Wie geht ihr mit Geld für Klassenfahrten um?

  • So verwalte ich meistens Geld für Klassenfahrten 53

    Das Ergebnis ist nur für Teilnehmer sichtbar.

    Jetzt bin ich gespannt... Bitte das nennen, wie ihr es bislang gemacht habt.

  • Ich weise nur kurz darauf hin, dass viele Lehrkräfte tatsächlich glauben, die von z.B. Sparkassen angebotenen "Klassenkonten" wären Treuhandkonten. Das könnte die Umfrage hier etwas verzerren ;)

  • Einige scheinen ja ein Schulkonto zu haben. Ich frage mich, wo die Stimmen sind, die in anderen Threads schrieben, Geld privat zu verwalten. Da hätte mich mal der Anteil interessiert...

  • Es fehlt die Antwortmöglichkeit „Ich mache keine Klassenfahrten, weil es bei uns ander Schule deine adäquate Möglichkeit zur Verwahrung der Gelder gibt.“ Zwinkerschmeilie.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich weise nur kurz darauf hin, dass viele Lehrkräfte tatsächlich glauben, die von z.B. Sparkassen angebotenen "Klassenkonten" wären Treuhandkonten. Das könnte die Umfrage hier etwas verzerren ;)

    Wir haben bei uns tatsächlich Konten mit dem Vermerk auf fremde Rechnung / Klassenkonto geführt. Das waren natürlich keine klassischen Treuhandkonten waren aber relativ sicher.

  • Es fehlt die Antwortmöglichkeit „Ich mache keine Klassenfahrten, weil es bei uns ander Schule deine adäquate Möglichkeit zur Verwahrung der Gelder gibt.“ Zwinkerschmeilie.

    Hatte ich auch erst überlegt... Aber ich fand es dann zu viel. Es gibt ja sicher auch Leute, an denen dieser Klassenfahrtenkelch ganz vorüber geht, die sind in dieser Studie dann leider nicht erfasst 8)

  • Es gibt ja sicher auch Leute, an denen dieser Klassenfahrtenkelch ganz vorüber geht, die sind in dieser Studie dann leider nicht erfasst

    Rightiright. Aber genau jene, die wegen der mangelnde Geldverwahrung nicht fahren, fände ich interessant. Ich befürchte, es sind sehr, sehr wenig.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich weise nur kurz darauf hin, dass viele Lehrkräfte tatsächlich glauben, die von z.B. Sparkassen angebotenen "Klassenkonten" wären Treuhandkonten. Das könnte die Umfrage hier etwas verzerren ;)

    Zumindest steht es bei mir auch auf jedem Kontoauszug und im Konto der Sparkasse so hinterlegt. Also warum sollten sie das dann nicht sein?

  • Der Friedrich-Verlag schreibt, man könne auch ein Konto des Schulträger nutzen. Und:


    Fragen Sie Ihren Reiseanbieter nach einem speziellen Klassenfahrt-Kundenkonto. Etliche Anbieter stellen es kostenlos zur Verfügung, wenden sich direkt an die Eltern und sammeln das Geld ein. Lehrkräfte erhalten dabei Einsicht auf das Kundenkonto und können so sehen, wer bereits bezahlt hat. Ein weiterer Vorteil: Die Anbieter rechnen die Kosten im Wege des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) direkt mit der ARGE ab. Die Vorgaben der DSGVO werden dabei eingehalten. Ein entsprechender Vordruck steht zur Verfügung und ist von den Erziehungsberechtigten bzw. den SchülerInnen ab 18. Lebensjahr auszufüllen.


    Klingt grandios!


    Quelle:

    https://www.friedrich-verlag.d…einsammeln-und-verwalten/

  • Zumindest steht es bei mir auch auf jedem Kontoauszug und im Konto der Sparkasse so hinterlegt. Also warum sollten sie das dann nicht sein?

    Du wirst sicher nicht erwarten, dass ich ohne Vorliegen des Vertrags beurteilen kann, ob du wirklich ein sogenanntes Ander-Konto einrichten konntest oder ob dies - wie mir eben von mehreren Banken angeboten wurde mit der Aussage, man richte Anderkonten nur noch für RAs, Notare u.ä. ein - ein Privatgirokonto ist, was nur das Label "Klassenkonto" führt.


    Das klingt am Ende etwas nach Haarspalterei und das Führen eines Klassenkontos ist schon einmal besser als die Nutzung des eigenen Gehaltskontos. Dennoch ist es entscheidend, wem die darauf liegenden Gelder wirtschaftlich zuzuschreiben sind, solange sie auf dem Konto liegen. Damit meine ich explizit keine Schuldverhältnisse.

  • Wie gesagt, da steht mein Name und wortwörtlich dahinter "Treuhand" auf den Auszügen und im System ist es unter Klassenkonto (komplett ohne Namen) zu finden.


    Also da brauchen wir nicht streiten, das ist so deutlich kenntlich gemacht, dass es nicht mein Geld ist und deshalb brauchten sie ja auch eine Bescheinigung der Schule dafür.

