nicht alles als gegeben hinzunehmen, zu viel davon angesichts der schulischen Realitäten aber ungesund. Mit denen musst du schließlich am Ende umgehen können, selbst wenn idealistische Lösungen völlig utopisch wären und die realistisch möglichen Lösungswege sämtlich unbefriedigend bleiben. Am Ende ist der Weg zur Veränderung meines Erachtens die gesunde Mischung aus etwas (gesundem) Idealismus und viel Realismus, um mit den Gegebenheiten umgehen und diese angehen und gestalten zu können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Als ich vor 20 Jahren....

    Wie du schon sagtest: Das war vor 20 Jahren und damit noch unter ganz anderer Rechtslage. Damals musste noch mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Eintreten einer früheren DU oder längere Krankheitsepisoden auszuschließen sein. Dementsprechend pingelig konnten die zugehörigen Untersuchungen ablaufen.

  • Ich habe den Eindruck, das kommt immer sehr auf die Person an, die einen untersucht. Als ich vor 20 Jahren das Bundesland wechselte und schon lange verbeamtet war (mein BMI stellt keine Gefahr dar), hackte der Amtsarzt auf irgendwelchen Bakterien im Urin herum, die beim anschließenden Arztbesuch bei meinem Hausarzt (eine halbe Stunde oder Stunde später) gar nicht gefunden wurden... Ich musste deswegen nochmals antanzen und habe ein schweres Antibiotikum geschluckt, damit nur ja nichts gefunden wurde. Völlig unnötig wahrscheinlich, ich hatte auch keine Beschwerden. Dass ich deswegen da nochmals hin musste, finde ich schon stark übertrieben. Außerdem war ich ja schon verbeamtet.

    Nur mal so anekdotisch...Es gibt auch Situationen, mit denen rechnet man eigentlich nicht.

    Vor 20 Jahren galt aber noch eine andere Rechtslage. Hoffentlich hat sich das also inzwischen trotz der Trägheit des Systems geändert, auch wenn es - leider- immer darauf ankommt, wer das Gegenüber ist, wie es tickt, wie es einem gelingt dieses anzusprechen, was man womöglich unbewusst antriggert (positiv wie negativ), etc.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wie du schon sagtest: Das war vor 20 Jahren und damit noch unter ganz anderer Rechtslage. Damals musste noch mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Eintreten einer früheren DU oder längere Krankheitsepisoden auszuschließen sein. Dementsprechend pingelig konnten die zugehörigen Untersuchungen ablaufen.

    Stimmt. In BY damals mussten wir einen Aids-Test machen vor dem Ref. Das gibt es glaube ich auch nirgendwo mehr.

  • Können eigentlich Lehrkräfte, denen die Verbeamtung wegen eines zu hohen BMIs abgelehnt wurde, diese nochmals beantragen, wenn sich die Bestimmungen geändert haben, bzw. wenn sie Gewicht verloren haben?

  • Können eigentlich Lehrkräfte, denen die Verbeamtung wegen eines zu hohen BMIs abgelehnt wurde, diese nochmals beantragen, wenn sich die Bestimmungen geändert haben, bzw. wenn sie Gewicht verloren haben?

    Ja, ich kenne jemanden, der zunächst wegen zu hohen BMIs nur angestellt wurde (war vor 2013). Es gab dann einige Zusatztermine beim Amtsarzt, bei denen gezeigt werden sollte, dass ein geringeres Gewicht erreicht wurde. Das Abnehmen hat jedoch leider immer nur über kurze Phasen hinweg geklappt und das reichte dem Amtsarzt (oder dem Land?) nicht. Nach dem Urteil von 2013 kam dann ein Schreiben, dass die Verbeamtung nun doch vollzogen wird wegen der geänderten Rechtslage.

  • Ja, ich kenne jemanden, der zunächst wegen zu hohen BMIs nur angestellt wurde (war vor 2013). Es gab dann einige Zusatztermine beim Amtsarzt, bei denen gezeigt werden sollte, dass ein geringeres Gewicht erreicht wurde. Das Abnehmen hat jedoch leider immer nur über kurze Phasen hinweg geklappt und das reichte dem Amtsarzt (oder dem Land?) nicht. Nach dem Urteil von 2013 kam dann ein Schreiben, dass die Verbeamtung nun doch vollzogen wird wegen der geänderten Rechtslage.

