Es reicht ja schon, wenn Dir durch Online Betrug das Konto leer geräumt wird. Bis zur Klärung der Schuldfrage und ob Du gegenüber der Bank einen Erstattungsanspruch hast, ist die Fahrt gelaufen bzw. nicht gelaufen. Die Klärung der Frage, wer dann gegenüber den Eltern haftet wird wahrscheinlich in einem nie endenden Rechtsstreit geklärt. Nein Danke! Wenn Schule möchte, dass ich als Lehrkraft so etwas durchführe, dann muss sie auch den erforderlichen Rahmen zur Verfügung stellen. Sonst muss ich leider sagen "geht nicht".
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Es reicht ja schon, wenn Dir durch Online Betrug das Konto leer geräumt wird. Bis zur Klärung der Schuldfrage und ob Du gegenüber der Bank einen Erstattungsanspruch hast, ist die Fahrt gelaufen bzw. nicht gelaufen. Die Klärung der Frage, wer dann gegenüber den Eltern haftet wird wahrscheinlich in einem nie endenden Rechtsstreit geklärt. Nein Danke! Wenn Schule möchte, dass ich als Lehrkraft so etwas durchführe, dann muss sie auch den erforderlichen Rahmen zur Verfügung stellen. Sonst muss ich leider sagen "geht nicht".
Ich finde es auch vollkommen in Ordnung, wenn man es nicht macht. Aber man muss auch fairerweise sagen, dass einem nicht einfach durch online-Betrug das Konto leer geräumt wird. Wenn ich fremde Gelder verwalte, sollte ich schon über die Kompetenz verfügen, dass sicher zu gestalten. Notfalls wird das Konto halt offline geführt. Oder man setzt einfach das Tageslimit entsprechend niedrig an.
Gleiches Problem hast du aber auch, wenn du Geld für den nächsten Ausflug einsammelst und dir jemand auf dem Hinweg die Brieftasche klaut.
Letztlich muss jeder selber wissen, ob er das Risiko eingehen möchte. Ich habe volles Verständnis für jeden, der das nicht machen möchte. Aber es kam teilweise so rüber als ob es total falsch wäre oder man schon mit einem Bein im Gefängnis ist. Wenn man selber bereit ist, die entsprechenden Risiken zu tragen, war das Verfahren für mich früher ok. Über das Schulkonto, was bei uns jetzt Pflicht ist, ist es natürlich besser.
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Nun - ich konnte bislang immer bei der Volksbank ein Namenskonto eröffnen, das zwar auf meinen Namen lief, jedoch über den Zusatz "Klassenkonto der Klasse... XYZ-Schule" gebührenfrei war.
So ein Konto, auf das Eltern relativ hohe Beiträge einzahlen - teilweise in Raten über Jahre - ist rechtlich eine heikle Sache. Die Schule und auch Lehrer dürfen keine "Schwarzen Kassen" führen. Das Konto müsste eigentlich von Eltern verwaltet werden. Wenn man dann jedoch als Lehrer die Fahrt organisiert und wegen jedem Betrag beim Elternvertreter betteln muss, damit dieser den Betrag rechtzeitig überweist, begibt man sich gerne wieder in die Grauzone - zumal ich als Lehrer gegenüber säumigen Zahlern andere Mittel einsetzen kann, als ein Elternteil.
Um rechtssicher handeln zu können, müsste man eigentlich einen Verein zur Förderung der Abschlussfahrt der Klasse.... usw" gründen - mit Satzung, Kassenprüfer, Vorstand usw. - aber wer tut sich das an?
BTW: Neues Urteil: Die Schule darf keinen umsatzsteuerfreien Kuchenverkauf anbieten. Das dürfen nur Eltern als Privatpersonen.
Im Prinzip gilt diese Regelung auch für den Verkauf von gebastelten Produkten auf dem Weihnachtsmarkt zur Finanzierung der Klassenfahrt.
Ich bin gespannt, wann der erste Kollege wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird -
Das Konto müsste eigentlich von Eltern verwaltet werden.
Wird bei uns in den meisten Fällen so gemacht, das Konto was ich verwalte verwalte ich auch als Mutter, nicht als Lehrerin und darüber läuft die Abrechnung der Klassenfahrt.
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Wird bei uns in den meisten Fällen so gemacht, das Konto was ich verwalte verwalte ich auch als Mutter, nicht als Lehrerin und darüber läuft die Abrechnung der Klassenfahrt.
Das verstehe ich nicht. Du bist doch nicht die Mutter einer deiner Schüler
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Bei dem letzten Angebot für eine Kursfahrt ging es um 10€ pro Person.
Ja, und? Natürlich kosten Dienstleistungen Geld. Wenn man sieht, wie viel Ärger, Aufwand und Mühe man damit sparen kann, ist es das doch wert.
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Ja, und? Natürlich kosten Dienstleistungen Geld. Wenn man sieht, wie viel Ärger, Aufwand und Mühe man damit sparen kann, ist es das doch wert.
...zumal die Eltern diesen Aufwand bezahlen. Bzw. die ARGE...
Ich finde die Idee jedenfalls verlockend und wusste bislang nicht, dass es sowas gibt.
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...zumal die Eltern diesen Aufwand bezahlen. Bzw. die ARGE...
Ja, diejenigen, die die Leistung in Anspruch nehmen, zahlen dafür. Passt doch.
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Wenn man will geht viel. Ich wollte mit meiner Argumentation auch nur diejenigen Starken, die schlichtweg Nein sagen. Warum? Weil in meiner Schulgruppe und meinem Bundesland wir neben den GS Kollegen die schlechteste Bezahlung bei gleichzeitig schlechtester Schüler : Lehrer Ratio bei gleichzeitig höchstem Stundendeputat 28h) haben. Zusätzlich soll zieldifferent unterrichtet werden. Zu allem Überfluss gibt es dann noch den 132c der dazu führt, dass mittlerweile einige Schulen zusätzlich den Hauptschulbildungsgang vorhalten ohne für diesen zusätzlichen Aufwand eine hinreichende Entlastung zu erreichen. Wir sind an einem Punkt, wo man Stopp Signale setzen muss. Eines dieser Stoppsignale wäre zu sagen, dass man sich wirklich nur noch aufs Kerngeschäft konzentriert. Für Klassenfahrten gibt's eigentlich keine Ressourcen. Wenn Schule dann dennoch auf Klassenfahrten besteht, dann ist das in NRW eine Dienstpflicht. Die Dienstpflicht endet jedoch bei der Erwartungshaltung, dass ich meine privaten Konten zur Verfügung stelle oder auf eigenem Namen irgendwelche Konten eröffne. Man einer mag das anders sehen, ich bitte jedoch um Verständnis für die Kollegen die Nein sagen.
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Treuhandkonto, dass durch die Eltern geführt wird!
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Wenn man will geht viel. Ich wollte mit meiner Argumentation auch nur diejenigen Starken, die schlichtweg Nein sagen.
Da bin ich vollkommen bei dir. Die Länder kommen ihren Pflichten als Arbeitgeber in vielen Bereichen nicht nach. Ebenso die Kommunen als Schulträger. Ich habe volles Verständnis für jeden, der dann solche Sachen ablehnt. Aber wenn ich mich entscheide, dass ich es gerne möchte und ein solches Konto nicht verboten ist, ist durchaus akzeptabel.
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