Soweit wird es vermutlich nicht kommen. Wie Alasam und übrigens auch Theatralica gleich im 2. Beitrag bereits dankenswerterweise festgehalten haben, hat sich die Rechtsprechung zur gesundheitlichen Eignung 2013 radikal geändert. Das reine Vorliegen von Übergewicht dürfte inzwischen nicht mehr zur Ablehnung der Verbeamtung führen können.
Nun, ich denke da kann ich erst mal nur abwarten, was der Amtsarzt sagt. Ich bin gespannt, aber auch beunruhigt.