    Das finde ich gut, dass das möglich ist.

  • Können eigentlich Lehrkräfte, denen die Verbeamtung wegen eines zu hohen BMIs abgelehnt wurde, diese nochmals beantragen, wenn sich die Bestimmungen geändert haben, bzw. wenn sie Gewicht verloren haben?

    Das wäre sicherlich eine gute Frage für eine Gewerkschaft. Größtes Problem dürfte die Altersgrenze sein, die viele inzwischen überschritten haben, die das vor 2013 noch betroffen hat. Darüber hinaus kann es inzwischen andere Gesundheitsprobleme geben, die auch nach heutiger Rechtslage eine Neuverbeamtung ausschließen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • chilli schreibt:

    Zitat

    Der Unterschied ist aber der Anspruch auf volle Stundenzahl (oder die Stundenzahl, die du willst), keine Befristung, usw.

    aber:

    Zitat

    Der Arbeitgeber hat den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen. Eine Garantie auf Rückkehr auf einen Vollzeitarbeitsplatz gibt es jedoch nicht, wenn es sich um eine unbefristete Teilzeit gehandelt hat.

    http://www.rund-ums-geld-im-oe…/teilzeit_allgemeines_rug


    Auch bei einer Vollzeitstelle kann der tarifbeschäftigte Planstelleninhaber bei Vorliegen von Gründen (etwa: kein Bedarf) per Änderungskündigung auf Teilzeit gesetzt werden. Durchaus keine theoretische Möglichkeit - in den 90er Jahren in den Neuen Bundesländern breitflächig praktiziert...(Tarifparteien hatten sich zudem global auch darauf geeinigt - schon war es verbindlich für die TBs)

  • Auch bei einer Vollzeitstelle kann der tarifbeschäftigte Planstelleninhaber bei Vorliegen von Gründen (etwa: kein Bedarf) per Änderungskündigung auf Teilzeit gesetzt werden. Durchaus keine theoretische Möglichkeit - in den 90er Jahren in den Neuen Bundesländern breitflächig praktiziert...(Tarifparteien hatten sich zudem global auch darauf geeinigt - schon war es verbindlich für die TBs)

    Ich kenne die Rechtsverhältnisse in den 90er Jahren nicht genau, aber auch eine Änderungskündigung unterliegt den für Kündigungen entsprechenden Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes. Wenn wir mal personen- oder verhaltensbedingte Kündigungen außer Acht lassen - für die man wahrscheinlich ohnehin direkt kündigen und keine Änderungskündigung anstreben würde - dann kommen nur noch betriebsbedingte Kündigungsgründe in Frage. Bei Lehrkräften im öffentlichen Dienst fallen mir kaum betriebliche Ursachen ein, die überhaupt die Kündigung rechtfertigen könnte. Insofern empfinde ich das schon als eher theoretisches Konstrukt, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

  • Seph: Genereller Lehrerüberhang wäre z.B. so eine betriebliche Ursache (damals in den neuen Bundesländern haben die Länder ja Bedarfskündigungen von tarifbeschäftigten Planstelleninhabern angekündigt, falls die Gewerkschaften sich einem 80% AZ/Entlohnungs-Tarifvertrag verweigern würden)...in anderen Teile der öffentlichen Verwaltung auch Dienststellenschließungen (z.B. wegen Privatisierung)


    Und damals war noch BAT ....es gibt heute aber arbeitsrechtlich keinen privilegierten Kündigungsschutz mehr für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst (mit TVL/TVöD abgeschafft)

  • Man sollte auf jeden Fall sicherstellen, dass man rechtzeitig vor dem Amtsarztprozedere sicherstellt über ausreichenden Rechtschutz zu verfügen, entweder über die Mitgliedschaft in einem Berufsverband der diesen gewährt oder eine RS Versicherung die entsprechende Klagen abdeckt. Ggf. sollte man sich nicht scheuen, ein entsprechendes Klageverfahren auch zu führen. Es ist nicht so, dass man deswegen gleich einen roten Reiter an der Personalakte hat und einem dies im weiteren Verlauf im Wege steht. Das sollte man wissen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Seph: Genereller Lehrerüberhang wäre z.B. so eine betriebliche Ursache (damals in den neuen Bundesländern haben die Länder ja Bedarfskündigungen von tarifbeschäftigten Planstelleninhabern angekündigt, falls die Gewerkschaften sich einem 80% AZ/Entlohnungs-Tarifvertrag verweigern würden)...in anderen Teile der öffentlichen Verwaltung auch Dienststellenschließungen (z.B. wegen Privatisierung)