  • Ich finde das durchaus auch weiterhin bedenkenswert. Zwar ist es möglich, offene Treuhandkonten einzurichten und diese durch "Treuhand" zu kennzeichnen, der Bank gegenüber ist dann aber auch Name und Anschrift des Auftraggebers anzugeben. Welche natürliche Person hast du denn der Bank als Treuegeber angegeben? Würde es sich wiederum um ein verdecktes Treuhandkonto handeln, so wärst du als Privatperson der Bank gegenüber voll haftbar.

  • und das Führen eines Klassenkontos ist schon einmal besser als die Nutzung des eigenen Gehaltskontos.

    Wenn man zum Gehaltskonto ein extra Unterkonto eröffnet, sind alle Ein- und Ausgänge strikt voneinander getrennt, so als ob man ein ganz anderes Konto bei einer anderen Bank hätte und man kann alles exakt nachweisen. Es gibt auch getrennte Kontoauszüge dazu.


    Sehe da jetzt nicht so den Unterschied zu "Ich gehe zur Sparkasse und eröffne dort ein neues Konto für die Klasse".

  • Ich finde das durchaus auch weiterhin bedenkenswert. Zwar ist es möglich, offene Treuhandkonten einzurichten und diese durch "Treuhand" zu kennzeichnen, der Bank gegenüber ist dann aber auch Name und Anschrift des Auftraggebers anzugeben. Welche natürliche Person hast du denn der Bank als Treuegeber angegeben? Würde es sich wiederum um ein verdecktes Treuhandkonto handeln, so wärst du als Privatperson der Bank gegenüber voll haftbar.

    Ich glaube, dass du mit deiner Argumentation weit über das Ziel hinausschießt. Es ist vollkommen ausreichend das Konto mit dem Hinweis "fremde Rechnung" und der Angabe des wirtschaftlich Begünstigten zu versehen. Du brauchst kein klassisches Anderkonto.

    Letztlich geht es ja vor allem darum, dass wenn dir etwas zustößt die Gelder eindeutig als fremde Gelder zu identifizieren sind. Beim klassischen Anderkonto sind ja auch andere Aspekte wichtig. Beispielsweise, dass der Besitzer sie zu bilanzieren hat, auch wenn er keinen Zugriff darauf hat. Teilweise werden auch Einschränkungen vereinbart, welche Ausgaben möglich sind oder nicht.

    Natürlich ist ein Schulkonto die bessere Lösung. Aber das andere ist jetzt auch nicht der Weltuntergang. Und solange die Schulbehörde es zulässt, würde ich es auch nicht so kritisch sehen.

  • PS: Nur beim Anderkonto sind die darauf befindlichen Guthaben auch aus der Insolvenzmasse auszusondern, wenn es zur Insolvenz kommt. Bei anderen Formen von Treuhandkonten kann das dort befindliche Guthaben in das Vermögen des Kontoinhabers einfließen und gepfändet werden.


    Das spielt z.B. bei WEGs eine Rolle, hier gab es z.B. 2016 einen größeren Fall der Veruntreuung, bei der eine Bonner Wohnungsverwaltung massiv Gelder von Wohnungseigentümern über solch ein Konto veruntreut hat, die dann mit Insolvenz weg waren.


    Was ich damit sagen möchte: Warum sollte man sich diese unsaubere Form der nur scheinbaren Trennung von Privatvermögen und dienstlich zu verwaltenden Geldern denn antun? Dafür gibt es Schulkonten!

    Wenn man zum Gehaltskonto ein extra Unterkonto eröffnet, sind alle Ein- und Ausgänge strikt voneinander getrennt, so als ob man ein ganz anderes Konto bei einer anderen Bank hätte und man kann alles exakt nachweisen. Es gibt auch getrennte Kontoauszüge dazu.


    Sehe da jetzt nicht so den Unterschied zu "Ich gehe zur Sparkasse und eröffne dort ein neues Konto für die Klasse".

    Das Problem ist - wie oben beschrieben - die Stellung der dort liegenden Gelder als Privatvermögen. Daran ändern auch getrennte Kontoauszüge nichts.


    PS: Tom123 siehe Antwort hier. Warum sollte man sich als Beamter in ein solches Konstrukt der unsauberen Trennung von Privatvermögen und dienstlichen Geldern begeben?

  • PS: Tom123 siehe Antwort hier. Warum sollte man sich als Beamter in ein solches Konstrukt der unsauberen Trennung von Privatvermögen und dienstlichen Geldern begeben?

    Bei Konten mit fremder Rechnung wird das Geld in der Regel an den wirtschaftlich begünstigten Ausgezahlt. Auch bei einer Pfändung ist es eigentlich außen vor, wenn Du nachweisen kannst, dass das nicht dein Geld ist.


    Grundsätzlich bin ich bei dir. Aber wenn warum auch immer nicht möglich ist ein Schulkonto zu nutzen, ist es als Alternative jetzt nicht so schlimm. Da passieren viele andere Dinge, die deutlich kritischer sehe. Beispielsweise das Führen der Klassenkasse durch die Lehrkraft, unsaubere Abrechnungen von Ausflügen, etc.. Ich sehe es beispielsweise immer wieder das Ausgaben für Kinder, die nicht dabei waren (krank wurden etc.), auf alle umgelegt werden. Das ist aber so einfach nicht möglich.

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