Wer als tarifbeschäftigter über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, jedoch mit erreichen der Regelaltersgrenze die Rente beantragt muss sich auf Neuerungen im Krankheitsfall einstellen. Sowohl Rente als auch ein Gehalt zu beziehen mach einen für diese Zeit zum doppelten Gehaltsempfänger. Aufgepasst jedoch bei Krankheit! Wer in diese Kategorie fällt hat nach Entgeltfortzahlungsgesetz zwar Anspruch auf Lohnfortzahlung (6 Wochen), jedoch keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Denn jetzt zahlt man auch nur noch einen verringerten Beitragssatz in dem eben diese Leistung nicht mehr eingeschlossen ist. Dementsprechend ist auch keine betriebliche Eingliederung nach dem Hamburger Modell mehr möglich.
Wer dennoch in einem solchen Fall wiedereingegliedert werden möchte, kann natürlich statt dessen eine stufenweise ansteigende Teilzeit für einen gewissen Zeitraum verweinbaren. Ein Angebot, dass bei dem derzeitigen Lehermangel sicherlich gerne von der Dienststelle angenommen wird. Um Schwierigkeiten bei der Zahlung zu vermeiden sollte diese Vereinbarung jedoch vor Beginn getroffen werden.