    Und damals war noch BAT ....es gibt heute aber arbeitsrechtlich keinen privilegierten Kündigungsschutz mehr für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst (mit TVL/TVöD abgeschafft)

    Privatisierung würde ich noch verstehen, aber Lehrerüberhang? Bevor damit eine betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt würde, dürfte ja im ganzen Bundesland kein neuer Lehrer eingestellt werden an irgendeiner Schule, weil sonst die gekündigte Person ja zu dieser Stelle erst zu versetzen wäre.

    Denke sowas ist heute ausgeschlossen

  • Nun liest man im Internet, dass man ab einem BMI von 35 für die Verbeamtung abgelehnt wird. Gibt es damit Erfahrung?
    Mein BMI liegt weit darüber, ich habe jedoch keinerlei Krankheiten oder Beschwerden.


    Diese Faustregel gibt es nicht, früher galt das mal ab 25 oder 30. Bei einem BMI von über 35 ist es aber zu erwarten, dass die entsprechenden Werte "nicht so gut sind" , sprich Cholesterin etc., und daraus wird dann entsprechend das Risiko für die Verbeamtung abgeleitet.

  • Und damals war noch BAT ....es gibt heute aber arbeitsrechtlich keinen privilegierten Kündigungsschutz mehr für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst (mit TVL/TVöD abgeschafft)

    Das ist auch nicht nötig. Das deutsche Kündigungsschutzgesetz ist bereits relativ stark und führt mögliche Kündigungsgründe bzw. deren Kategorien abschließend auf.


    Genereller Lehrerüberhang wäre z.B. so eine betriebliche Ursache (damals in den neuen Bundesländern haben die Länder ja Bedarfskündigungen von tarifbeschäftigten Planstelleninhabern angekündigt, falls die Gewerkschaften sich einem 80% AZ/Entlohnungs-Tarifvertrag verweigern würden)...in anderen Teile der öffentlichen Verwaltung auch Dienststellenschließungen (z.B. wegen Privatisierung)

    kleinerfetterFrosch wies ja bereits auf die Schwierigkeiten hin, die bei betriebsbedingten Kündigungen von Lehrkräften bestehen. Bei Schließungen sehr spezialisierter Dienststellen ist das natürlich möglich, insofern passt dein Beispiel dort durchaus.

  • Ich stimme zu, dass es am Ende wahrscheinlich sehr auf den Amtsarzt ankommt, weil es eben (unverständlicherweise) scheinbar keine einheitlichen Grundlagen gibt. Meine Amtsärztin hat damals ewig lange auf einem Leberwert rumgeritten, der am oberen Spektrum des Normbereichs (!) lag, und mich monatelang Blutbilder erbringen lassen, weil sie sehen wollte, dass der Wert stabil ist. Mein Hausarzt fand das völlig albern und im Endeffekt hat es die Verbeamtung deutlich verzögert. In meinem Bekanntenkreis war ich auch die Einzige, deren Amtsarzt überhaupt Blutbilder erstellt hat.


    Dafür war mein (damals noch deutlich sichtbares) Lipödem bei BMI 27 kein Problem und wurde gar nicht thematisiert. Hierzu muss ich sagen: ich hab mich 2 Jahre später operieren lassen, weil das definitiv perspektivisch zum Problem im Job geworden wäre und ich die Einschränkungen bereits deutlich gemerkt habe.

  • Laut Beihilfe und diversen anderen Quellen spricht man bei einem BMI von unter 35 von Adipositas ersten Grades. Diese stellt keinen Grund dar, die Verbeamtung zu verweigern. Anders ist es mit Adipositas zweiten/dritten Grades ab einem BMI von 35. Dies stellt durchaus einen Grund dar die Verbeamtung zu verweigern, da man davon ausgeht, dass es absehbar ist, dass es gesundheitliche Probleme geben wird.

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