HI,
ich habe da mal eine verrückte Frage:
Gibt es eine Rechtsgrundlage wie oder ob überhaupt die Verschriftlichung der UB-Stunde vom FL bewertet werden darf? IN NRW!!!
(Mir ist schon klar, dass ich die Verschriftlichung als Chance, mich diesbezüglich zu verbessern sehen sollte, im Hinblick auf die Verschriftlichung der UPP-Stunden.)
Ich komme auf die Frage, weil in Bremen dies festgelegt ist (oder war) und x% der Langzeitbeurteilung des FL ausmacht(e). Dies berichtete mir mein Freund aus Bremen, der einen Referendariat ausgebildet hat der die Einstellung hatte: Ich spare mir die Arbeit für die Verschriftlichungen für die 10 UBs und liefere nur jeweils den tabellarischen Stundenverlauf und kalkuliere die x% Verschlechterung meiner Note ein.
Mein erster Gedanke, ich beneide die coole Socke (ich würde mich der Chance nicht berauben wollen und wenn ich das Ziel der Stunde formuliere bringt mir das wirklich was für die weitere Planung), aber die Wertigkeit für die LAA-Ausbildung in NRW würde mich seit dieser "Bremengeschichte" echt interessieren und ich finde es ärgerlich, dass dies bezüglich wieder keine Transparenz existiert (typisch Bildungssystem).