NRW Verschriftlichung/Stundenentwurf UB Bewertung in NRW

  • HI,

    ich habe da mal eine verrückte Frage:


    Gibt es eine Rechtsgrundlage wie oder ob überhaupt die Verschriftlichung der UB-Stunde vom FL bewertet werden darf? IN NRW!!!
    (Mir ist schon klar, dass ich die Verschriftlichung als Chance, mich diesbezüglich zu verbessern sehen sollte, im Hinblick auf die Verschriftlichung der UPP-Stunden.)


    Ich komme auf die Frage, weil in Bremen dies festgelegt ist (oder war) und x% der Langzeitbeurteilung des FL ausmacht(e). Dies berichtete mir mein Freund aus Bremen, der einen Referendariat ausgebildet hat der die Einstellung hatte: Ich spare mir die Arbeit für die Verschriftlichungen für die 10 UBs und liefere nur jeweils den tabellarischen Stundenverlauf und kalkuliere die x% Verschlechterung meiner Note ein.


    Mein erster Gedanke, ich beneide die coole Socke :rotwerd: (ich würde mich der Chance nicht berauben wollen und wenn ich das Ziel der Stunde formuliere bringt mir das wirklich was für die weitere Planung), aber die Wertigkeit für die LAA-Ausbildung in NRW würde mich seit dieser "Bremengeschichte" echt interessieren und ich finde es ärgerlich, dass dies bezüglich wieder keine Transparenz existiert (typisch Bildungssystem).

  • Pasi

    Hat den Titel des Themas von „NRW Verschriftlichung/Stundenentwurf UB“ zu „NRW Verschriftlichung/Stundenentwurf UB Bewertung in NRW“ geändert.
  • Gibt es eine Rechtsgrundlage wie oder ob überhaupt die Verschriftlichung der UB-Stunde vom FL bewertet werden darf? IN NRW!!!

    Klar normiert ist das für den Prüfungsunterricht, für die "normalen" UBs dürften die Studienseminare geeignete Kriterienkataloge haben, wie die Beobachtungen, Vor- und Nachbereitungen der UBs in die Langzeitbeurteilung eingehen. Diese Kriterien werden den LAAs mit hoher Sicherheit offengelegt. Den Vorwurf mangelnder Transparenz finde ich daher nicht angezeigt.

  • Ich war letztes Jahr in Recklinghausen und da konnten mir die FL in beiden Fächern keine Antwort darauf geben.

    Gehört eben dazu, damit man eine Gesprächsgrundlage hätte, aber verpflichten könnten sie uns nicht dazu.

    Ich kann dazu auch nichts Schriftliches, wie z.B. in der OVP finden und auch nicht im Programm (das mir gerade vorliegt) des Seminars Lüdenscheid.

    Also von einer "Offenlegung" kann man da m.E. nicht reden. Ich bin da vielleicht einfach sehr vorbelastet und verknüpfe meine Vorstellung von Transparenz damit, dass man etwas Schriftliches in der Hand hat.

    • Offizieller Beitrag

    Also ich hätte das jetzt aus § 16 OVP in Verbindung mit Anlage 1 Kompetenz 1, 7 und 10 durchaus eine Grundlage für eine transparente Bewertung gesehen...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

Werbung